Ich hatte auch schon die Frage nach dieser Argumentation gestellt. Bekommt man denn durch ein Gutachten heraus, ob das, was die höher Eingestuften tatsächlich an Arbeitsleistung erbracht haben, der Höherstufung adäquat ist, dass sie sozusagen höherwertige Arbeit geleistet haben, als sie es bei “normaler” Einstufung hätten müssen?
SfK, ich dachte bisher, du wüsstest wovon du sprichst. zumindest hast Du dich bisher argumentativ so dargestellt.
Offenbar verwechselst Du aber was.
Es geht nicht um die Entgeltgruppe (Wertigkeit der Tätigkeit) sondern um die Erfahrungsstufe (Dauer der Zugehörigkeit) bzw. die Anerkennung von vergleichbarer Erfahrungen.