Startseite › Foren › Halle (Saale) › Untreue-Prozess gegen OB Wiegand: Staatsanwalt fordert 1 Jahr und 4 Monate Haft
- Dieses Thema hat 120 Antworten und 29 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 4 Monaten von redhall.
-
AutorBeiträge
-
8. Dezember 2014 um 11:22 Uhr #127684
AnonymVoll war es am Montagvormittag im Landgericht in Halle. Der Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand neigt sich dem Ende, nachdem
[Der komplette Artikel: Untreue-Prozess gegen OB Wiegand: Staatsanwalt fordert 1 Jahr und 4 Monate Haft]8. Dezember 2014 um 12:45 Uhr #127685Und wie lautete das Plädoyer der Verteidigung? Wo ist die Nachricht in dieser Meldung?
8. Dezember 2014 um 12:52 Uhr #127686ich schätze mal im märz,april haben wir in halle wieder ein ob-wahl.
8. Dezember 2014 um 12:59 Uhr #127687„Wiegand zeige keine Reue und wolle mit dem Kopf durch die Wand, so der Staatsanwalt Frank-Thomas Schulze.“
Mann kann nur hoffen, dass die Richter ein Mindestmaß an juristischer Kompetenz verfügen. Denn es wird wohl kaum straferschwerend zu berücksichtigen sein, wenn ein Angeklagten aufgrund seines Verteidigungsverhaltens keine Reue zeigt.
8. Dezember 2014 um 13:20 Uhr #127688
Anonym@braegel, das Plädoyer der Verteidigung wird erst morgen abgehalten. In der ursprünglichen Meldung hier wurde es zwar schon vor der Anklage abgehalten, aber so genau müssen wir das nicht nehmen. Da interessiert auch die STPO nicht.
8. Dezember 2014 um 13:40 Uhr #127690Auf jeden Fall kann unser OB das Weihnachtsfest als freier Mann feiern.
8. Dezember 2014 um 14:27 Uhr #127691Der OB wird nicht abgetreten. Er geht in Berufuuuuungen und ratz-fatz ist die Amtszeit um.
8. Dezember 2014 um 16:01 Uhr #127692Es wird ein Kniefall vor der Landesregierung erwartet, der wäre umfassend strafmildernd. Schon brauch auch die Landesregierung keine Rücksicht auf die Erfahrungen ihrer Bewerber nehmen.
Der OB hat doch glatt die Norm versaut, in dem er „wiederrechtlich“ Vorerfahrungen berücksichtigt.8. Dezember 2014 um 16:02 Uhr #127693Wenn die Anwälte nix anders vorzutragen haben als „3 Juristen – Vier Meinungen“ und die Staatsanwaltschaft zu beschimpfen, dann sind die 60.000 € – 80.000 €, die Wiegand in die Leute investiert hat, aber rausgeschmissenes Geld gewesen.
8. Dezember 2014 um 16:04 Uhr #127694Zum Kniefall vor dem Land verweise ich nur auf die Schiene Wiegandanwalt Moeskes und dessen Kanzleibruder Innenminister Stahlknecht. Da wird hoffentlich auch bald hinterfragt, wer hier vor wem in die Knie gegangen ist.
8. Dezember 2014 um 18:44 Uhr #1276951 Jahr 4 Monate, wieviele hat er den ermordet?
8. Dezember 2014 um 22:19 Uhr #127706Warum arbeitet Wiegand gegen, statt mit dem Personalrat?????
8. Dezember 2014 um 22:26 Uhr #127709@redhall:’Er“ kann „den“ nur einmal ermordet haben. Oder wie viele haben den ermordet? Es kann trotzdem immer nur einer gewesen sein.
Hei-Wu
Gimritzer Mordkommision „Grammatik“8. Dezember 2014 um 23:15 Uhr #127715Wie machen es die unbefleckten:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/thueringer-cdu-erschwert-ramelows-amtsantritt-a-1007009.html8. Dezember 2014 um 23:19 Uhr #127716Warum arbeitet Wiegand gegen, statt mit dem Personalrat?????
Warum soll er sich den von S intronisierten unterwerfen, die haben doch die Einstellung der unqualifizierten erst möglich gemacht.
Regress für alle!9. Dezember 2014 um 00:05 Uhr #127727
Anonymder Personalrat wurde von Daggi inthronisiert?
ich dachte bisher immer, dass der von den Beschäftigten gewählt wurde. unabhängig von dem/von der OB….aber redhall würde ja nie Fehlinformationen streuen….
Muss ich mich wohl getäuscht haben9. Dezember 2014 um 00:52 Uhr #127734Wenn die Richter schwere Untreue anerkennen, können sie nicht unter 6 Monate pro Straftat verurteilen und da es drei Personen, also drei Straftaten sind, theoretisch 18 Monate. Das können sie aber reduzieren wie es der Staatsanwalt getan hat. Ich vermute mal, es werden 12 Monate. Aber Wiegand wird bei jedem Urteil, das nicht Freispruch heißt, in Revision gehen. Das Thema bleibt uns also 2015 erhalten.
9. Dezember 2014 um 06:53 Uhr #127740Unschuldige müssen nicht in den Knast. Das Plädoyer der Verteidigung hört sich ja nach MZ so an, dass nicht einmal die Anklage das Papier wert war. Aber wir werden nun sehen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 1 Monat von admin.
9. Dezember 2014 um 06:58 Uhr #127743Ich hoffe, dass am Freitag der Freispruch kommt, damit dieses unsägliche Verfahren ein Ende finden kann.
Das würde dieser Stadt gut tun und auch die Arbeit im Stadtrat entspannen,
mal abgesehen von dem erheblichen Druck der auf Wiegand lastet.9. Dezember 2014 um 08:21 Uhr #127745
AnonymSchon komisch, über alle Vorgänger wurde geschimpft wegen Kungelei und Filz. Hier scheint der OB offen gegen Recht und Gesetz zu verstoßen und dies ist dann ok. Merkwürdige Wahrnehmung!
Wenn die Richter es anerkenen, wird es wohl 12 Monate geben und somit muss er theoretisch automatisch sein Amt räumen, wenn er nicht in den Widerspruch geht. Wird er machen und dann könnte nur die Kommunalaufsicht ihn beurlauben.
Wenn OB Recht erhält, dann sollte man es akzeptieren und jeder Nachfolger hat dann die gleichen Rechte.9. Dezember 2014 um 08:37 Uhr #127749Ach ja? Wie kommst Du denn darauf, dass er „offen gegen Recht und Gesetz“ verstoßen hat? Hast Du irgendwelche Grundlagen und rechtlichen Hinweise? Die Staatsanwaltschaft ist diese ja bis jetzt offenbar schuldig geblieben.
9. Dezember 2014 um 08:40 Uhr #127750Ich gehe nicht davon aus, dass er gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Solange er eine arbeitsrechtlich vertretbare Entscheidung getroffen hat, war es das mit dem Gesetzesverstoß. Spätestens mit einer
BGH Entscheidung werden wir es wissen.9. Dezember 2014 um 09:29 Uhr #127751Fakt ist doch eins. Wenn die Staatsanwaltschaft verliert, wäre ist ihr Ruf dahin. Es wird dann nach aussen immer so aussehen, als ob sie den Königsmörder spielen will. Dann ist sicher auch nichts mit einer Beförderung, denn die bekommt man nur für gute Arbeit. 🙂
9. Dezember 2014 um 09:34 Uhr #127754Staatsanwälte leben damit, dass gelegentlich das Gericht nicht vollumfänglich dem geforderten Strafmass folgt. Das bricht denen keinen Zacken aus der Krone.
9. Dezember 2014 um 09:50 Uhr #127762Da hast Du schlechte Menschenkenntnis. Wenn ein Staatsanwalt völlig sachfremde Formulierungen wie „mit dem Kopf durch die Wand“ verwendet, brennt er förmlich auf einen Punktsieg – sozusagen in der Manier eines amerikanischen Staatsanwalts.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.