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  • #257001

    Wußte gar nicht, das säumige (?) Unterhaltszahler offen kund getan werden.

    hier in Halle:

    http://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Ausschreibungen-Be-06392/Oeffentliche-Zustell-08685/

    #257013

    Wissen die nicht wo die wohnen?

    #257014

    Anonym

    Die selbst schon. Nur haben sie es wohl „vergessen“, ihren letzten Umzug mitzuteilen. 🙂

    #257043

    Die Verwaltung kennt keine Anschrift, an der offiziell wirksam zugestellt werden kann. Die öffentliche Zustellung ist daher ein gutes Mittel um den Adressaten auch gegen seinen Willen rechtswirksam zu erreichen.

    #257046

    Anonym

    Soll sich „die Verwaltung“ deiner Meinung nach dem Willen säumiger Schuldner und ggf. Deliquenten beugen?!

    #257052

    Nein. Das ist ein legitimes Mittel, das ich befürworte!!! Sorry, wenn ich mit einer normalen Erklärung dich verunsichert habe. Der Begriff „Verwaltung“ hat für mich keinen negativen Beiklang.

    #257054

    Kann man denn heute einfach so verschwinden?

    #257057

    Nein. Gelegentlich ist es aber schwierig, eine zustellfähige Anschrift ausfindig zu machen

    #257063

    Anonym

    Das ist verschwinden. 🙂

    #257193

    ausgehangen……………???
    ausgehängt doch wohl!!!

    singen, sang, gesungen
    schreiben, schrieb, geschrieben
    aushängen, aus….., geausgehängt, ausgehungen..gehingen…. na, wie denn nun??????

    Und hängen kommt doch von „Henker“–vielleict aufgehenkt, aufgehenkert?

    Weiß der Teufel…
    Rindfleisch muss abhängen, abhenken… Teufel noch mal!

    #374673

    Ein interessanter Artikel hier zu Unterhalt: https://www.schuldnerberatungen.org/2016/01/19/wann-muessen-kindern-ihren-eltern-unterhalt-zahlen/

    Bei Unterhalt denkt man oft mal an die Unterhaltsansprüche eines Elternteil gegenüber dem Anderen. Manchmal müssen aber auch die Kinder zahlen. Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Behandlungen oder das Pflegeheim nicht mehr alleine tragen können, müssen in vielen Fällen die Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen.

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