Startseite Foren Halle (Saale) Stadt gegen Fußgängerüberweg am Böllberger Weg

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  • #200247

    Anonym

    Am Böllberger Weg wird es auch weiterhin keine Zebrastreifen geben. Die Stadt lehnt einen Fußgängerüberweg aus Kostengründen ab, erläuterte Tobias Tes
    [Der komplette Artikel: Stadt gegen Fußgängerüberweg am Böllberger Weg]

    #200248

    „Erst in zwei Jahren wird sich damit die Situation verbessern. Dann soll an der Kreuzung Torstraße / Böllberger Weg eine Ampel errichtet werden.“
    Mit den zwei Jahren hat sich Herr Teschner erst einmal weit aus dem Fenster gelegt!!

    #200249

    Die Interimslösung an der Brauerei hatte doch die dortige Mittelinsel genutzt. Eine solche Lösung wäre besser als nichts. Und: dort fährt auch keine Straßenbahn.
    Fazit: An manchen Stellen stehen LotsInnen an Zebrastreifen, an anderen Stellen ist es scheinbar völlig egal, wie gefährlich Wege für Kinder sind.

    #200250

    „oder zu nah an Kreuzungen sein.“
    Warum sind dann am Rannischen Platz die Fußgängerschutzwege so dicht am Kreuzungsbereich?
    Wie so oft werden nur die Argumente aufgeführt, warum etwas nicht geht.

    #200251

    Anonym

    Das am Rannischen Platz sind keine Überwege, da das dazu nötige Verkehrszeichen fehlt. Die Striche dienen lediglich als Hinweis das Fußgänger Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen haben, normal also unnötig und keine Änderung der Situation zu vorher.

    #200252

    Na dann sag das mal den Fußgängern. Die laufen in einem Strom darüber, weil sie es für Schutzwege halten.
    Da wartet keiner nur eine Sekunde. Vorher lief das gegenseitig reibungsloser.

    #200262

    Vorher hat kaum ein Autofahrer daran gedacht, dass er als Abbieger Fußgängern eigentlich Vorrang einräumen müsste (und kaum ein Fußgänger gewusst dass er ihn eigentlich hatte).

    #200263

    Diese Regel ist in Halle vollkommen unbekannt. Sie kann nur mir einer Panzerfaust umgesetzt werden.

    #200264

    Anonym

    Das am Rannischen Platz sind keine Überwege, da das dazu nötige Verkehrszeichen fehlt.

    Nöp. Schild ist nur ein zusätzlicher Hinweis. Die Streifen auf der Straße (Z. 293) machen’s auch allein.

    Vorher lief das gegenseitig reibungsloser.

    Nein. Vorher haben Fußgänger einfach nicht vor Autos springen wollen. Nicht alle jedenfalls. Nun haben sie zusätzlich zu den Regeln auch die Verkehrszeichen auf ihrer Seite. Und bisher haben alle Autofahrer den Rannischen wieder verlassen können.

    #200292

    SfK, hast du gedient, daß du da über einschlägige Erfahrungen verfügst? RPG-5 oder RPG-7; Schütze 1 oder nur Schütze 2?

    #200293

    Den Fußgängern sind die Autofahrer relativ egal, solange das Auto nicht einschlägt.
    Die haben selbst bei Glatteis ein Gottvertrauen. 🙂

    #200296

    Vorher hat kaum ein Autofahrer daran gedacht, dass er als Abbieger Fußgängern eigentlich Vorrang einräumen müsste (und kaum ein Fußgänger gewusst dass er ihn eigentlich hatte).

    Was konsumierst du eigentlich das es zu solchen weltfremden Wahrnehmungen kommt? Gerade dort hat es ziemlich gut geklappt. Mag daran liegen das Autofahrer so etwas lernen und mit Konsequenzen rechnen müssen.

    #200299

    Das ist ja wohl der Lacher schlechthin.

    #200304

    Die Stadt hat offensichtlich kein Geld, um den nach dem Brauereibrand mit Mitteninsel aktivierten Überweg erneut zu aktivieren.
    Sie hat auch noch nicht einmal Geld, um die offenen Löcher in der Rechtskurve von der Torstraße in Richtung Stadt zu schließen.

    #200305

    Vorher hat kaum ein Autofahrer daran gedacht, dass er als Abbieger Fußgängern eigentlich Vorrang einräumen müsste (und kaum ein Fußgänger gewusst dass er ihn eigentlich hatte).

    Ich wusste gar nicht, dass auch andere Himmelskörper schon von Menschen besiedelt sind.
    Wer das nicht weiß, sind die Fußgänger, was zu nervigen Zuständen führt. Da hält man an. Sie bleiben stehen. Dann bedeutet man per Handbewegung, dass sie gehen können und was passiert? Sie „winken“ zurück und bedeuten, dass man fahren soll. Die wenigsten kennen die Verkehrsregeln.
    Radfahrer haben diese Sorgen nicht. Sie biegen einfach ab.

    #200307

    Das am Rannischen Platz sind keine Überwege, da das dazu nötige Verkehrszeichen fehlt. Die Striche dienen lediglich als Hinweis das Fußgänger Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen haben, normal also unnötig und keine Änderung der Situation zu vorher.

    Das ist natürlich Quatsch. Zebrastreifen sind genauso ohne wie mit Schild gültig.

    #201039

    Autofahrer halten als Rechtsabbieger leider fast nie an, um die Fußgänger durchzulassen. Das ist nicht neu.
    Am besten funktioniert das, wenn man als Fußgänger einen Regenschirm dabei hat und mit vorgestreckter Schirmspitze selbstbewusst nach vorn schreitet.
    Da hat der Autofahrer plötzlich so viel Angst um den Lack seines Wagens, dass er gern anhält.

    Im Übrigen wird seitens der Stadt auf fast alle Vorschläge, welche die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöhen, auf das fehlende Geld verwiesen oder erklärt, dass das ja Einschränkungen für die Autofahrer bedeuten würde. Das ist sehr traurig und beweist immer wieder, dass Halle immer noch eine Stadt für Autofahrer ist. Der Wille fehlt einfach.

    #201085

    So kleine Rätselfrage an euch Verkehrsjuristen:

    Die Zebrastreifen gelten auch ohne Schilder, das sei unbenommen. Aber hier wurde mehrfach eine allgemeine Aussage zu Rechtsabbiegern gemacht, welche ich mal kurz hinterfragen würde. Es wurde mehrfach behauptet, dass die Fußgänger am Ranneschen Platz in jedem Fall Vorrang hätten, auch ohen Zebrastreifen. Das bezweifle ich hiermit, würde mich aber eines besseren belehren lassen. Rechtsabbieger sind natürlich die Autofahrer welche in den „Kreisverkehr“ einfahren, aber auch die welche ausfahren. Aber nur die Ausfahrenden kreuzen aus meiner Sicht den Fußgängerstrom so, dass sie Vorrang gewähren müssten. Die Einfahrenden fahren ja im 90 Gradwinkel zu den Fußgängern, soll meinen sie kreuzen ja erst die fußgänger und biegen dann erst ab. Ich glaube in diesem Fall ist es nicht so einfach mit dem Vorrang, da zieht höchsten § 1 , aber der gilt natürlich für alle Beteiligten. So nun heraus mit eurer Meinung, wie gesagt, vielleicht liege ich ja auch völlig daneben…

    #201086

    Anonym

    Das Schild „Vorfahrt beachten“ (Zeichen 205) bedeutet Wartepflicht für die Verkehrsteilnehmer, die auf den Rannischen Platz wollen. Die sind also gegenüber Verkehrsteilnehmern, hier insbesondere Fußgängern, die die einmündenden Straßen überqueren, wartepflichtig. Egal aus welcher Richtung, also sowohl bei Ein- als auch bei Ausfahrt.

    Und ja, die Regeln gelten grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Straßenbahnfahrer. Deswegen auch keine Überwege in Steinweg, Torstraße und Beesener Straße. Dort darf die Bimmel zuerst fahren.

    #201088

    Ich glaube in diesem Fall ist es nicht so einfach mit dem Vorrang,

    Doch es ist einfach. Wie ist es bei einer normalen Kreuzung? Und genauso ist es hier. Die Fußgänger haben nur „Vortritt“ gegenüber einbiegenden Fahrzeugen.

    #201098

    @ sagisdorfer8: schön, dass du es erwähnst! Weiter oben wurde ja eben die Meinung vertreten, die Fußgänger hätten auch ganz ohne Zebrastreifen sowieso Vorrecht. Und das war es ja was ich angezweifelt habe. Weil es würde ja bedeuten, dass sowohl Autos und Straba in den 3 von dir genannten Straßen auf die Fußgänger warten müssten!


    @farbspektrum
    : ja genau , sie haben nur Vorrang gegenüber einbiegenden Autos, aber nicht gegenüber Autos, welche geradeaus fahren bzw. erst nach der Fußgängerquerung abbiegen.

    #201099

    Es ist genau andersherum. Und im Grunde ist es ganz einfach. Immer wenn die Gefahr besteht dass Fußgänger Autos übersehen sollen Autofahrer besonders vorsichtig fahren und Fußǵängern ggf. Vorrang einräumen.
    Die in den Kreisverkehr einfahrenden Autos können Fußgänger leicht erkennen, die ausfahrenden nicht so leicht (Blickrichtung, Blinker).

    #201104

    Anonym

    nicht gegenüber Autosm welche … erst nach der Fußgängerquerung abbiegen

    Doch. Hier liegt vielleicht dein Denkfehler. Die Fußgängerquerung verläuft parallel zum Rannischen Platz. Der Verkehr auf dem Platz hat gegenüber den Fahrzeugen, die auf den Platz fahren wollen, Vorfahrt – somit auch die Fußgänger.
    Der dir so groß erscheinende Abstand zwischen Überweg und Kreisfahrbahn hebt diese Vorrangregelung nicht auf. Das hat vielmehr pragmatischen Gründe. Fußwege und Fahrbahnen sind nämlich getrennt angelegt.
    Wäre der Platz sechsspurig, hätte die erste (äußerste) Spur ja trotzdem Vorfahrt, auch wenn du auf die sechste (innerste) wolltest.

    #201105

    Da schon wieder Nebelkerzen geworfen werden, hier verständliche Skizzen. Es handelt sich dabei zwar um einen „echten“ Kreisverkehr mit einem gesonderten Radweg, die Regelungen gelten aber auch:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=107986

    #201107

    Anonym

    Sehr gut! Farbverschwörung hat Bilder rausgesucht. Leider haben die mit der ehemaligen Situation am Rannischen nichts zu tun. Jedenfalls nicht mit dem angesprochenen Problem. Aber soll er machen.

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