Startseite Foren Halle (Saale) Riesige LED-Werbetafeln am Wasserturm Nord geplant

Ansicht von 25 Beiträgen - 51 bis 75 (von insgesamt 96)
  • Autor
    Beiträge
  • #140669

    Deswegen schrieb ich ja: „Wenn ich Anwohner wäre, würde ich längst einen Baustop beantragt haben.“ 🙂

    #140702

    Auf welcher Basis bitte und mit welcher Begründung?

    Rechtliche Grundlage wäre die „Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ von 1993.

    #140705

    Das Nest einer „Kleinen Hufeisennase“ lässt sich bestimmt auch finden.

    #140706

    Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen

    Mit Stand vom 08.10.2012 liegen nun die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vor.
    Sie wurden von der LAI am 13.09.2012 beschlossen und zur Anwendung empfohlen.

    Sehr gut beim LAU nachzulesen:
    http://www.lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Laerm/Licht/Dateien/Hinweise_zur_Messung__Beurteilung_und_Minderung_von_Lichtimmissionen.pdf

    Leider bezieht sich die Richtlinie nur auf die Beeinflussung von Lichtquellen auf Wohnräume, nicht auf die Blendung/Beeinflussung des fließenden Verkehrs.

    #140711

    Zwischen Wohnung und Auto gibt es für viele keine großen Unterschiede.

    #140752

    Werbung für Autofahrer, denn um nichts anderes handelt es sich hier, gehört verboten. Wer hier einen Unfall baut sollte Strafanzeige gegen die Stadt stellen. Ebenso verboten gehören Tabak-und Alkoholwerbung in jeglicher Form.

    #140766

    Strafanzeige gegen „die Stadt“ wird wohl nichts bringen, weil zur Unfallverhütung jeder selbst mit angemessenem Fahrverhalten beizutragen hat. In diesem Fall wären das wohl Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand…

    #140769

    SfK schrieb: „Zwischen Wohnung und Auto gibt es für viele keine großen Unterschiede.“
    Richtig, und deshalb fahre ich lieber Auto als mit irgendeinem anderen Verkehrsmittel.
    Würde ich mit dem Fahrrad fahren, wäre das als hätte ich in der Wohnung alle Fenster auf Durchzug geöffnet. Die Straßenbahn kommt mir wie eine öffentliche Toilette ohne Trennwände vor. Auch der Sitzkomfort ist ähnlich.

    #140770

    Keine Sorge: Die größte Bazillenschleuder ist deine Tastatur, in die du täglich deine Phobien hackst.

    #141008

    Sehr schön! Endlich ein Baufortschritt zu sehen. Die Gegner dieser Tafeln werden sich noch freuen, wenn sie ob der Einspurigkeit der Merseburger im Stau stehen und die wechselnden Werbebotschaften ihre Zeit vertreiben. Da man wie erwähnt online buchen kann, wäre Müsliwerbung für das entsprechende Klientel kurzfristig einblendbar.

    #141013

    Wirklich intelligenter Beitrag, Betriebsdirektor. Du solltest mal ein bisschen Aktivurlaub in Sibirien machen, um deine Gedanken mal wieder ein bisschen aufs Wesentliche, worauf es im Leben ankommt, zu lenken.

    #141107

    Wirklich intelligenter Beitrag, Betriebsdirektor. Du solltest mal ein bisschen Aktivurlaub in Sibirien machen, um deine Gedanken mal wieder ein bisschen aufs Wesentliche, worauf es im Leben ankommt, zu lenken.

    Oh vielen Dank für die Empfehlung. Wusste noch nicht so richtig wie ich meinen Urlaub verbringen soll. Werde meine Urlaubsfotos dann online an der Werbetafel posten. 😉

    Mal ehrlich, muss man denn immer jedes Vorhaben verurteilen?

    #141110

    Wir hätten neben der Richtlinie zu den Lichtimmisionen auch noch das Fernstraßengesetz, welches generell Hochbauten (also über Erdniveau) im Abstand von weniger als 20m neben einer Bundesstraße und 40m neben einer Autobahn verbietet. Der 20m Bereich wird garantiert unterschritten werden, wenn man sich das Ganze dort anschaut und die Werbetafel angehängt vorstellt.

    Falls die Frage kommt was ein Hochbau nach Fernstraßengesetz ist…generell Alles was übers unmittelbare Erdniveau herausgeht, auch Aufgrabungen und Aufschüttungen sinngemäß. Festgestellt durchs Bundesverwaltungsgericht vor langer Zeit…

    #141117

    Willy, das mag wohl für außerstädtische Bereiche gelten, aber innertstädtisch kannst du die 20m getrost an den meisten Stellen knicken. Sonst wäre die ganzen Häuser dort schon abgerissen…

    #141138

    Ja, weiter so, Willy! Als Bundesfernstraßen gelten nach § 1 Abs. 2 FStrG die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen mit den jeweiligen Ortsdurchfahrten. Die Bundesstraße 100 beginnt an der Dessauer Brücke in Halle (Saale) und endet an der B 2 in Eutzsch.

    http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__1.html

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstraße_100

    #141139

    Mist, Eutzsch liegt in der falschen Richtung. Aber die B91 ist es.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstraße_91

    #141140

    Lt. Bericht in der MZ:

    http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/hallcube-an-berliner-strasse-halles-leuchtturm-waechst,20640778,29953428.html

    wird die Lichtstärke variabel sein. Somit wenigstens nachts nicht so grell.

    #141144

    Anonym

    Was man so alles erfährt. ..20m Abstand für Hochbauten neben Bundesstrassen? dann mal fix an der merseburger Straße die Häuser wegreißen….dann klappt es auch mit dem 4 streifigen Ausbau

    #141214

    Die logische Folge wäre aber nicht der Abriss der Häuser sondern der Straße. 🙂

    #141264

    Das steht aber so nicht im Gesetz; dort steht sinngemäß, daß die Straßen frei von Hochbauten im Abstand zu halten sind…

    #141284

    Es kommt drauf an, was zuerst da war. 🙂

    #141361

    Nee, das steht nicht im Gesetz… und mal davon ausgehend sin es immer Straßen, an denen Häuser bisher gebaut wurden… auch wenn sie zugegebenermaßen manchmal nur geplant waren.

    #141381

    Nach der Info von @Kenno ist dieser Teil immer noch als B6 gewidmet. Solange dies der Fall ist, haben wir eine Fernstraße nach eben jenem Bundesfernstraßengesetz.

    Somit Gilt vollumfänglich eben dieses Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    „§ 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen
    (1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden
    1.
    Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 Meter bei Bundesautobahnen und bis zu 20 Meter bei Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn,

    2. …..

    Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“[/i]

    In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 6. September 1953.
    Altbebauung hat sicherlich Bestandsschutz, Neubauten müssen jedoch seit dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Bundesgebiet eben auch diesem Gesetz Genüge tun und nach meinem Dafürhalten sind bei dem Projekt erhebliche Zweifel angebracht.

    #141403

    Dann mußte dagegen klagen, unbedingt…

    #141419

    Da genügt eigentlich eine Mail an die Straßenaufsicht, um auf den Rechtsverstoß hinzuweisen.

Ansicht von 25 Beiträgen - 51 bis 75 (von insgesamt 96)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.