Jetzt wissen wir es, wie vermutet Spontanpartys
Spontanparty bringt Neustädter um den Schlaf
„Der Ausgangswert der Beschallungstechnik darf 103 dB nicht überschreiten; ein entsprechender Nachweis ist zu führen. Lärmeinwirkungen dürfen keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen; die Zumutbarkeitsgrenze ist dabei auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu bestimmen.“
Die Zumutsbarkeitsgrenze war eindeutig überschritten, man kann auch die Nacht durchfeiern ohne diese wummernden Bässe.
Ab um eins könnten diese Trollos Lieder singen, wenn sie denn überhaupt welche kennen.
So geht’s jedenfalls nicht, Herr Wiegand!