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- Dieses Thema hat 67 Antworten und 19 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 1 Monat von Kenno.
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31. Januar 2016 um 17:59 Uhr #202585
Jetzt war ich mal neugierig auf die Straßenverkehrsordnung:
§ 26
Fußgängerüberwege(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
31. Januar 2016 um 18:01 Uhr #202586@Xsara
Du magst zwar in der Sache Recht haben, aber ich kaufe dir deine Motivation nicht ab. Du bist nicht in Sorge um unaufmerksame Fußgänger. Nein, du willst, dass Fußgänger am Zebrastreifen auf ihren Vorrang zu deinen Gunsten verzichten.
…Lies dir mal die StVO genau durch. Dann weisst du hoffentlich, wie man sich an einem Fußgängerüberweg auch als Fußgänger verhalten sollte bzw. muss.
Und wenn ich dann gerade junge Leute sehe, Stöpsel in den Ohren und die Augen nur nur auf das Smartphone gerichtet, dann bin ich auch gewillt, meine Hupe einzusetzen, um den Leuten mal zu zeigen, he, Augen auf die Straße und nicht auf’s Handy. Und das habe ich auch schon gemacht und werde da so auch immer wieder machen…31. Januar 2016 um 19:06 Uhr #202600Das sehe ich ebenso. Eher tritt mich ein Zebra, als dass das Gegenteil wahr ist.
31. Januar 2016 um 19:07 Uhr #202601Und wenn ich dann gerade junge Leute sehe, Stöpsel in den Ohren und die Augen nur nur auf das Smartphone gerichtet, dann bin ich auch gewillt, meine Hupe einzusetzen, um den Leuten mal zu zeigen, he, Augen auf die Straße und nicht auf’s Handy.
Das ist zumindest ein fragwürdiger Einsatz der Hupe (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__16.html), denn egal ob ein Fußgänger aufs Handy guckt oder nicht, er hat am Überweg Vorrang, sobald die Absicht, diesen zu überqueren, erkennbar ist. Autofahrer sind verpflichtet so langsam ranzufahren, dass gar nicht erst eine Gefahr aufkommen kann. Und selbst wenn legal, ist es doch eine ziemlich egoistische Handlung, denn wie vorher schon bemerkt leben an diesem Platz viele Menschen, die einfach nur genervt sind von ständigem Gehupe. Und nur um’s den Leuten „mal zu zeigen“, andere zu belästigen, ist einfach asi.
31. Januar 2016 um 19:10 Uhr #202602Ich warte auch wie normal jeder andere Autofahrer auch am Zebrastreifen (ist ja laut StVO Vorschrift), nur habe ich was gegen Fußgänger, die eben einfach weiterlaufen, ohne sich überhaupt zu vergewissern, das der entsprechende Auto- oder auch Motorradfahrer den Fußgänger wahr genommen und zur Kenntniss genommen hat, das dieser auch wirklich die Straße überqueren will.
Ich bin auch ab und an als Fußgänger unterwegs und ich schaue auch am Fußgängerüberweg genauso nach links und rechts, als wenn ich eine Straße ohne Zebrastreifen überqueren möchte. Und wenn ich sehe, das ich alleine am Überweg bin uind nur ein Auto kommt, halte ich mich etwas im Hintergrund und überquere die Straße dann, wenn das Auto durch ist.
Auf gut deutsch gesagt, mich kotzt es an, wenn jemand, egal ob als Fußgänger, als Radfahrer oder auch als Fußgänger nur immer auf sein Recht pocht und nie zurücksteckt.
31. Januar 2016 um 19:11 Uhr #202604Und wenn ich sehe, das ich alleine am Überweg bin uind nur ein Auto kommt, halte ich mich etwas im Hintergrund und überquere die Straße dann, wenn das Auto durch ist.
So mache ich das auch.
31. Januar 2016 um 19:14 Uhr #202605@Binärcode
Ich habe mit dem Hupen nicht meine Vorfahrt erzwingen wollen, sondern lediglich den Fußgänger drauf aufmerksam machen wollen, das man erstmal guckt, eh man auf die Straße läuft. Ich stand ja eh und da ich das Fenster offen hate, habe ich gleich noch hinterher gebrüllt, „Ich würde mal besser auf die Straße schauen, als auf’s Handy!!!“.
31. Januar 2016 um 19:15 Uhr #202606@geraldo
Ich bin auch ab und an als Fußgänger unterwegs und ich schaue auch am Fußgängerüberweg genauso nach links und rechts, als wenn ich eine Straße ohne Zebrastreifen überqueren möchte. Und wenn ich sehe, das ich alleine am Überweg bin uind nur ein Auto kommt, halte ich mich etwas im Hintergrund und überquere die Straße dann, wenn das Auto durch ist.Undercover wie ein Agent, um den Zebrastreifen zu benutzen!? Du meine Güte.
31. Januar 2016 um 19:16 Uhr #202607Endlich mal jemand, der auch etwas umsichtig ist und nicht nur auf sein Recht pocht.
31. Januar 2016 um 19:20 Uhr #202609@SfK
Nein, einfach nur gegenseitige Rücksichtnahme. Aber davon scheinen viel nicht zu halten. Bei vielen scheint zu gelten, „erst ich, dann alle anderen“.
Warum soll ich einen einzigen Autofahrer am Zebrastreifen extra zum anhalten zwingen, wenn ich die Straße nach ihmin aller Ruhe und ohne Gefahr überqueren kann.
31. Januar 2016 um 19:30 Uhr #202610Gegenseitige Rücksichtnahme, das kann ich auch. Ich verzichte bei geringer Verkehrsdichte darauf, den Bettelknopf der Fußgängerampel zu drücken, sondern gehe einfach bei Rot wenn die Straße frei ist.
31. Januar 2016 um 19:36 Uhr #202611Mach ich auch, aber nicht direkt an der Ampel, sondern etwas weiter weg, das man mir nicht direkt „Überqueren der Lichtzeichenanlage bei Rot“ anlasten kann.
31. Januar 2016 um 22:37 Uhr #202640
Anonym@philipp
Wenn du einfach auf’s Hupen und Rumschreien verzichtest – du wartest ja trotzdem, ob der Lausebengel nun guckt oder einfach loslatscht – dann entsteht nicht der Eindruck, du wärest jemand, derimmer auf sein Recht pocht und nie zurücksteckt.
oder denkt
„erst ich, dann alle anderen“
Sieh’s mal so.
1. Februar 2016 um 01:39 Uhr #202644@Sagisdorfer8
Damit will ich nur an die Vernunft der Leute appelieren, auch mal etwas umsichtiger zu sein, als immer nur auf ihr Recht zu pochen.
Leider wird es immer Leute geben, die permanent auf ihr Recht pochen, aber denen wünsche ich nichts besseres, als das sie mnal gehörig auf die Nase fallen, damit es mal begreifen, das es nicht immer nur nach ihnen geht.
1. Februar 2016 um 07:27 Uhr #202649So sehr ich den Impuls verstehen kann, manchem Traumtänzer die Leviten zu lesen: Es ist verboten. Das Recht (und die Pflicht), Fehler im Straßenverkehr zu ahnden, obliegt (obläge) der Polizei. Und in der Regel nehmen die angebrüllten und angehupten Delinquenten eh keinen Rat von cholerischen Autofahrern an. Und das Verschärfen einer heiklen Situation ist erst recht verboten.
1. Februar 2016 um 07:30 Uhr #202650Aber zurück zum Rannischen: Was ich in dem neuen Kreisel radfahrend schon erlebt habe sind ungeduldige Autofahrer, denen 20km/h zu langsam sind, weswegen sie über die abgesperrte Innenfläche vorbeidrängen. Ebenso autofahrend erlebe ich Autofahrer, denen es nicht schnell genug gehen kann, weswegen sie „meinen Kofferraum untersuchen“.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis es dort kracht. Und zwar nicht wegen unaufmerksamer Fußgänger, sondern wegen drängelnder Autofahrer, die dann auf den Vordermann auffahren.1. Februar 2016 um 09:59 Uhr #202652
AnonymDamit will ich nur an die Vernunft der Leute appelieren
Wie geraldo schon sagt, ist es zweifelhaft, ob sich die Unvernünftigen durch Hupen und Anschreien zur Umsicht erziehen lassen.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis es dort kracht.
Das wir nicht öfter als vor dem Umbau passieren.
Tipp: Absteigen und schieben – am Fußgängerüberweg müssen sie warten. 😉
1. Februar 2016 um 13:25 Uhr #202684Für einige Autofahrer ist diese Absicht nur noch erkennbar, wenn man eine Handgranate auf den Zebrastreifen wirft.
Radelst du häufiger durch Ba-Wü?
2. Februar 2016 um 06:59 Uhr #202774Ich habe es getan! Ich habe mich getraut! Einmal ist immer das erste Mal!
Gestern bin ich auf dem Rannischen Platz an einem PKW, der beim Abbiegen warten musste, vorbeigefahren.
Ich habe jetzt beschlossen, Verkehrsrecht zu studieren und eine Doktorarbeit „Verkehrsrechtliche Probleme im Kreisverkehr und vergleichbaren Situationen“ zu schreiben.2. Februar 2016 um 17:18 Uhr #202927Ich habe es getan! Ich habe mich getraut! Einmal ist immer das erste Mal! Gestern bin ich auf dem Rannischen Platz an einem PKW, der beim Abbiegen warten musste, vorbeigefahren. Ich habe jetzt beschlossen, Verkehrsrecht zu studieren und eine Doktorarbeit „Verkehrsrechtliche Probleme im Kreisverkehr und vergleichbaren Situationen“ zu schreiben.
Es ist fraglich, ob der Randstreifen zur Mittelinsel befahren werden darf. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um einen Seitenstreifen, der laut §2 der STVO nicht befahren werden darf. Die Ausnahme, wonach Mittelinseln befahren werden dürfen, greift nicht, da es sich nicht um einen Kreisverkehr im Sinne der STVO handelt.
Ich würde daher von solchen Überholmanövern absehen. Im Falle eines Unfalls kann es bedeuten, dass der Überholer komplett haftet. Es bleibt offen, wie ein Gericht die unklare Verkehrslage Rannischen beurteilen wird.
Zum Fußgängerüberweg braucht man nichts zu sagen. XSara phantasiert mal wieder irgendwelche Pflichten von Fußgängern herbei, die laut STVO nicht existieren. Das ist ein normaler Zebrastreifen, an dem Autofahrer zu halten haben, wenn ein Fußgänger ihn queren will.
2. Februar 2016 um 17:32 Uhr #202928
Anonymda es sich nicht um einen Kreisverkehr im Sinne der STVO handelt.
Es ist ein Kreisverkehr. Auch im Sinne der StVO, denn dort gilt die StVO. Die Mittelinsel ist der Bereich, der von der weißen Sperrlinie eingefasst wird, also der kleine innere Kreis mit dem hohen Bordstein. Der mittlere asphaltierte Kreis ist befahrbar (abgesenkter Borstein ohne Sperrlinie) und kann zum Vorbeifahren an Wartenden genutzt werden. Natürlich unter Beachtung aller sonst auch geltenden Regeln insbesondere Vorfahrtsregeln gegenüber dem Schienenverkehr.
2. Februar 2016 um 18:12 Uhr #202945Ein Kreisverkehr ist durch dieses Schild gekennzeichnet.
Wo es nicht steht, gibt es auch keinen Kreisverkehr.
Warum soll ich den Streifen der Mittelinsel nicht befahren, wenn auch schon die Radfahrer überlegen und handhaben, bei Rot zu fahren?2. Februar 2016 um 18:17 Uhr #202947
AnonymWo es nicht steht, gibt es auch keinen Kreisverkehr.
Das ist falsch, auch wenn du es noch so oft wiederholst. Ja, es gibt Kreisverkehre mit diesem Zeichen, aber es gibt eben auch welche ohne.
Warum soll ich den Streifen der Mittelinsel nicht befahren … ?
Sollst du, sofern erforderlich. Hast du ja auch erfolgreich getan.
2. Februar 2016 um 18:20 Uhr #202949Warum soll ich den Streifen der Mittelinsel nicht befahren, wenn auch schon die Radfahrer überlegen und handhaben, bei Rot zu fahren?
Weil im Falle eines Unfalls der Unfallgegner behaupten kann, er habe nicht damit gerechnet, dass auf dem Streifen jemand fährt, weil es doch verboten ist.
Das Risiko eines Unfalls scheint mir hier zu hoch zu sein – im Gegensatz zum Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist.
2. Februar 2016 um 18:21 Uhr #202950Das ist falsch, auch wenn du es noch so oft wiederholst. Ja, es gibt Kreisverkehre mit diesem Zeichen, aber es gibt eben auch welche ohne.
Belege doch endlich mal diese Behauptung.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kreisverkehr.php -
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