Startseite Foren Halle (Saale) Radwege in der Bernburger Straße müssen nicht mehr benutzt werden

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  • #138560

    Nicht bekannt, sollte man spätestens nach einem Jahr Praxis einmal nachfragen.

    In den 5 Jahren vor 2012 (Antwort auf eine Große Landtagsanfrage) war die Kröllwitzer Str. Unfallhäufungspunkt Nr. 1 für Radfahrer in Sachsen-Anhalt!

    #138573

    Nicht bekannt, sollte man spätestens nach einem Jahr Praxis einmal nachfragen.

    In den 5 Jahren vor 2012 (Antwort auf eine Große Landtagsanfrage) war die Kröllwitzer Str. Unfallhäufungspunkt Nr. 1 für Radfahrer in Sachsen-Anhalt!

    Bist du sicher? Hier auf Seite 49f. werden zahlreiche Unfallschwerpunkte aufgelistet, die Kröllwitzer Str. ist da nur eine unter vielen. Eine ganze Reihe dieser Unfälle werden klassische Abbiegeunfälle auf die Talstr. in der Gegenrichtung sein, natürlich auch eine ganze Reihe Alleinunfälle in den Straßenbahnschienen, die bei entsprechendem Tempo auch gefährlich sind.

    Bergab ist der neue Radweg oberhalb der Straßenbahnhaltestelle jetzt noch schmaler als der ohnehin schon zu schmale Radweg dort. Ich würde schätzen, dass Rad- und Fußweg jeweils ca. 1 Meter breit sind, wobei laut StVO-VVO mindestens 1,50m für den Radweg gegeben sein muss, und Fußgänger auch noch ausreichend Platz haben sollen.

    Am besten wäre es wohl, man würde die Idee eines getrennten Verkehrs auf der kompletten Kröllwitzer Str. ab der Dölauer Str. (Penny-Markt) aufgeben, die Bordsteine absenken, die Gehwege für den langsamen Radverkehr freigeben, die Parkbuchten aufgeben und auf der ganzen Strecke Tempo 30 einführen. Dann wäre der Autoverkehr auch flüssiger und die Unfallzahlen würden rapide abnehmen.

    #138582

    Naja ich kann den neuen Radweg in Kröllwitz nicht ernst nehmen.

    Zum Schluss kommt dann ein Schild: Radfahrer bitte absteigen. So müsste man mal Straßen bauen. Einfach mal ein Stück zwischendurch nicht asfaltieren und dann ein Schild: „Autofahrer bitte schieben Sie Ihr Auto.“ Das würde sicher ebenso niemand machen.

    #138584

    Ich glaube nicht, daß die Freigabe der Bernburger Straße Stadtauswärts ein Sicherheitsgewinn darstellt.
    Im Gegenteil, es wird mit Sicherheit vermehrt Stürze in den Schienen geben, da in der Bernburger durch die Parksituation der freie Bereich der Fahrbahn doch arg eingeschränkt wird, ehe dann die erste Schiene kommt und diese liegen bekanntermaßen auch nur einen Meter auseinander.
    Es wird Konflikte mit der Bahn heraufbeschwören, Kfz werden recht dicht überholen, in den Gegenverkehr bzw die Sperrfläche hereinfahren, es wird mit Sicherheit dann schlimme Unfälle mit der Bahn vom Reileck geben, oder Gefahrenbremsungen dieser, weil irgendein Merkbefreiter einen Radling dort überholen muss, wenn diese nur noch wenige Meter entfernt ist etc.pp.

    Die HAVAG wird zudem den Fahrplan anpassen müssen, die Linien in der Bernburger Straße werden dadurch schätzungsweise eine Fahrzeitverlängerung von rund 2-3min benötigen und selbst diese werden nicht ausreichen, wenn Oma Krause mit 10km/h vor der Bahn langwackelt…
    Das heißt bei dem eng auf Knopf genähten Fahrplan, daß man mehr Bahnen bräuchte, oder man Verspätungen zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten des Fahrpersonals in Kauf nimmt. Das kanns nun auch nicht sein.

    Auch kann ich über einige Argumentationen des ADFC Menschen hier nur fassungslos den Kopf schütteln. Die Regeln der STVO gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Was wäre wohl, wenn ich mit meinem Auto die rote Ampel auch nur als Handlungsempehlung nehmen würde und nach 30s Rot einfach losfahre? Chaos und Anarchie. Weil da könnte ja noch einer auf die Idee kommen. Das würde nur wummern. Ich bin sogar dafür, endlich eine Kennzeichnungs und Versicherungspflicht, wie beispielsweise bei den Mopedkennzeichen, auch für Fahrräder einzuführen und die Tarife des Bußgeldkataloges vollumfänglich in voller Höhe wie auch beim motorisierten Verkehr einzuführen.

    Aber der Aufruf zum Missachten roter Signale an Bahnübergängen ist an Dummheit nicht mehr zu überbieten.
    Was rauchst Du eigentlich für ein Kraut? Schon mal drüber nachgedacht, daß die stärkste Droge der WElt ein Bahnübergang ist? Ein Zug und Du bist weg!

    Die Schaltzeiten von Bahnübergängen sind in diversen Regelwerken erfasst, dazu kommen dann lokale Gegebenheiten. Die Tatsache, daß ein BÜ auch mal 30s länger anbleibt kann beispielsweise auf ein Einschalten des BÜ vom Gegenverkehr oder einem nachfolgenden Zug herrühren, was man, aus Sicherheitsgründen, gleich in einem Rutsch durchfahren lässt. Bei Bahnübergängen gehts nicht um das was Iwan Iwanowitsch will, sondern um maximale Sicherheit für alle Beteiligten. Sollte es tatsächlich zu Schaltzeiten kommen, die unangemessen sind, dann ist die Verkehrsbehorde bzw die Aufsichtsbehörde des Betreibers der Bahn oder selbiger der Ansprechpartner.

    Ach was Du auch verschweigst ist, was der Gesetzgeber für Fahrzeugführer bereithält, der sich an Deine Handlungsempfehlung „Man missachte das Rotlicht am Bahnübergang“ beherzigen.

    Da wäre Tatbestandsnummer 119624 des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges.

    Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß
    gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder
    gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben
    wurden.
    § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat;
    § 4 Abs. 1 BKatV
    2 Punke 240,00€ und 1 Monat Fahrverbot. A-Verstoß (Für Leute in der Probezeit wichtig)

    Da hier von Fahrzeugen und nicht Kraftfahrzeugen gesprochen wird, ist der Gesetzgeber willens auch Pferdefuhrwerke und Radfahrer darunter fallen zu lassen.
    Im Falle von Gefährdung oder Unfall wirds bis zu 350€ billig…

    Wer sich selbigen KAtalog mal selber durchlesen mag…zu finden unter
    http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01052014_pdf.pdf?

    #138590

    Die Regeln der STVO gelten für alle Verkehrsteilnehmer.

    Die Regeln der STVO gelten auch für Behörden. Der Radweg in der Bernburger entsprach nicht der STVO, daher wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. So einfach ist das…

    #138593

    @Russe: Erst Gehirn einschalten, dann 5000 Wörter posten.

    Meine Prognose: Es wird sich gar nichts ändern. Außer ein paar neue Forumsbeträge hier.

    Denn für dich Russen nochmal zum Mitschreiben: NIEMAND MUSS die Straße benutzen. Es besteht lediglich nicht mehr die Pflicht diesen Radweg zu benutzen. Ich würde z. B. da lang fahren, wo gerade mehr Platz ist. D. h. wenn der Kombiweg zugeparkt und voller Fußgänger ist, gehts auf die Straße- wenn ne Bahn kommt, umgekehrt.

    Die meisten werden die Änderung gar nicht mitbekommen haben. Es dürfte lediglich das blaue Fahrradschild entfernt werden.

    #138603

    Die Antwort listet die TOP der Unfallhäufungspunkte in Sachsen-Anhalt auf. Darunter ist die Kröllwitzer Str. die mit der in der Summe der Jahre größten Anzahl, wenn ich richtig gezählt habe.

    #138604

    Der Glaube ist nicht immer ein guter Ratgeber, eine überbordende Phantasie schon gar nicht. Von 2010 bis 2013 war das Verkehrszeichen 241 Getrennter Rad- und Fußweg nach der Querung Kardinal-Albrechtstr. aus welchen Gründen auch immer, zwei Jahre nicht vorhanden. Ein Teil der Radfahrer, die Verkehrsbehörde hat irgendwann anteilig 37% der Radfahrer auf der Straße gezählt, hat in der Folge die Fahrbahn genutzt. Trotzdem ist es laut Polizei Halle in den Jahren vor 2013 zu keinem Unfall auf dieser Fahrbahn gekommen. Auch schlimme Auseinandersetzungen mit der Straßenbahn, die teilt sich vorher in der Großen Ulrichstr und der Gheiststr., und nicht nur dort, auch schon die Trasse mit Radfahrern und PKWs, sind auch nicht bekannt geworden. Hingegen gab es einige Unfälle auf dem Radweg in der Bernburger Str. Zuletzt wurde im Sept. 2014 eine Fußgängerin angefahren als sie den Hauseingang verließ.
    Auch vor der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht war es übrigends StVO konform zum direkten Linksabbiegen vorher auf die Fahrbahn zu wechseln, weder im Mühlweg noch in der der Richard-Wagner Str. existieren benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen.
    Aber dem Teilnehmer Russe geht es sicherlich nicht um solche „Feinheiten“ die die Realität leider bereit hält. Es soll geglaubt und notfalls „vollumfänglich“ gekennzeichnet und gebußgeldet werden.
    Tatsache ist, das besagte Signalisierung, wie auch andere im Stadtgebiet, von einem Großteil der Betroffenen nicht akzeptiert und schlichtweg ignoriert wird. Das ist die Realität! Um das zu sehen muss man kein „Kraut rauchen“, es reicht schlichtes Beobachten. Mag sein, dass dies Menschen, die „Kraut rauchen“ leichter fällt.
    Diese Realität kann man versuchen zu verändern, in dem man z. B. ganztätig Aufsichtspersonal postiert. Dann wird sich die Realität, d. h. der Mensch, mittels genügend erhöhter Repression der Regel anpassen.
    Das ist die Logik der Zonengrenze.

    #138608

    Das Aufpinseln weißer Striche und die Widmung der rechts liegenden Flächen zu Radwegen ist schon ein Ding aus dem Tollhaus.
    ist doch schon ein Wunder, das die Verwaltung das erkennt.
    Aber wenn die Verwaltung den Regelbruch zur Regel erkläre, ist die STVO tatsächlich überflüssig.
    viel Spaß mit den Regressforderungen!

    Kann wirklich so ein Fuzzi aus der Verwaltung Bundesgesetze für ungültig erklären?

    #138632

    ADFC, was weißt du von „Zonen“grenze? Mal was darüber gelesen, gehört oder von jemandem gehört, der was darüber gelesen oder gehört hat?

    Keine Ahnung, aber schwafeln…

    #138673

    Was einige selbstgerechte Foristen gerne vergessen ist, dass Gesetze auch nur menschengemacht sind. Deren Einhaltung, aber auch deren Missachtung sind systemimmanent. Warum sonst gibt es Polizei, Ordnungsamt, Justiz? Aber zu diesem System gehört nicht nur, Regelverstöße zu ahnden, sondern immer auch zu prüfen, warum sie passieren und ob die Gesetze den Zweck erfüllen, den „der Gesetzgeber“ – und das sind die demokratisch gewählten Vertreter des Volkes – bezweckt hat. Wenn es also eine statistisch signifikante Erhöhung von Regelverstößen, aber auch von Unfällen gibt, dann muss man eben hinsehen, woran das liegt. Darum geht es, und nicht um die hundertste Wiederholung dieses Palavers, dass sich ALLE Radfahrer an KEINE Regeln halten würden und dass sie endlich härter bestraft werden müssten, Nummernschilder an die Räder bekommen müssten usw.

    Welchen Sinn etwa Nummernschilder haben erlebe ich in unregelmäßigen Abständen auf Halles Straßen. Seh- wie Reaktionsvermögen reichen bei mir nicht aus, um einer brenzligen Situation mit heiler Haut zu entgehen UND das Kennzeichen des Autofahrers zu erfassen, der mich durch sein Fehlverhalten unmittelbar in Gefahr gebracht hat. Ganz abgesehen davon, dass solche Anzeigen regelmäßig im Sande verlaufen, da Aussage gegen Aussage steht.

    Selbstverständlich gibt es unter Radfahrern genauso viele Idioten wie unter Autofahrern. Ein wesentlicher Unterschied ist und bleibt jedoch, dass Fehlverhalten von Radfahrern in erster Linie sie selbst gefährdet und nur in seltenen Fällen auch andere, Fehlverhalten von Autofahrern hingegen in sehr vielen Fällen nicht nur sie selbst. Auf diesem Unterschied beruht auch die Unterscheidung bei den Bußgeldern, und diese Unterscheidung ist heute schon nicht ausgewogen, sondern trägt dem „heiligen Volkszorn“ in populistischer Weise Rechnung.

    Im konkreten Falle der Bernburger kann ich sagen, dass es nicht unbedingt die dümmsten Radfahrer sind, die den Lolli ignoriert und die Straße benutzt haben. Ich habe auf dieser Straße selbst schon mindestens vier heikle Situationen auf dem Radweg erlebt (zwei stadteinwärts, zwei stadtauswärts, und es könnten noch mehr gewesen sein, aber an diese vier erinnere ich mich sehr gut). Einmal wurde ich von einem Auto beim Ausfahren aus dem Radweg fast gestreift und dreimal habe ich Fehlverhalten von Fußgängern nicht gut genug vorausgeahnt und konnte gerade noch Zusammenstöße vermeiden. Und wie ich hier im Threadverlauf lese gibt es ja auch Unfallstatistiken, die zeigen, dass es anderen Radfahrern und Fußgängern weniger glücklich erging.

    #138710

    Die Frage lautet: Warum? – Kosteneinsparung? Nur um dafür in der Delitzscher Str. neue Radwege zu bauen?

    #138715

    ADFC-Halle schrieb:“Was das Überholen auf dem Radweg angeht. Mir sind aus der StVO keine Mindestabstände bei Überholen von Radfahrern durch Radfahrer bekannt. In der Regel halte ich aber die gegebene Breite von 1,50, noch zumal auf einer Hauptroute, ohne Sicherheitszone von mindestens 25 cm und bei sehr viel Fußgängern für nicht ausreichend (die VV-StVO
    sieht hier mindestens 2 m vor) um gefahrlos überholen zu können. Deshalb ja auch unsere Initiative für die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht!“
    Ich finde das hanebüchen. Wo kann ich denn -außer auf zweispurigen Straßen- als Autofahrer andere Autofahrer in der Praxis überholen?

    #138716

    Die Frage lautet: Warum? – Kosteneinsparung? Nur um dafür in der Delitzscher Str. neue Radwege zu bauen?

    Welche Kosten werden denn eingespart? 500€ für zwei Straßenschilder?
    Und in der Delitzscher Straße ist ja wohl ein klitzekleines Bisschen mehr Verkehr als in der Bernburger.

    #138723

    “Das ist richtig”, bezog sich auf die Kröllwitzer Straße.
    Bei den Regelverletzungen von Radfahrern sollte man differenzieren.

    Nein sollte man nicht. Damit fangen die Probleme schon an.

    Wenn vor Ampelschaltungen gewartet werden muß, ohne das ein erkennbarer Grund vorhanden ist, wie z. B. an der großen Schleife in Halle Neustadt (auch 25 sec nach der Durchfahrt der Straßenbahn haben haben Radfahrer noch Rot), wenn wg. fehlender Querungsstellen kilometerlange Umwege in Kauf genommen werden müssen um auf die andere Seite zu kommen, wie z. B. in der Delitzscher Straße oder wenn der Belag ruinös ist, wie in vielen Kopfsteinpflasterstraßen im Paulusviertel kommt es zu Regelverletzungen, die eine gewisse Plausibilität in sich tragen.

    Also wenn ich zu ungeduldig bin, darf ich die Regeln ignorieren? Super Ansatz.

    Es kommt auch zu problematischen Regelverletzungen. Aber nicht nur bei Radfahrern. Diese gefährden in aller erster Linie sich selbst, Kfz Fahrer, die die Geschwindigkeit überschreiten oder alkoholisiert fahren, keine Abstände beim überholen einhalten, die Rad- und Fußwege zuparken, beim Rechtsabbiegen keine Schulterblick kennen (soll es auch alles geben), gefährden hingegen in erster Linie andere.

    Völliger Schwachsinn. In erster Linie gefährden sie die selben Leute. Einzig die Folgen wiegen meist schwerer aber der Radfahrer hat so ziemlich die selben Chancen in einem anderen Verkehrsteilnehmer zu landen.

    Wenn 70+ Kg Systemgewicht mit 20-30 Km/h irgendwo aufprallen reicht das aber auch locker für schwere oder fatale Verletzungen.

    Wenn man dann noch asoziales Verhalten im Verkehr durch z.B. deine Relativierungen fördert, werden die Probleme noch deutlich größer.

    #138789

    <div class=“d4p-bbt-quote-title“>ADFC-Halle schrieb:</div>
    “Das ist richtig”, bezog sich auf die Kröllwitzer Straße.
    Bei den Regelverletzungen von Radfahrern sollte man differenzieren.

    Nein sollte man nicht. Damit fangen die Probleme schon an.

    Man soll also bei Regelverstößen nicht differenzieren? Das bedeutet in der Konsequenz, dass deiner Meinung nach ein Falschparken genauso schlimm wie Tempo 90 in der Tempo 30-Zone. Da erübrigt sich doch die Diskussion…

    #138833

    ADFC-Halle schrieb:”Was das Überholen auf dem Radweg angeht. Mir sind aus der StVO keine Mindestabstände bei Überholen von Radfahrern durch Radfahrer bekannt. In der Regel halte ich aber die gegebene Breite von 1,50, noch zumal auf einer Hauptroute, ohne Sicherheitszone von mindestens 25 cm und bei sehr viel Fußgängern für nicht ausreichend (die VV-StVO
    sieht hier mindestens 2 m vor) um gefahrlos überholen zu können. Deshalb ja auch unsere Initiative für die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht!”
    Ich finde das hanebüchen. Wo kann ich denn -außer auf zweispurigen Straßen- als Autofahrer andere Autofahrer in der Praxis überholen?

    Ich frage mich, ob ich solchen Blödsinn wirklich kommentieren sollte, aber bitte: Unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs können Autos auf JEDER Straße überholen. Radwege sind aber in der Regel einspurig, ohne Gegenspur. Noch Fragen, du Döösbaddel???

    #138834

    Wenn man dann noch asoziales Verhalten im Verkehr durch z.B. deine Relativierungen fördert, werden die Probleme noch deutlich größer.

    Es war aber kein asoziales Verhalten, wenn man in der Bernburger trotz „Lolli“ mit dem Rad die Straße benutzt hat, weil dieser Regelverstoß durchaus das kleinere Übel war, denn die Gefährdung unaufmerksamer Fußgänger war auf dem geteilten Rad-/Fußweg durchaus wahrscheinlicher und schwerwiegender als die geringfügige Behinderung der vergleichsweise wenigen Fahrzeuge auf der Straße. Die schraffierte Fläche auf der Straße landet jedenfalls nicht im Krankenhaus, wenn sie von einem Auto überfahren wird das einen Radfahrer überholt.

    #138844

    Man soll also bei Regelverstößen nicht differenzieren? Das bedeutet in der Konsequenz, dass deiner Meinung nach ein Falschparken genauso schlimm wie Tempo 90 in der Tempo 30-Zone. Da erübrigt sich doch die Diskussion…

    Nein das bedeutet du solltest mal den Kontext herstellen. Der Lobbyist redete davon:
    „Bei den Regelverletzungen von Radfahrern sollte man differenzieren“

    Und brachte als Beispiel einen nicht zu verachtenden Rotlichtverstoß. In der Strafe wird natürlich nach der Schwere differenziert, das ist ja auch legitim.

    Es war aber kein asoziales Verhalten, wenn man in der Bernburger trotz “Lolli” mit dem Rad die Straße benutzt hat, weil dieser Regelverstoß durchaus das kleinere Übel war, denn die Gefährdung unaufmerksamer Fußgänger war auf dem geteilten Rad-/Fußweg durchaus wahrscheinlicher und schwerwiegender als die geringfügige Behinderung der vergleichsweise wenigen Fahrzeuge auf der Straße. Die schraffierte Fläche auf der Straße landet jedenfalls nicht im Krankenhaus, wenn sie von einem Auto überfahren wird das einen Radfahrer überholt.

    Auch hier, der Herr Sprach unter anderem von Rotlichtverstößen. Wenn ich grobe Verstöße damit Rechtfertige das es ja die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, dann haut hier was nicht hin.

    #138856

    @geraldo schrieb: „…weil dieser Regelverstoß durchaus das kleinere Übel war…“
    Die Stadt wird ja zum Tollhaus (wenn sie es nicht schon ist), wenn jeder die Verkehrsregeln nach seiner subjektiven Sichtweise abändert.

    #138897

    Wieviel % der Autofahrer halten sich denn an die StVO???
    Handynutzung während der Fahrt, Parken auf Fußwegen oder im eingeschränkten Halteverbot, Parken im Verkehrsberuhigten Bereich ohne Markierungen, Parken an abgesenkten Bordkanten und Kreuzungen, Nichtachten auf Fußgänger beim Abbiegen, Befahren von Einbahnstraßen entgegen der vorgeschriebenen Richtung…
    Gibt für alles Regeln in der StVO!
    Wenn man das dann noch mit der PS-Zahlo multipliziert …

    #139044

    @rellah, es ist schon ein Unterschied, ob ein Einzelner gegen Regeln verstößt, oder ob eine Lobbyorganisation Verstöße rechtfertigt und quasi dazu auffordert.

    #139058

    Hat aber niemand, farbspektrum. Es wird lediglich von einigen Krawallbrüdern hier im Forum so interpretiert.

    #139060

    @Osmo schrieb:“Hat aber niemand, farbspektrum. Es wird lediglich von einigen Krawallbrüdern hier im Forum so interpretiert.“
    @ADFC-Halle schrieb: “ kommt es zu Regelverletzungen, die eine gewisse Plausibilität in sich tragen.“
    „plausibel steht für einleuchtend, verständlich, überzeugend und triftig“ (Wikipedia)

    #139069

    Ja und? Nerv doch hier nicht rum.

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