Startseite Foren Halle (Saale) Radfahrer und Alkohol

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  • #74663

    http://www.mz-web.de/service/-promillegrenze-fahrradfahrer-bussgeld-punkte-flensburg,20653540,24939854.html

    Da hat die MZ mal eine interessante Information gebracht, man darf also mit dem Fahrrad bis zu 1,6 Promille straffrei fahren, wenn man dies verkehrsgerecht tut, also keine Schlangenlinien, keine rote Ampel überfährt, keinen Unfall baut etc.

    #74664

    Also Fussgänger übrigens mit 7 Promille- zumindest aufrecht, danach nur noch im Liegen robben.

    #74673

    Ja Wolli, so ist das. Wenn er aber so besoffen (und mit 1,6 Promille darf man das so sagen) auf die Nase fällt, dann hat er ein gewaltiges Problem mit seiner Krankenversicherung. Da zählen Ordnungs- und Strafrecht nicht.

    #74686

    Das ist wieder ein Quatsch, der hier zusammengeschrieben wird. Und zudem unterschlägt der Artikel ein paar andere Fakten.

    1,6 Promille ist die Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit. Ab da ist es eine Straftat. Die Grenze der absoluten Farhuntauglichkeit liegt bei Autofahrern übrigens bei 1,1 Promille. 1,1 Promille sollte übrigens die zukünftige Grenze bei Radfahrern sein.

    Ansonsten gelten für Radfahrer dieselben Regeln wie bei Autofahrern. Nämlich 0,5 Promille. Wenn Radfahrer wie Autofahrer allerdings Schlangenlinien fahren und sonst auch auffällig durch die Gegend gondeln, liegt die Grenze bei 0,3 Promille.

    Steht aber alles im Artikel, soweit ich den überflogen habe.

    #74706

    Ich habe das anders gelesen: Wenn man sich als Radfahrer unter 1,6 Promille korrekt verhält, passiert nichts, als Autofahrer ab 0,5 Promille schon.

    #74707

    Ist eben nicht so.
    Nur die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit ist unterschiedlich, eben 1,6 und 1,1.
    Wenn Du mit 0,8 erwischt wirst, biste raus. Und wenn Du mit 1,2 als Autofahrer und 1,7 als Radfahrer erwischt wirst, haste eine Straftat begangen.

    Sowas geht aber meistens im allgemeinen Radfahrer-Bashing in den Medien unter.

    #74716

    Ich habe das noch anders verstanden. Radfahren ist nur ab 1,6 Promille wieder straffrei- also erlaubt.

    #74723

    1,6 Promille, 1,1 Promille, 0,5 Promille, 0,3 Promille…

    Alles Bullshit! Wenn man auf Rädern unterwegs ist, sollte prinzipiell 0,0 Promille gelten, egal ob man einen LKW mit 40t steurt, oder einen Roller fährt.

    #74760

    In dem Falle muß ich Lackmus mal zustimmen. 0.0 % für Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen. Wer mehr hat, gehört bestraft. Nicht erst, wenn er auffällig wird. Bei jeder anderen Droge (außer Nikotin) wird ein Riesen Aufriss gemacht. Alkohol ist aber mindestens genauso problematisch.

    #74823

    In meiner Stammkneipe gibts kein Pfefferminztee, Gucki.

    #74830

    Den „Aufriß“, den man mit Cannabis macht, finde ich, im Vergleich zu Alkohol, auch unverhältnismäßig.

    #74831

    @gucki: Dann müssen aber bitte auch alle Fußgänger mit 0,0 Promille unterwegs sein, denn diese nehmen genauso am Straßenverkehr teil wie die Rad- und Autofahrer.

    #74832

    @wolli Warum willst du nur Pfeffi trinken? Nach Hause halt ein Taxi nehmen oder das Rad schieben … wo ist das Problem?

    @proband80 Als Radfahrer und Autofahrer hast du die Option zu Fuß zu gehen. Als Fußgänger fehlt diese Alternative, zumal sie ja zumeist schon Fußgänger sind, wenn die Promillegrenze steigt. Richtig, die Fußgänger nehmen auch am Straßenverkehr teil. Aber es sind zum einen ganz andere Geschwindigkeiten beim Rad- oder Autofahrer und zum anderen bleiben die Fußgänger die meiste Zeit unter sich, es sei denn, sie queren die Straße. Und wenn wir jetzt anfangen, über den gröhlenden Suffki mitten auf der Straße zu reden, dann ist dieses Verhalten auch jetzt schon strafbar.

    Natürlich wäre es am besten, wenn alle jederzeit nur drogenfrei am Straßenverkehr teilnehmen. Aber in der Praxis darf man sich schonmal das eine oder andere Bier gönnen. Von komplett zudröhnen halte ich eh nichts. Und dann muß es eine praktikable Lösung geben, um Heim zu kommen. Nicht jeder kann überall mit dem Taxi nach Hause kommen.

    #74834

    Ich wollte damit nur andeuten, dass die Gefährdung der Allgemeinheit durch betrunkene Fußgänger und Radfahrer nahezu identisch ist. Ich warte immer noch auf die Polizeimeldung in der ein betrunkener Radfahrer jemanden Totgefahren oder schwer verletzt hat.

    #74848

    @proband80 Leider ist die Gefährdung eben nicht nahezu identisch. Wenn ein Radfahrer beim Befahren der Straße plötzlich einen Schlingerkurs hinlegt, dann gefährdet er sicherlich vor allem sich selbst, aber auch den restlichen Verkehr, der möglicherweise überraschend ausweichen muß. Mit den bekannten Folgen. Dieses Gefährdungspotential besteht beim Fußgänger auf dem Fußweg eher weniger. Am besten ist natürlich immer und überall drogenfrei (also 0.0 Promille). Aber das ist ziemlich praxisfern.

    Und der Radfahrer muß (wie alle anderen Verkehrsteilnehmer) nicht unbedingt selbst jemanden umfahren, um sich und/oder andere zu gefähren, manchmal sogar mit tödlichen Ausgang.

    #74850

    Auto- und Radfahren ist grundsätzlich gefährlich. Wer so etwas tut, gefährdet sich und andere. Bitte sein lassen, wenn nicht unbedingt überlebensnotwendig !

    #74851

    Ok, mich interessieren auch Zeitungs- und Polizeimeldungen in denen Unfälle durch betrunkene Radfahrer verursacht werden und bin über Hinweise dankbar. Mir ist völlig bewusst, dass schlingernde Radfahrer ein gewisses Risiko darstellen. Das ist die Theorie, in der Praxis kommt es halt quasi nicht vor. Von daher halte ich das Gefährdungspotenzial für vergleichbar.

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