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15. Juli 2017 um 11:56 Uhr #293231
Eine mögliche Erklärung, warum Wiegand lieber Einzelgänger ist: http://www.zeit.de/zeit-wissen/2017/04/gemeinschaft-dumm-einzel-mensch 🙂
15. Juli 2017 um 15:09 Uhr #293238
AnonymWie von einigen schon vermutet, aber massivst bestritten, bleibt als Resümee ein rein politischer Prozess, ein echter Gewinn für dir Rechtsordnung des Landes!
Also der BGH hat in deinen Augen ein politisch motiviertes Urteil gesprochen, um der unfähigen Staatsanwaltschaft Halle einen Gefallen zu tun. Wenn das nicht eine objektiv begründete Erkenntnis ist!
Lies bitte den von SfK verlinkten Zeit-Artikel! Viellecht findest du dich in der Follower-Rolle wieder und SfK bekommt eine weitere mögliche Erklärung, warum der OB lieber Einzelgänger sein möchte.
15. Juli 2017 um 16:58 Uhr #293242Gab es den Vorschlag mit der Schuldanerkenntnis nicht schon im vorigen Prozess?
15. Juli 2017 um 17:56 Uhr #293243Der OB ein Einzelgänger? Hä?
Er ist (fast) immer zwei.
15. Juli 2017 um 22:14 Uhr #293254Der BGH hatte auch nur die qualitativ hochwertige und wertvolle Arbeit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, gab es denn darüber hinausgehende Ermittlungen?
15. Juli 2017 um 22:35 Uhr #293255Der BGH hatte auch nur die qualitativ hochwertige und wertvolle Arbeit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, gab es denn darüber hinausgehende Ermittlungen?
Du hättest Ihnen ja Deine qualitativ hochwertiges und wertvolles Bauchgefühl zur Verfügung stellen können. Das hätte ihnen sicher geholfen bei der Urteilsfindung.
15. Juli 2017 um 23:42 Uhr #293265Vernachlässige mal nicht das Bauchgefühl, das spielt wissenschaftlich gesehen auch eine Rolle:
https://www.dasgehirn.info/denken/intuition/entscheidend-bauchgefuehl-oder-verstand
16. Juli 2017 um 00:47 Uhr #293273@SfK: du willst was schönreden, aus dem Bauch heraus. Was will dein Bauch? Was sagt er Deinem Kopf?
16. Juli 2017 um 00:53 Uhr #293274
AnonymDer BGH hatte auch nur die qualitativ hochwertige und wertvolle Arbeit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, gab es denn darüber hinausgehende Ermittlungen?
Der BGH hatte allein das freisprechende Urteil des LG Halle und die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft Halle zur Verfügung. Und es ging ausschließlich darum, ob das Landgericht Halle auf der Basis der bereits dort durchgeführten Beweisaufnahme das geltende Recht (formell und materiell) richtig angewandt wurde. In der Revisioninstanz werden nie neue Beweise erhoben und geprüft, es geht lediglich um eine logische und rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils.
Im vorliegenden Fall hat der BGH entschieden, dass die durchgeführte Beiweisaufnahme den Freispruch nicht trägt. Das war auch die Meinung der unfähigen Staatsanwaltschaft Halle.16. Juli 2017 um 00:56 Uhr #293276Hei-Wu, mein Bauch sagt, er ist unschuldig, mein Kopf schuldig. Sozusagen ein innerlicher Patt. 🙂
16. Juli 2017 um 01:45 Uhr #293279Shit. Kann man das irgendwie trennen?
Holt schon mal die Knochesänge raus:
Hei-Wu
Neurochirurgische Praxis Gimritz (alle Kassen)20. Juli 2017 um 12:13 Uhr #293563Fällt morgen die Entscheidung oder macht das Gericht Ferien?
20. Juli 2017 um 16:41 Uhr #293618Morgen fällt ins Wasser! Wir brauchen unseren Deichgraf!
20. Juli 2017 um 17:54 Uhr #293619Es regnet schon, und die PETA-Aktivisten bauen eine Arche für die Krone-Tiere. Die werden nur an Bord gelassen, wenn sie artgerecht kastriert sind.
21. Juli 2017 um 06:55 Uhr #293676Wieso kastriert? Im Gegentum, die sollen doch vermehrungsfähig sein, also mindestens 5 Tiger,vonn wegen gleichgeschlechlicher Liebe.
13. August 2017 um 16:17 Uhr #295584Die unendliche Geschichte geht weiter: http://www.mz-web.de/halle-saale/untreue-vorwurf-gegen-halles-ob-doch-kein-schnelle-prozessende-fuer-bernd-wiegand-28153090
13. August 2017 um 22:31 Uhr #295605Ich habe ja vorhergesagt, dass Wiegand nichts akzeptieren wird, als einen Freispruch. Nun muss das Gericht klären, ob Ämterpatronage nach deutschen Recht im vorliegenden Fall strafbar ist, mithin zu einem Vermögensnachteil geführt hat. Bin sehr gespannt darauf.
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13. August 2017 um 23:04 Uhr #295614
AnonymIch habe ja vorhergesagt, dass Wiegand nichts akzeptieren wird,
An seiner Stelle hätte ich auch nicht anders gehandelt. Denn außer dem Stafrecht gibt es auch das Zivilrecht.
14. August 2017 um 11:00 Uhr #295643Ich hätte auch nicht anders gehandelt. Wollen wir nur hoffen, dass es nicht noch eine BGH-Schleife gibt.
Was das Zivilrecht bewirken soll, wenn er einen zweiten Freispruch kassiert, ist mir rätselhaft, @Lou.14. August 2017 um 11:41 Uhr #295645Dann kann er sich auf Büttenpapier Briefbögen drucken lassen, etwa so:
1. Zeile: D R . B E R N D W I E G A N D
2. Zeile: Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale)
3. Zeile: mehrfach freigesprochenDas Ganze atürlich zentriert und mit attraktiven Schrifttypen. 🙂
14. August 2017 um 12:09 Uhr #295646An einen Freispruch 1. Klasse glaube ich nicht. Auf eine BGH-Schleife würde ich deshalb wetten.
14. August 2017 um 12:49 Uhr #295652Wenn auf beiden Seiten Betonköpfe sitzen, ganz sicher.
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Was ist schon Recht?
14. August 2017 um 13:48 Uhr #295678Elfriede, parteilos!
Was ich nicht verstehe, warum der Richter so auf einen Vergleich drängt. Sollte er nicht Recht sprechen?
14. August 2017 um 14:12 Uhr #295681Wiegand macht da eben nicht mit:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-kohl-unschuld-kostet-300-000-mark-a-120440.html
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14. August 2017 um 18:05 Uhr #295706Warum sollte er auch von zweitrangigen Juristen eine zweitklassisches Uteil akzeptieren, Nur damit die böse, nichtskönnende Seele Ruhe hat?
Ed konnten im Laufe alle böswiligen Anschuldigungen ausgeräumt werden,
Was will man mehr?
Ich finde es gut, das er den Erpressungsmethoden nicht weicht, ein Nichtjurist wird doch hierzulande an die Wand gedrückt, er bekommt im günstigsten Falle einen salbungsvollen Vergleich, und alle Juristen sind froh, es geht für viel Geld und mit wenig Arbeit zu Ende! -
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