Startseite Foren Halle (Saale) Prozess gegen Bernd Wiegand in Magdeburg

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  • #291521

    Nicht mal der Bundespräsident! 😉

    #291630

    Heute sagte mir jemand, der offenbar Ahnung hat, wenn dem OB bei einer Verurteilung nicht die Wählbarkeit aberkannt wird, könnte er erneut kandidieren.

    #291634

    Anonym

    Ach Wolli, wenn er wegen Untreue verurteilt werden sollte, würden sich ganz andere viel einschneidender rechtliche Fragen an erster Stelle stehen, z.B.:Regressansprüche der Stadt. Ob dann eine Wahlkampfsfinanzierung für ihn noch möglich wäre?

    #291638

    Wiegand ist bis heute unschuldig.

    #291640

    Anonym

    Hat jemand das Gegenteil behauptet?

    #291648

    Habe ich behauptet, dass jemand das Gegenteil behauptet hat?

    #291652

    Wiegand gilt als unschuldig, ob er unschuldig ist, wird das Gericht feststellen.

    #291803

    Nicht wählbar ist, wer

    vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
    aus dem Beamtenverhältnis entfernt, wem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Union, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre),
    wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freieitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre).

    #291805

    Offenbar hatte jener keine Ahnung.
    Wie könnte es einen Unterschied in den Voraussetzungen geben zwischen Ausführung und Wahl eines Amtes?
    Das wäre ja wie „einmal ist nicht so schlimm“.

    #291865

    Muss er heute wieder…?

    #291894

    http://www.mz-web.de/halle-saale/untreue-prozess-gegen-bernd-wiegand-entlastet-zwist-mit-vorgaengerin-szabados-den-ob–27850732

    Am Ende ist alles Schall und Rauch und der ganze Prozess hat mehr gekostet als 290 000 Euro um die es geht.

    #291898

    „Wiegand warf 2012 Szabados vor, seine Amtsübernahme behindert zu haben. Fünf Personalstellen im engen Umfeld des Oberbürgermeisteramtes blieben lange Zeit vor dem Machtwechsel unbesetzt.
    Wiegand musste zügig neues Personal finden.
    Das könnte eine Rechtfertigung für die höheren Gehälter sein. Bei der Einstellung von Mitarbeitern, die bislang nicht bei der Verwaltung der Stadt arbeiten, kann das Gehaltsangebot wohl höher gestaltet werden, wenn sich nur sehr schwer geeignete Mitarbeiter finden ließen. (mz) – Quelle: http://www.mz-web.de/27850732 ©2017“

    Kommt jetzt der Regress gegen Daggi. sicher nicht, sonst gibt es einen Ministeranruf! 😉

    #293197
    #293199

    Ämterpatronage? Was für ein Begriff!

    Offenbar ist es schon nicht möglich, dies unter einen Straftatbestand zu fassen, siehe:

    https://www.lehmanns.de/shop/recht-steuern/6506976-9783428113194-zur-strafbarkeit-der-parteipolitischen-aemterpatronage-in-der-staatlichen-verwaltung

    Na mal sehen, ob dies so konsequent verfolgt wird wie bei Ämterpatraonage in der Justiz: „Infolge der Ämterpatronage in der Strafverfolgung findet ein Teil der gesetzlich vorgesehenen Strafrechtspflege nicht statt. Der Umstand, dass Generalstaatsanwälte (Leiter der Generalstaatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten) und Leitende Oberstaatsanwälte (Leiter der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten) oft nach Parteizugehörigkeit und Regierungsnähe ausgewählt werden, und dass das deutsche Recht keinen unabhängigen, sondern nur einen weisungsabhängigen Staatsanwalt (§ 146 GVG) kennt, führt dazu, dass in der Politik unerwünschte Ermittlungsverfahren oft gar nicht erst eingeleitet werden bzw. (vor)schnell eingestellt werden.“

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84mterpatronage

    #293201

    Anonym

    Und wenn man Wikipedia liest, hat ein ganzes Fach verstanden und alle Abläufe in diesem Bereich durchschaut! Hut ab, ich könnte es nicht.

    #293203

    Das sind ja bahnbrechende Argumente, die du da vorträgst!

    Kleiner Tipp: Versuche doch mal auch nur eine Entscheidung zu finden, in welcher die Strafbarkeit von Ämterpatronage festgestellt wird.

    #293204

    @SfK: Darum geht’s nicht in dem Prozess.
    Im übrigen sind Staatsanwälte Anwälte des Staates. Anders als in den USA müssen sie aber Belastende und Entlastendes beim Angeklagten berücksichtigen.

    Es mag ja sein, dass Du per se von der Unschuld des Angeklagten überzeugt bist. Dann ist die Vorstellung, ihm geschehe hier großes Unrecht, geradezu folgerichtig. Ich bin mir da nicht sicher, kenne den Fall nicht im Detail, und Jura ist nicht mein Metier. Warten wir also weiter ab. Aus dem Text der MZ scheint aufzuscheinen, dass es möglicherweise zu einer Verurteilung kommen könnte, aber der Angeklagte strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen könnte.
    Aber auch die Autorin der MZ ist keine Juristin, und konkret äußern sich Richter erst zur Urteilsverkündung. Es heißt also: abwarten.

    #293205

    Hei-Wu, der Richter hat, so dem Arikel zu entnehmen, einen Hinweis gegeben, um sich zu verständigen. Mehr erstmal nicht, da hast du recht. Warten wir es ab. Wie ich Wiegand kenne, wird er einen sauberen Freispruch haben wollen – allein schon wegen der Kosten.

    #293207

    Anonym

    Warum läufst du jetzt Amok @SfK? Wer hat behauptet, dass er, wenn überhaupt, wegen „Ämterpatronage“ verurteilt wird? Sowas gibt es als Straftatbestand tatsächlich nicht. Es könnte aber eine Rolle bei der Beweisführung und eventuell der Strafzumessung spielen. Die Wiegand vorgeworfe Straftat war und bleibt die Untreue und darunter muss erst einmal sein Handeln sauber subsumiert werden.

    Hyperventiliere also nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt nach wie vor: nulla poena sine lege.

    #293208

    Anonym

    Wie ich Wiegand kenne, wird er einen sauberen Freispruch haben wollen – allein schon wegen der Kosten.

    Und der Regressanspüche der Stadt.

    #293209

    Ach weißt du, Lou, ich habe lediglich eine Passage des Artikels hinterfragt. Das wird ja wohl noch erlaubt sein. Diese Passage lautet:

    „Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass möglicherweise ein Fall von „Ämterpatronage“ vorliege, so Köneke wörtlich. Es könne sein, dass die Stellen so nicht hätten besetzt werden dürfen. Das bedeutet: Eine Verurteilung erscheint den Richtern eher als ein Freispruch, den die Verteidigung fordert.“ – Quelle: http://www.mz-web.de/27971860 ©2017

    Das bedeutet, dass das Gericht eine Verurteilung wegen Ämterpatronage – dann wahrscheilich als Veruntreuung – für möglich hält. Aber die Frage ist ja, ob dies überhaupt strafbar wäre. Aber warten wir es ab.

    #293213

    Wir warten wie Robinson auf Freitag.

    #293215

    Das bedeutet, dass das Gericht eine Verurteilung wegen Ämterpatronage – dann wahrscheilich als Veruntreuung – für möglich hält

    Neiiiiiin!
    Nicht wegen Ämterpatronage, sondern wenn, dann wegen Untreue, Betrugs, hastenichgesehen.

    Ein Mörder wird auch nicht wegen Zerhacken des Opfers, Totschießens, Enthauptens oder Vergiftens verurteilt, sondern wegen Mordes.

    #293226

    Wegen der Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft, ihre Anklage zu Beweisen ein Freispruch 2. Klasse? Da muss schon ein bisschen mehr kommen!
    Wie von einigen schon vermutet, aber massivst bestritten, bleibt als Resümee ein rein politischer Prozess, ein echter Gewinn für dir Rechtsordnung des Landes!Einfach so zerkackt, weil man die OB- Wahl verloren hat? Das war jetzt Sarkasmus.

    #293227

    Wir warten wie Robinson auf Freitag.

    Freitag wird wohl besser bleiben, wo er ist. Im Dorf bei den anderen Menschenfr…. .
    😉

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