Startseite Foren Halle (Saale) Oberbürgermeister stellt Antrag auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens

  • Dieses Thema hat 12 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren von Schulze.
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  • #89864

    Antrag des Oberbürgermeisters auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens beim Landgericht Halle (PDF | 7,11 MB)

    http://www.halle.de/push.aspx?s=downloads/de/Rathaus-Stadtrat//Personalentscheidungen/antrag_des_oberbu_rgermeisters_auf_ablehnung_der_ero_ffnung_des_hauptverfahrens_beim_landgericht_hal.pdf

    Bekommt man auch die Anklage im Netz?

    #89872

    Liest sich schlüssig.

    #89874

    Die Stelle mit dem Anwalt, der den Personalrat zu einem Tagessatz von ca. 1.500 Euro schult, habe ich nicht verstanden.

    #89898

    Wer sich wundert, warum die Kommunalaufsicht so handzahm ist, der sollte sich mal den Briefkopf genauer ansehen…..

    #89899

    Habe ich getan, der Vorgesetzte der Kommunalaufsicht, Innenminister Stahlknecht ist Mitglied dieser Rechtsanwaltskanzlei, allerdings ruht seine Zulassung als Rechtsanwalt.

    #89916

    Genau, und damit darf er auch nicht mal ansatzweise tätig werden, zumal er ja auch nur Sozi in dieser Kanzlei ist… Wenn man diese Verbindung zöge, müßte das ganze eigentlich schon zugunsten seiner Parteifreunde im Rat abgegessen sein; ist es aber nicht…
    Außerdem ist ja die Frage, wann die Kanzlei, und genauer, welcher Kollege dieser, mit der Sache betraut wurde.

    Weiterhin könnten solche Dinge, wie meyer andeutet, nächstinstanzlich voll ins Gegenteil gehen, schon allein deshalb verböte sich da eine Einflussnahme… und hätte sicherlich auch standesrechtliche Konsequenzen.

    #90185

    @Mario: Die Anklageschrift steht natürlich nicht im Netz.
    Das ist nicht Aufgabe einer Staatsanwaltschaft.
    Dass der Beklagte Bernd Wiegand sich öffentlich zu einem laufenden Verfahren äußert, ist seine Sache, ich halte das nicht für besonders klug. Ist aber seine Sache.

    #90332

    Die Frage ist überhaupt, was das auf der städtischen Homepage zu suchen hat. Hier ist die Person Wiegand angeklagt, nicht das Amt. Kann dort jetzt jeder seine Gerichtsakten veröffentlichen?

    #90347

    Es ist die Person Oberbürgermeister Wiegand angeklagt, nicht die Privatperson…

    #90352

    Anonym

    @menschmeyer Wiegand hat jetzt die Anklage am Hals weil er als OB gehandelt hat und nicht als Bürger XYZ. Bürger XYZ hätte auch nicht diese „Erfahrungsstufen“ festlegen können. Er hat im Amt gehandelt und verteidigt sich jetzt im Amt. Also lass ihm doch die Spielwiese der plakativen Transparenz.

    #90353

    Anonym

    @schulze Nein! Es ist die Person angeklagt! Das geht im Strafrecht nicht anders 😉

    #90365

    @Schulze: der Verdacht wurde ja schon mehrfach geäußert, dass es sich um zwei Personen handelt.

    #90433

    Sind sie das nicht ? OB B. Wiegand und der andere, Jogger Bernd?

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