Startseite Foren Halle (Saale) Neuererwesen in der Verwaltung

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  • #264628

    Das unselige Neuererwesen der DDR wurde mit der DDR beerdigt, und das war auch gut, was wurde da nichtb gelogen und getrickst und alle haben mitgemacht.
    Dieses Unwesen geistert aber in Form eines Vorschlagwesens immer noch herum, die CDU/FDP-Fraktion fragt jetzt nach:

    „Gibt es einen Vorschlagswesen* in der Verwaltung?
    Wenn ja,
    – welche Möglichkeiten, Ansätze und Ideen wurden beispielhaft eingereicht?
    – welche Anreize für umgesetzte Mitarbeitervorschläge gibt es, z.b. Prämien?
    – wieviel Vorschläge gab es 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015?“

    #264633

    Weiß der Teufel, aus welcher Produktion deine Kenntnisse herrühren, in „meinen“ Produktionsbereichen gab es keine Trickserei, denn da hatten die Kontroller schon die Augen auf. Die waren nämlich nicht mit der Prämierung befaßt, sondern nur mit dem Rechnen, und das mußte unter dem Strich plausibel sein…. Und die Bilanzierung hat uns in der Mawi ganz schön gebeutelt, da waren wir froh über jede Verbesserung…

    #264640

    Das unselige Neuererwesen der DDR wurde mit der DDR beerdigt, und das war auch gut, was wurde da nichtb gelogen und getrickst und alle haben mitgemacht.

    Das „Neuererwesen“ ist nicht tot, siehe den VW-Abgasskandal.
    Ich sehe das nicht so krass, sondern gemischt. Habe aber keine Lust näher darauf einzugehen.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 8 Monaten von farbspektrum.
    #264642

    Wenn man mal googelt, wird man fündig: Arbeitnehmererfindungsgesetz. Im Prinzip gibt es also das Neurerwesen noch. Nur wird der Anspruch auf eine Prämie nicht frei festgelegt, sondern vom Gesetz:

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/

    Eine Richtlinie gibt Anhaltspunkte für die Bemessung der Höhe (findet man auch im Netz).

    #264643

    Damit ist die Anfrage der CDU/FDP-Fraktion fast schon peinlich. Das Gesetz gibt es seit 1957.

    #266205

    Antwort der Stadtverwaltumng:

    „In der Verwaltung werden die jährlichen Mitarbeitergespräche genutzt, um Ideen und Anre-gungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzugreifen und in die Zielvereinbarung einzu-binden. Damit ist der finanzielle Anreiz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 18 TVöD und DV Errechnung und Auszahlung des Leistungsentgeltes ausgeschöpft. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, im Rahmen von Befragun-gen oder aufgabenkritischen Betrachtungen Verbesserungsvorschläge einzubringen (z.B. Initiierung von Gesundheitsprojekten in Fachbereichen). Die Anzahl der Vorschläge wird durch die Verwaltung statistisch nicht erfasst.
    Egbert Geier“

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