Startseite Foren Halle (Saale) Neuer Damm auf der Halle-Saale-Schleife

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  • #59463

    @Psychofred:
    Ich hatte es schon mal geschrieben, auf die Schnelle finde ich das nicht mehr Betraf die Hochwasservorhersage:
    Also Konkret dieses Jahr ab Sonntag Abend (2.Juni 2013) waren lt. Aussage derer, die es „privat für Ihre Vorsorge“ wissen wollten, im Internet keine Pegel vom Oberlauf mehr abrufbar; tel. Aussage bei einem Anruf in der Hochwasserzentrale der Stadt Halle: „es steigt noch ca 40 cm!“ – wohlgemerkt am 2.6. Abends leider fehlt mir der Pegelstand zu diesem Datum. Der Betroffene, der mir das berichtete hatte da noch über einen Meter Luft vor seinem Haus und war damit der Meinung, das reicht.

    Soviel zur Vorhersage.

    Übrigens in allen mir verfügbaren Hochwasserberichten des Landes vergangener Jahre ist die jeweils „schlechte Vorhersage“ als Problem benannt worden, wurde festgestellt, dass das verändert werden muss und was hat sich getan?

    Selbst die Hochwasserzentrale der Stadt Halle wußte keine genauen Werte!

    #59464

    Ok, hab mich bei den Zitaten geirrt. Auf mobilen Geräten finde ich irgendwie keine Editfunktion.

    #59465

    @prill:
    das erste Zitat? meinst du das von 2011? Den Hochwasserbericht hatte Frau Szabados unterschrieben

    #59467

    Wenn die Vorhersage nicht funktioniert, liegt das daran, dass die verwendeten Modellsysteme die realen Vorgänge nicht wiedergeben, und dass die zugrundeliegenden Daten (z.B. Geländeprofile, Rauhigkeiten) nicht genau genug sind. Deshalb glaube ich keinem „Gutauchten“, das behauptet, es seien beispielsweise nur „2 cm“ Pegelanstieg bei einer Deichverlagerung zu erwarten.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von admin.
    #59469

    Brauchst Du auch nicht, es genügt, wenn ich das sage.

    #59470

    @Ilmenau1967:
    Grimma ist ein Paradebeispiel bisher herrschenden Bau-Bürokratie, aber auch wie man in der Vergangenheit mit bestehenden „Schutzmauern“ umging.

    Aus der Geschichte:
    „Die Stadtmauer Grimma – Seit ca. 1250 diente sie dem Schutz der Stadt war früher ca. zwei Meter höher und begehbar. Auch als Schutz vor Hochwasser und Eisgang nützlich.“

    Im Laufe der Jahrhunderte wurden Teile der Mauer abgerissen (Ausbreitung der Stadt) und (ich habe es selbst gesehen) die Mauer hat an der Muldenseite viele Türdurchbrüche, Wasserabläufe usw. bekommen, so dass sie heutzutage als Baudenkmal noch steht aber keine Hochwasserschutzfunktion mehr hat.

    Nach 2002 wurde ein wirksamer Schutz geplant und bis 2013 nicht fertiggestellt. Warum? dazu der Link :
    http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/warum-grimma-noch-immer-keine-schutzwand-hat-1.3442688

    #59471

    @MaxAnton,
    ich habe deine Antwort zum Thema Trassenverlauf noch vor der Löschung gelesen und ,,bin auch der Auffassung, dass der Halle-Saale-Schleifen-Damm den geringeren Eingriff in die Natur bringt, weil eben nicht die 400 Bäume und das Grün auf dem alten Damm einschließlich des kombinierten Rad-und Fußweges beseitigt werden brauchen.Es würde schauderhaft aussehen, wenn der Grünzug entlang der Straße verschwinden würde.
    @Roederberg und Ilmenau.
    Zur Geschichte der Hochwasserdämme:
    Der älteste ist der Gimritzer Damm, vor 1890.
    Dann folgte 1936-38 der Passendorfer Damm im Zuge der geplanten Schleusenkaskaden (Saaleschiffbarmachung bis Leipzig).

    #59472

    Wer rechtssicher baut, baut schneller… so O-Ton von Onko, und das schneller ist dann 2014.

    Aber:

    Wer gefahrenabwendend baut, baut schneller als rechtssicher, und das ist dann schon 2013.

    Also Herr Onko, wer baut nun wirklich schneller??? Die Antwort ergibt sich aus dem Lesen…

    #59474

    Wenn man schon ästhetische Gesichtspunkte anführt, dann behaupte ich mal, dass der längst überfällige Abbruch des Eissporthallenklotzes für die Landschaft ein gewaltiger Gewinn sein wird.

    #59484

    @Kenno Und es würde weniger schauderhaft aussehen, wenn man diesen „blanken“ Damm mitten durchs Grüne baut? Zumal am alten Damm ja bereits eine „Versorgungsstraße“ existiert. Beim neuen Damm müsste man so etwas erst noch einrichten. Um zusätzliche warten, während der normale Gimmritzer Damm ja schon als normale Straße mit gewartet wird. Und komm bitte nicht mit dem Problem, daß ja dann normale Anwohner bei Hochwasser nicht mehr dort lang fahren können. Hat irgendjemand aus Passau derartige Beschwerden gehört? Über sowas können nur Hallenser meckern.

    #59491

    @Gucki:
    Es wird bestimmt nie einen „blanken Damm“ geben. Grasbewuchs ist Pflicht. Bäume und Sträucher gehören nicht auf einen Damm.

    Wie das heutzutage mit „Benutzung als öffentliche Wege“ gehalten wird verstehe ich sowieso nicht.
    Beispiel: Im alten preußischen Staat gab es Deichgesellschaften. Diese existierten bis weit in DDR-Zeiten hinein mit der Aufgabe, Deiche zu „betreuen“. In den 50-er und 60-er Jahren gab es immer Deichwächter, die damals ehrenamtlich eingesetzt wurden um die Deiche, auch bei Normalwasser, zu kontrollieren. Und die vertrieben uns immer wenn wir mal mit den Fahrrädern auf den Dämmen unterwegs waren. Ich habe es schon nicht verstanden, wie Deiche in den 90-er Jahren dann als Umleitungswege für Straßenverkehr (Landkreis Bitterfeld) missbraucht wurden. Bei Normalwasser ist es bestimmt möglich den Deichverteidigungsweg als Straße zu benutzen, aber ab einer bestimmten Warnstufe muss das unterbleiben. Und dann ist das Verkehrschaos programmiert. Die Str. Gimritzer Damm und eine Hälfte der B80 waren dieses Jahr gesperrt. Der Stau in alle Richtungen war so, wie bei der Bombenentschärfung voriges Jahr!

    #59493

    Anonym

    @gucki

    Das hat nicht wirklich was mit meckern zu tun.
    Die Infrastruktur von Halle ist nun mal aufgrund der wenigen Saaleüberquerungen sehr anfällig. Die Tage an denen die Straße gesperrt waren, kam man praktisch nur zu Fuß von Halle in die Neustadt oder nach Heide-Süd. Wenn man als Rentner die Zeit dazu hat, mag das akzeptabel sein. Sobald man aber zur Arbeit will/muß ist das schon nicht mehr so lustig.
    Passau als Beispiel anzuführen halte ich für übertrieben, dort hätte man gar nicht die Möglichkeit etwas zu ändern … hier in Halle schon.

    #59494

    Und warum wird eigentlich immer behauptet, auf Deichen dürfe man nicht radfahren? im Rheinland sind Radwege auf Deichen die Regel – sie werden auch bei Deichneubauten angelegt.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von admin.
    #59497

    Wer hat denn hier „städtebauliche ästetische Gesichtspunkte“ mit der abrisswürdigen Eissporthalle ins Spiel gebracht?
    Es ging um Flora und Fauna, aber auch um Schallschutz der Bürger von Halle-Neustadt bei Beibehaltung des Rummelpatzes.

    #59504

    Anonym

    @heiwu

    „Wenn man schon ästhetische Gesichtspunkte anführt, dann behaupte ich mal, dass der längst überfällige Abbruch des Eissporthallenklotzes für die Landschaft ein gewaltiger Gewinn sein wird.“

    Die Eissporthalle mag für dich ein Klotz sein, aber als „alte“ Hallenser und Halle-Neustädter sieht man das anders … denke ich. Für viele hängen da Kindheitserinnerungen dran. Eishockey ist nicht mein Ding, ich mag nicht mal die Fans wirklich … aber die Eishalle gehört zur Peißnitz.
    Die Eishalle stand im Übrigen schon dort, als das Gut fast komplett verfallen und noch ausschließlich von der Flora und Fauna der Peißnitz bevölkert war. Du hast also bei der Wahl deines Wohnortes bewußt die Nähe dieses „Klotzes“ gewählt. Dann kann er ja so störend nicht gewesen sein … 😉

    #59505

    @Gucki und @Hei-wu,
    ich sage es jetzt zum letzten Mal:
    einen öffentlichen Deichweg oder eine öffentliche Dammverteidigungsstraße wird es auch bei Variante 1 des Deichbaus nicht geben!!

    #59506

    Richtig, denn die sind in den technischen Normen für Deichbauten so nicht vorgesehen. Alles Betreten und Befahren von Hochwasserschutzanlagen ist untersagt, so auch beschildert und ggf. durch Barrieren gesperrt.

    Somit wäre der Gimritzer Damm als Straße für die Deichverteidigung nicht nutzbar oder als Verteidigungsstraße für den öffentlichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Man müßte in diesem Fall den Verkehr auf die westliche Seite der Trasse legen… und zwar ab Einmündung Schleife.

    #59508
    #59509
    #59510

    aus dem Wassergesetz in Sachsen-Anhalt
    § 96
    Benutzung der Deiche
     (1) Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deichunterhaltung durch den dazu Verpflichteten, ist verboten. Das gilt entsprechend für natürliche Bodenerhebungen, die im Zuge eines Deiches liegen und dessen Zweck erfüllen. Deichverteidigungswege dürfen betreten und mit Fahrrädern ohne Motorkraft befahren werden, soweit der zur Deichunterhaltung Verpflichtete dies
    durch Beschilderung erlaubt; § 11 des Feld- und Forstordnungsgesetzes gilt entsprechend.

    #59517
    #59518
    #59519

    @Schulze und @martinv,
    schön, dass ihr mich ergänzt habt und die mit dem geplanten 4-spurigen Ausbau des Gimritzer Damms als Straßenbau von der Stadt gezogenen Schlußfolgerungen bzw.Umschwenkung auf den „Wiegand-Damm“ angeführt habt.
    Als bekannt wurde, dass der Gimritzer Damm nicht mehr begeh-und befahrbar werden soll und auch eine nichtöffentliche Verteidigungsstraße auf der Landseite erhalten soll, war damit der 4-spurige Ausbau des Gimmritzer Damms mit neuen Rad-und Fußwegen und Straßenbahntrassenverlegung in Gefahr bzw. unmöglich geworden.
    Hinzu kam dann nach den Juni-Hochwasserschäden an der Eissporthalle das Umschwenken auf Variante 2.
    Leider hat sich OB Wiegand schlecht bei seiner Aussage zur Gefahr von Erdgas-und Starkstromleitungen schlecht von der EVH beraten lassen. Dies sind keine fachlich triftigen Gründe.

    #59520

    @samson06122 Glaub mir, meine Rente ist (leider) noch recht weit entfernt. Und ich kenne genügend Leute, die arbeitswegetechnisch von dem Problem betroffen waren. Und alle haben das Problem irgendwie lösen können. So ist mir auch keine Firma in Heide Süd bekannt, die jetzt pleite ist, weil ihre Mitarbeiter nicht zur Arbeit gekommen sind. Hochwasser ist eine Ausnahmesituation. Genauso wie Glatteis. Trotzdem bauen wir keine Fußbodenheizung unter die Straßen.

    #59521

    §97 des in unserem Lande geltenden Gesetzes:
    (2) Anlagen der Ver- und Entsorgung, der Be- und Entwässerung sowie Anlagen des Verkehrs dürfen in einer Entfernung bis zu zehn Metern, ausgehend von der jeweiligen wasser- und landseitigen Grenze des Deiches, nicht errichtet oder wesentlich geändert werden; für sonstige Anlagen jeder Art gilt dies in
    einer Entfernung bis zu 50 Metern und für Anlagen des Bodenabbaus in einer Entfernung bis zu 150 Metern. Die Wasserbehörde wird ermächtigt, durch Verordnung die Entfernungen abweichend von Satz 1 festzulegen. Die bis zum 22. April 2005 abweichend verordneten Entfernungen bleiben insoweit bestehen, als diese über die in Satz 1 festgelegten Entfernungen hinausgehen. Für Anlagen, die am 22. April
    2005 vorhanden waren, gilt die widerrufliche Ausnahmegenehmigung nach Absatz 3 als erteilt.

    … also wenn der Gimritzer Damm am alten Platz „ertüchtigt“ wird, entfällt der Bestandsschutz der davor liegenden Straße einschließlich der Abwasserleitung unter dieser.

    so sehe ich das – wenn man sich an Gesetze halten muss –

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