Startseite › Foren › Halle (Saale) › Nach Korruptionsvorwürfen: Halles Jobcenter-Chefin von Aufgaben entbunden
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30. September 2014 um 19:40 Uhr #116899
Angesichts des langen zeitraumes, der seit dem umlagern,
des krempel in den tempel,
bis zum aufschrei verging,
erscheint es sinnhaft darauf hinzuweisen, das die noch verbleibende Zeit
bis zur rechtlichen aufarbeitung in einem verfahren, weitere gedächtnislücken bei den betroffenen personen reißen wird.Außer Spesen nichts gewesen, wird es machen.
Der tempel mit geschmack, wird bleiben, eingebettet in blühende landschaften.
Wer am honigtopf sitzt, wird auch früher oder später daran naschen.
1. Oktober 2014 um 09:30 Uhr #117218In der BILD spricht jetzt der OB: Keine Entbindung von Frau Tempel vom Chefposten, damit widerspricht er seinem Beigeordneten Neumann in der Trägerversammlung des Jobcenters und dort hat schließlich die Stadt, also der OB, die Mehrheit.
1. Oktober 2014 um 11:44 Uhr #117541Gleich und gleich gesellt sich gern.
1. Oktober 2014 um 17:03 Uhr #117608Auch für Frau Tempel gilt die Unschuldsvermutung.
1. Oktober 2014 um 17:57 Uhr #117617Nein. Sie ist allein schon wegen der dubiosen Vorgänge für das von ihr bekleidete Amt ungeeignet, weil ihr die notwendige Sensibilität und die Vorbildwirkung fehlt. Das hat nicht einmal etwas mit Strafrecht zu tun, wo es um Schuld oder Unschuld geht.
Als Arbeitsvermittlerin an der Front kann ich sie mir aber durchaus vorstellen. Sie kann bestimmt den einen oder anderen Kniff verraten, wie man zu mehr kommt. 🙂
1. Oktober 2014 um 18:08 Uhr #117619Auch für Frau Tempel gilt die Unschuldsvermutung.
Welche Unschuldsvermutung denn?
Die Fotos sagen doch alles oder ist inzwischen eine Rechnung aufgetaucht, die Frau Tempel auch bezahlt hat?1. Oktober 2014 um 21:19 Uhr #117644Nicht nur das… Wurden die 1€-Jobber inzwischen nach Tarif bezahlt oder sind andere geldwerte Leistungen übergeben worden???
Eines hat sie ganz sicher gut geschafft: Das „Vertrauens“verhältnis zwischen „Kunden“ und Behörde ist nachhaltig zerstört, eine Steilvorlage für alle „Kunden“. Da ist so schnell nix zu kitten…
1. Oktober 2014 um 22:08 Uhr #117661@menschmeyer haste für Deine Üble Nachrede einen Beweis?
2. Oktober 2014 um 07:42 Uhr #117698Nicht nur das… Wurden die 1€-Jobber inzwischen nach Tarif bezahlt oder sind andere geldwerte Leistungen übergeben worden???
Du hast recht, für solche privaten Arbeiten dürfen 1€-Shopper gar nicht eingesetzt werden.
2. Oktober 2014 um 08:31 Uhr #117702@menschmeyer haste für Deine Üble Nachrede einen Beweis?
Er meint sicherlich, das er sich in die Reihe der Forentrolle gesellt.
2. Oktober 2014 um 09:29 Uhr #117711@redhall: worin besteht die üble Nachrede in der Aussage: „gleich zu gleich gesellt sich gern“ ?
Bitte um Erläuterung.2. Oktober 2014 um 10:52 Uhr #117722„Nach Korruptionsvorwürfen“
reicht das ,als Erläuterung?
Dieses mal habe ich Deine Nachricht nur 4 Mal bekommen, Danke!
2. Oktober 2014 um 12:32 Uhr #117746Ich erzähl euch nun eine Geschichte
Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.
Und dann noch diese Geschichte:
Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor. Kern der Korruptionsdelikte ist die Verknüpfung von Dienstausübung und Vorteilszuwendung durch eine zumindest stillschweigende Unrechtsvereinbarung, wobei bei der Vorteilsannahme kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich ist. Hierdurch soll schon der Anschein der Käuflichkeit des Amtsträgers verhindert werden.
Und zu guter Letzt noch diese Geschichte:
Die Vorteilsannahme wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder fünf Jahren geahndet.
Da das öffentliches Interesse ist, sollte ich mir überlegen, ob ich nicht als Nebenkläger einen Strafantrag stelle.
2. Oktober 2014 um 13:13 Uhr #117757Wurden die Gegenstände gegen Entgelt in den Garten von Frau Tempel verbracht?
2. Oktober 2014 um 13:23 Uhr #117759Da es jetzt in den Händen des Staatsanwaltes ist, kann man sich doch beruhigt zurücklehnen.
2. Oktober 2014 um 13:44 Uhr #117766Ich hab ein paar Infos dazu, deswegen hab ich mich hierhin gewendet:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&language=ger
2. Oktober 2014 um 14:43 Uhr #117780Laut MZ wurden die Gegenstände nach Ausstellunsende ÖFFENTLICH VERSTEIGERT.
2. Oktober 2014 um 16:20 Uhr #117786Laut MZ wurden die Gegenstände nach Ausstellunsende ÖFFENTLICH VERSTEIGERT.
Zur Osterausstellung wurde auch „ÖFFENTLICH VERSTEIGERT“. Ich interessierte mich dafür. Allerdings wurde mindestens ein Ausstellungsstück schon vorher weggetragen. Da habe ich an der Versteigung nicht teilgenommen.
2. Oktober 2014 um 16:53 Uhr #117790Da es jetzt in den Händen des Staatsanwaltes ist, kann man sich doch beruhigt zurücklehnen.
Da es jetzt in den Händen des Staatsanwaltes ist, kann man sich doch beruhigt zurücklehnen.
Die werden sicher die Ermittlungen auf den OB ausdehnen, den haben sie doch ins Herz geschlossen.
Außerdem besteht ein hohes öffentliches Interesse an seinen privaten e mails.2. Oktober 2014 um 17:00 Uhr #117792Das Programm hat einen Dopplereffekt!not guilty!
2. Oktober 2014 um 17:06 Uhr #117793Außerdem besteht ein hohes öffentliches Interesse an seinen privaten e mails.
Meinte jedenfalls die Verteidigung.
7. Oktober 2014 um 09:39 Uhr #118402Frau Tempel wird eine andere Aufgabe zugewiesen, welche, wurde noch nicht verlautbart, man sucht sicher noch.
In DDR-Zeiten wurden „abgeschossene“ Parteisekretäre und sonstige hochrangige Mitarbeiter, die aus der „Schusslinie“ genommen werden mussten, in Aufbauleitungen oder in das Büro für Neuererwesen versetzt, manchmal auch fernab in andere Betriebe oder Dienststellen.
Letzteres ist auch heute möglich, Versetzung in das Jobcenter nach Hintertupfingen.7. Oktober 2014 um 10:00 Uhr #118407Letzteres ist auch heute möglich, Versetzung in das Jobcenter nach Hintertupfingen.
Für alle Fans von Modelleisenbahnen ist Hintertupfingen ein schöner (Ruhe-)Bahnhof.
9. Oktober 2014 um 23:13 Uhr #118562Letzteres ist auch heute möglich, Versetzung in das Jobcenter nach Hintertupfingen.
da kannse doch aber ihren scheenen italienischen privatgarten doch nich mitnehmen? aber wejen dem hatse doch den janzen ärger überhaupt.
15. Oktober 2014 um 14:37 Uhr #119561Könnte mal bitte jemand den Artikel dazu aus den Sonntagsnachrichten verlinken?! Ich finde, eine sehr gute Zusammenfassung des bisher Ermittelten.
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