Startseite › Foren › Halle (Saale) › Nach Baustopp am Gimritzer Damm: Bürgerinitiative Pro Deich gegründet
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7. Mai 2015 um 12:01 Uhr #152117
Verstehe ich nicht ganz.
Ich frage mal anders: Was ist zuerst abgesoffen, die Eissporthalle oder die Kita?7. Mai 2015 um 12:03 Uhr #152119@Pionllek: Das stimmt nicht, auch die Neustadt liegt weiterhin im Überschwemmungsgebiet. Sieh dir mal die inzwischen aktualisierten Hochwasserkarten des Landes Sachsen-Anhalt an: Dort kannst Du sehr schön sehen, durch die Erhöhung des HQ100 auf 847 m3/s liegt mit noch größeren Flächen als zuvor Neustadt im Überschwemmungsgebiet. Festgesetzt (per Gesetz) ist Überschwemmungsraum bei HQ100.
7. Mai 2015 um 12:09 Uhr #152122
Anonym@feldstudien: Das ist mir schon klar. Aber der Gimritzer Damm, sofern er je wieder diesem Zweck dient, soll(te) Ha-Neu vor Überschwemmungen schützen, nicht die Peißnitzinsel. Und das wird er auch, ob mit oder ohne Schleife.
7. Mai 2015 um 12:10 Uhr #152123@Pinnolek: Stimmt nun definitiv nicht. Gimritz liegt weder im HQ alt, HQ neu, auch nicht HQ 200 (Ausnahme Kita). Dafür gibt es Pläne, die zu lesen du eigentlich in der Lage sein solltest.
7. Mai 2015 um 13:05 Uhr #152134
AnonymIch weiß nicht auf welche meiner Aussagen du dich jetzt beziehst, aber wenn Gut Gimritz nicht im HQ irgendwas liegt, verstehe ich deine Bedenken zum Schleifenbau nicht mehr.
Hab schon im Grundgesetz geblättert, aber da findet sich dazu nun wirklich nichts…
7. Mai 2015 um 14:23 Uhr #152143@Pinnolek: Die Zahlen, die ich Dir angegeben habe, sind die Artikelnummern, keine Seitenzahlen.
7. Mai 2015 um 15:04 Uhr #152144@MrZupsel schrieb:“Halle-Neustadt liegt zu großen Teilen in einem ehemaligen Überschwemmungsgebiet “
Wannn war das denn das letzte Mal überschwemmt?7. Mai 2015 um 15:05 Uhr #152145
Anonym@heiwu: Ach, ich Dummerchen! Danke für den Hinweis!
Dir gehören also ein oder mehrere Grundstücke, die vom geplanten Deichverlauf betroffen sind, und du stehst vor der Enteignung?! Du Armer!
7. Mai 2015 um 15:09 Uhr #152146Ja, genau – wozu braucht das einen Deich, wenns nie überschwemmt war?
7. Mai 2015 um 15:18 Uhr #152149
AnonymDas ist ’ne Fangfrage, ich weiß es genau! Aber ich trau mich trotzdem:
wozu braucht [Halle-Neustadt] einen Deich, wenns nie überschwemmt war?
Damit es weiterhin nicht überschwemmt wird.
Und an dich: Warum kaufst du dir eine Immobilie in der nicht eingedeichten Saaleaue? Wand-Tapete ist hier das Stichwort.
7. Mai 2015 um 15:19 Uhr #152150Das die Bewohner von Gut Gimmritz nicht vom Deich betroffen sind, zeigt sich doch darin, dass sie anderes als Waffe benutzten: die Umweltverträglichkeitsprüfung. Also ob Fledermäuse oder Zauneidechsen vom neuen Deich betroffen sind.
7. Mai 2015 um 15:23 Uhr #152152Weil nicht damit zu rechnen war, dass jemand auf die Idee kommen könnte, einen Deich in einem innerstädtischen Flußlauf vorzuverlegen, um zusätzliches Land zu gewinnen.
Einen solchen Anchronismus gibt es im gesamten zivilisierten Europa nicht noch einmal.7. Mai 2015 um 16:08 Uhr #152169Das die Bewohner von Gut Gimmritz nicht vom Deich betroffen sind, zeigt sich doch darin, dass sie anderes als Waffe benutzten: die Umweltverträglichkeitsprüfung. Also ob Fledermäuse oder Zauneidechsen vom neuen Deich betroffen sind.
Weil das so ist, braucht auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen und die Klage wird wegen Unbetroffenheit der Kläger zurückgewiesen werden.
7. Mai 2015 um 22:04 Uhr #152208Tatsache ist, dass kein Gimritzer je in seinem Wohngebiet Fledermäuse gesehen hat, jedenfalls tagsüber nicht, und nachts kümmern wir um alles Mögliche andere. Die Klage müßte schon deshalb abgewiesen werden, und @Kenno wird Hofrechtsberater ehrenhalber des LHW.
7. Mai 2015 um 22:29 Uhr #152210Schön, jetzt habt ihr euch selbst entlarvt.
7. Mai 2015 um 22:34 Uhr #152211@hei-wu schrieb: „Tatsache ist, dass kein Gimritzer je in seinem Wohngebiet Fledermäuse gesehen hat, jedenfalls tagsüber nicht, und nachts kümmern wir um alles Mögliche andere. “
Das ist ja klar. Mit Umweltverträglichkeit meint ihr ja auch euch.8. Mai 2015 um 10:47 Uhr #152114Lt. BGH v. 29.03.1990, III ZR 145/88 : Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten.
Eigentlich müsste es jedem klar sein: Wer nahe am Wasser baut, muss mit dem Wasser leben können. Leider missbrauchen einige Kläger das geltende Recht und ignorieren das möglicherweise eintretende ( nicht meßbare ) menschliche Leid von ca. 30.000 Einwohner und mit der Inkaufnahme
eines materiellen Schadens ( geschätzt auf 300 Millionen € ) wollen sie dann nichts mehr zu tun haben. Grimma 2013, Wilkau-Haßlau 2013, Leipzig 2013, Roßlau 2013 und weiter betroffene Städte und Orte sind beispielhaft für angerichtete unsinnige Schäden. Erst nach einem weiteren Hochwasser sind alle klüger.8. Mai 2015 um 11:43 Uhr #152246Wie hier Verursacher und Geschädigte verdreht werden ist wirklich symptomatisch.
8. Mai 2015 um 11:56 Uhr #152251Um Neustadt zu schützen, braucht man keine Deichschleife. Der Deich könnte längst fertig sein, wenn der LHW bzw Aikens nicht an Deichschleife und Deichvorverlegung klammern würden.
8. Mai 2015 um 12:51 Uhr #152259
AnonymLeider missbrauchen einige Kläger das geltende Recht
Bei welcher Partei machst du denn die Wandzeitung?
Die Anrufung ordentlicher Gerichte ist ein Grundrecht. Das Gericht wird sicher ohne deine „Hilfe“ die Zulässigkeit der Klage prüfen. Aber spiele ruhig weiter Volkes Stimme, du lustige schweigende Mehrheit.
Und für all das „möglicherweise eintretende“ also nicht existierende Leid ist @heiwu verantwortlich? Hätte ich ihm nicht zugetraut.8. Mai 2015 um 13:59 Uhr #152267@ilmenau1967 schrieb: „Hätte ich ihm nicht zugetraut. “
Aber ich. Schließlich ist er der Propagandaminister der Republik Gimritz.8. Mai 2015 um 14:10 Uhr #152268Die Anrufung ordentlicher Gerichte ist ein Grundrecht. Der Bau eines Deiches ist aber quasi auch ein Grundrecht.
8. Mai 2015 um 14:35 Uhr #152277Sind eigentlich deutsche Gerichte zuständig wenn in der Volksrepublik Gimmritz was quer läuft, müsste Hei-Wu nicht eigentlich die UN anrufen weil seine kleine Republik vom großen Nachbarn Halle durch den Bau eines Deiches bedroht wird.
Den zuständigen Richtern sollte man mal nen Link zu der Homepage der Volksrepublik Gimmritz schicken.8. Mai 2015 um 14:41 Uhr #152279
AnonymDer Bau eines Deiches ist aber quasi auch ein Grundrecht.
Kreativgruppe am Freitag. sfk erfindet das Quasigrundrecht. Die Unverletzlichkeit des Deiches und das Deichgeheimnis, oder die Freizügigkeit von Deichen im Bundesgebiet? Also hat der OB nicht aufgepasst. Statt auf Gefahrenabwehr hätte er auf sein Grundrecht zum Deichbau pochen müssen.
Aber ich. Schließlich ist er der Propagandaminister der Republik Gimritz.
Und welche Rolle spielst du? Sachlicher Moderator?
Falls @Adiop in der Nähe ist: „Propagandaminister“ empfinde ich als direkte Beleidigung eines Forenteilnehmers.8. Mai 2015 um 14:55 Uhr #152280@ilmenau1967, mit Bildung ist es bei dir nicht weit her.
„Der Begriff leitet sich vom lateinischen Namen einer päpstlichen Behörde ab, der 1622 von Gregor XV. im Zuge der Gegenreformation ins Leben gerufenen Sacra congregatio de propaganda fide, zu deutsch etwa „Heilige Kongregation für die Verbreitung des Glaubens“, heute offiziell „Kongregation für die Evangelisierung der Völker.“ Noch im 17. Jahrhundert bürgerte sich die Kurzform propaganda – eigentlich die Gerundivform von lat. propagare, „verbreiten, ausdehnen“ – als Name für diese Missionsgesellschaft ein, deren Zweck es war, dem Protestantismus entgegenzutreten sowie die Neue Welt zu missionieren. Etwa seit der Zeit der Französischen Revolution wird das Wort im heutigen, weltlichen Sinne gebraucht, also als Bezeichnung für die Verbreitung politischer Ideen. So formierte sich 1790 in Paris der Club de la propagande, eine Geheimgesellschaft der Jakobiner zur Verbreitung revolutionärer Ideen. In dieser Bedeutung findet sich der Begriff heute in vielen weiteren Sprachen.“ Wikipedia -
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