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- Dieses Thema hat 31 Antworten und 6 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 2 Monaten von Stadt_für_Kinder.
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15. Februar 2017 um 00:03 Uhr #282564
Ja, ja, lieber Hei-Wu, in der Theorie folge ich alldem, aber was (oder was nicht) würdest Du machen, wenn Du einen erwachsenen Menschen von einer im Meer treibenden Schiffsplanke stoßen könntest, um 10 Kinder zu retten, die sie stattdessen tragen würde?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 2 Monaten von Stadt_für_Kinder.
15. Februar 2017 um 00:17 Uhr #282569
AnonymDazu aber ein BGH-Richter aus der Praxis:
Mal abgesehen davon, dass auch Fischer nur ein BGH-Richter ist und selbst in „seinem“ Senat nie allein entscheidet, hast du mit ihm nun gerade einen Gegner der absoluten Straftheorie rausgegooglet.
Hinzu kommt eine sträfliche Verkürzung des Zitats. Der Absatz beginnt mit „Eine Meinung sagt:“ und lässt selbst den Laien und den faulen (Nichtweiter)Leser zu dem Schluss kommen, dass es mindestens noch eine weitere Meinung gibt.
Schlussendlich aber, und das ist vielleicht entscheidend, sagt der zitierte Absatz genau das aus, was dir angeblich nicht passt: Es haben sich in den letzten 200-300 Jahren deutscher Strafrechtsgeschichte (mit mehreren unrühmlichen Ausnahmen) Strafrahmen und Strafmaßverhältnisse entwickelt, die im Großen und Ganzen als „gerecht“ empfunden werden. Natürlich nie oder nur höchst selten vom Verurteilten und schon gar nicht oder noch viel seltener vom Opfer und/oder den Angehörigen/Hinterbliebenen. Und offenbar auch nicht von Kommentatoren im Internet. Allerdings haben letztere am wenigsten damit zu tun. 🙂
Was nun das Beispiel mit den zu ertränkenden Kinder mit der von dir geforderten Rache an einem Täter zu tun hat, wirst du wohl so wenig erklären, wie deine Verbindung zum Ausgangsfall.
15. Februar 2017 um 00:21 Uhr #282570Und wenn es zehn alte Menschen sind, ist die Entscheidung einfacher, @SfK?
Glücklicherweise stehen wir nicht vor diesem Entscheidungszwang. Wenn Du meinst, alten Menschen eine Planke über den Kopf hauen zu müssen, um Kinder zu retten, dann gründe dafür eine Partei. Du würdest aber schon in der AfD/NSDAP-Fraktion Koalitionspartner finden. Dieser Mutti-Biologismus kotzt mich an, auch wenn er von angeblich linksalternstiver Seite kommt.
15. Februar 2017 um 00:27 Uhr #282571aber was (oder was nicht) würdest Du machen, wenn Du einen erwachsenen Menschen von einer im Meer treibenden Schiffsplanke stoßen könntest, um 10 Kinder zu retten, die sie stattdessen tragen würde?
Er würde wohl zu recht wegen Totschlags vor Gericht stehen und ob der Umstände vielleicht etwas günstiger als der Herr im Artikel davon kommen.
15. Februar 2017 um 07:37 Uhr #282586Ronny, was das Beispiel mit der Planke hier zu suchen hat, sollte dir eigentlich klar sein. Quantität spielt bei der Abwägung (nicht nur in der Theorie) eine Rolle, siehe nur die rechtliche Existenz des übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes.
Selbst renommierte Strafrechtwissenschaftler erkennen ihn grundsätzlich an, auch wenn sie nicht hoffen, dass er Anwendung findet:
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_6_591.pdf
Und diese innerliche Billigung der Quantität bei Ausschöpfung des Strafzumessungspielraumes wird zumindest apokryph gesehen eine Rolle spielen, so i. E. auch Fischer. Es schreibt halt nur niemand in sein Urteil rein.
So, jetzt kannst du mich verhauen.
15. Februar 2017 um 08:49 Uhr #282594
AnonymDas mag für dich alles hochinteressant sein, hat aber mit dem ursprünglichen Thema („Wieso verurteilt das Landgericht einen Totschläger als Totschläger und nicht als Mörder?“, vielleicht erinnerst du dich?) sehr wenig zu tun.
Wenn du schon die Fachbegriffe verwendest (entschuldigender Notstand, übergesetzlicher noch dazu), versuche doch mal, dieses Konstrukt auf die konkrete Tat anzuwenden („unter den Sachverhalt subsumieren“). Du wirst merken, da passt was nicht. Mit Notstand hat das Ganze nämlich gar nichts zu tun. Jedenfalls nicht, was den Tatbestand anbetrifft. Und der muss bejaht werden, bevor du überhaupt zur Schuld und den Entschuldigungsgründen kommst. Wenn also keine Mordmerkmale vorliegen, kann auch nicht nach §211 bestraft werden. Auf den (dreistufigen) Tataufbau geht Roxin im Übrigen sehr ausführlich in seinem Lehrbuch ein.
Wenn es dir aber gar nicht mehr um Rache und Vergeltung an dem Messerstecher aus der Pressemeldung geht: Fischer lieferte in seiner Kolumne eine ausführliche und auch für juristische Laien sehr interessante Besprechung des Films „Terror“:
15. Februar 2017 um 09:00 Uhr #282597Enstschuldigung, Ronny, aber Du selbst hast mit Deiner Frage in
#282553 meine Antwort erbeten und bist dann ebenso auf den Zug der Quantität aufgesprungen. Das war halt ein Exkurs. Und um beim Exkurs zu bleiben: die quantitative Abwägung ist dem deutschen Straftrecht nicht völlig fremd, ob bewusst oder unbewusst – etwas anderes hast du aber suggerieren wollen.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 2 Monaten von Stadt_für_Kinder.
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