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17. Juni 2016 um 08:47 Uhr #253985
AnonymMan merkt, dass das Urbedürfnis nach einer höheren Macht und einem Buch der Weisheit auch bei den Atheisten vorhanden ist!
17. Juni 2016 um 10:56 Uhr #254005Wenn Juristen in Kommentare schauen müssen, zeugt das nicht selten davon, dass sie keine eigene Meinung haben.
17. Juni 2016 um 11:07 Uhr #254007Ooch, „haben tun sie schon haben „,nur sind sie sich nicht sicher, ob sie stimmt bzw. der jeweilig herrschenden gesellschaftlichen (Pflicht-)Meinung adäquat ist.
17. Juni 2016 um 11:09 Uhr #254008Genau das ist der Punkt. Sie haben eben oftmals (nur) die Meinung des Kommentators.
17. Juni 2016 um 11:35 Uhr #254013SfK, wenn Deine Argumentation in sich schlüssig ist, kannst Du durchaus vom Kommentar abweichen.
Dazu muss man aber den Gesetzestext kennen, sowie Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge erfassen können.
Da aber gewisse ….bürger sich einen S….ßdreck darum scheren, scheitern sie vor Gericht.
Da helfen nicht mal eidesstattliche Erklärungen. 😉17. Juni 2016 um 11:39 Uhr #254014Musste erstmal nachlesen, was sich hinter dem Kürzel VSV verbirgt.
Ich auch! Und auch den von Redhall erwähnen beteutenden Kommentar habe ich bis jetzt nie vermisst und nie gebraucht.
Das erklärt die unbedarften Kommentare! 😉
17. Juni 2016 um 11:54 Uhr #254019Wir sind halt nicht mittlerer oder gehobener Dienst der öffentlichen Verwaltung, sieh es uns nach.
17. Juni 2016 um 12:19 Uhr #254023Bei dieser interessanten Diskussion frag ich mich nun wirklich, warum die Juristenausbildung so lange dauert.
Ein kurzer Blick ins Gesetz und alles ist klar.
Kommentare sind also unnütze Meinungsmacher für den, der keine eigene Meinung hat? Respekt.Zudem kann ich mir dann also die exorbitanten Durchfallquoten bei beiden Juraexamen in der Vergangenheit in Sachsen-Anhalt nur damit erklären, dass die Kandidaten noch dooofer waren als der Rest der Bevölkerung.
17. Juni 2016 um 12:40 Uhr #254029@Zwischeninstanz: Lass mich Deine einleitende Frage beantworten:
1. Die Ausbildung musst Du Dir als eine Straße denken, diese hat Abzweigungen, die in Winkel führen, wo auch Ausbildung erfolgt (vgl. Winkeladvokaten). Diese Möglichkeiten erfordern natürlich mehr Zeit!
2. Meinungsbildung!! Da 2 Juristen immer 3 Meinungen haben, erfordert die Meinungsbildung mit ihrem Variantenreichtum im Studium mehr Zeit.
3. Da viele Juristen auch als Schriftsteller tätig waren, muss häufig die Studienzeit überschritten werden, weil während der regulären de Zeit zweckentfremdet genutzt wurde.🙂 🙂
17. Juni 2016 um 12:50 Uhr #254031Ist wirklich witzig, wie hier von einigen über Gesetzeskommentierungen gesprochen wird.
Wenn man noch nie damit zu tun hatte und nicht weiß, was das eigentlich ist, sollte man sich vielleicht besser nicht dazu äußern.
Es ist eine schöne Traumvorstellung, dass Gesetze eindeutig sind und jeden Aspekt haarklein regeln.17. Juni 2016 um 13:11 Uhr #254036Wahre Worte @HansimGlück
17. Juni 2016 um 13:12 Uhr #254037Kommentare sind also unnütze Meinungsmacher für den, der keine eigene Meinung hat?
deutlicher geht es kaum
17. Juni 2016 um 13:31 Uhr #254038
AnonymSchlauer Kommentar @petterkotte! Spricht Bände über den Verfasser. Deutlicher geht es in der Tat kaum.
17. Juni 2016 um 14:13 Uhr #254042Es ist eine schöne Traumvorstellung, dass Gesetze eindeutig sind und jeden Aspekt haarklein regeln.
Wie kann man jemanden vorwerfen, er verhalte sich nicht gesetzeskonform, wenn keiner genau weiß , was gesetzeskonform ist?
17. Juni 2016 um 15:11 Uhr #254047Kein Kommentar zu den Kommentaren zum Kommentar. 🙂
Aber mal wirklich, Ihr Juristen. Die gängige Kommentarliteratur gibt bestimmt nur den Mainstream wieder, wie es sich für eine bürgerliche Rechtsordnung gehört. Gibt es denn auch so etwas wie Alternativkommentare?
17. Juni 2016 um 16:08 Uhr #254048Zum Thema Widersprüche und sonst so…
Wenn Ihr auf das Bild klickt, enfalten sich die Hintergründe.
Ich schreibe was zur Frage von SfK, wohl wissend, dass ich wieder Gefahr laufe, klugscheisserisch daherzukommen.
Kommentare fassen Aufsätze, Gerichtsentscheidungen, Anmerkungen zu Gerichtsentscheidungen zusammen und bündeln dies in einem eigenen Kommentar zur jeweiligen Vorschrift. Mainstream hört sich für ein juristisches Ohr eigentümlich an. Es ist die herrschende Meinung (h.M.) die den Weg idR weist und diese h.M. speist sich im Wesentlichen durch die Justiz, zu einem kleinen Teil auch durch die Wissenschaft. (Das mögen mir die Universitätslehrer, soweit sie hier mitlesen, verzeihen.)
Selten ist etwas eindeutig und sonnenklar in Streitfragen, daher zeugen Kommentare mit dem Tenor, dass alles im Gesetz stünde und völlig einfach sei, von seeliger Unkenntnis.17. Juni 2016 um 16:18 Uhr #254049Ganz ehrlich, aber der Begriff „herrschende Meinung“ klingt aus einer Zeit, indem es noch „Herrscher“ gab und so etwas wie eine Obrigkeit, oder sagen wir etwas sehr Wertkonservatives.
Worauf ich aber hinaus möchte: Glaubt ihr Juristen nicht, dass die Auslegung von Gesetzen durch Richter nicht immer auch einen politischen Drall hat, ebenso das Kommentieren von Entscheidungen oder Gesetzen. Ist es nicht besser, man befasst sich nur mit dem Gesetz, weil dies am wenigsten verfängt, einer gefärbten Meinung aufzusitzen?
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17. Juni 2016 um 16:24 Uhr #254052@SfK: hast Du die Antwort von Winkus nicht gelesen?
17. Juni 2016 um 16:42 Uhr #254053Politischer Drall, menschlicher Drall, das alles lässt sich nicht ausschließen, denn die Arbeit wird von Menschen gemacht. Da proporzmäßig nach Parteizugehörigkeit zumindest die bedeutenden Richterstellen besetzt werden, schätze ich, dass sich das ausgleicht. Das Gesetz selbst ist viel zu grundsätzlich, um für jeden Einzelfall eine Lösung ausformuliert zu haben.
Die herrschende Meinung könnte man auch als die überwiegend vertretene Meinung bezeichnen. Letztlich ist das Juristenschnack und mit dem Kaiserreich assoziiere ich die Formulierung nicht gleich.
17. Juni 2016 um 16:43 Uhr #254054@Hei-Wu
Habe ich schon, dennoch frage ich mich, warum etwa Politiker, die Gesetze verabschieden, die vom Verfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden, dann auch noch die Verfassungsrichter wählen müssen? Das zeigt ja sehr deutlich auf, dass man auch bei der Gesetzesauslegung eines gewünschte (parteikonforme) Auslegung favororisiert.
Wenn es Dich interessiert: http://www.zeit.de/2014/49/bundesverfassungsgericht-bundestag-richter-wahl
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17. Juni 2016 um 16:48 Uhr #254056Das frage ich mich auch und fand das schon immer höchst intransparent, kann also dem Journalisten der ZEIT nur recht geben.
17. Juni 2016 um 16:49 Uhr #254057Politischer Drall, menschlicher Drall, das alles lässt sich nicht ausschließen, denn die Arbeit wird von Menschen gemacht. Da proporzmäßig nach Parteizugehörigkeit zumindest die bedeutenden Richterstellen besetzt werden, schätze ich, dass sich das ausgleicht. Das Gesetz selbst ist viel zu grundsätzlich, um für jeden Einzelfall eine Lösung ausformuliert zu haben.
Ein sehr gutes Beispiel dafür sind Vorschriften, die auf das Gewissen bei der Bestragung abstellen, obwohl es das juristisch gar nicht geben darf. In einem rechtsphilosphischen Seminar stellte mal ein Professor die These auf, dass etwa „niedrige Beweggründe“ beim Mord nichts anderes als Gewissensmerkmale wären.
17. Juni 2016 um 17:15 Uhr #254059Wir sind aber hier im Verwaltungsrecht und da spielen die „schweren Jungens“ keine Rolle.
17. Juni 2016 um 17:20 Uhr #254060In einem rechtsphilosphischen Seminar stellte mal ein Professor die These auf, dass etwa “niedrige Beweggründe” beim Mord nichts anderes als Gewissensmerkmale wären.
Deshalb wird ja gerade die Abschaffung des Mordbegriffes diskutiert.
17. Juni 2016 um 18:05 Uhr #254062
AnonymGlaubt ihr Juristen nicht, dass die Auslegung von Gesetzen durch Richter nicht immer auch einen politischen Drall hat, ebenso das Kommentieren von Entscheidungen oder Gesetzen.
Natürlich ist das der Fall, schließlich sind einige Urteile nicht anders als Politisch zu werten. Man braucht hier nur die Parteiverbotsverfahren gegen KPD und NPD miteinander zu vergleichen oder aber die Entwicklung der Rechtsprechung zum Thema Auslandseinsätze von den restrikten Intentionen des Grundgesetzes von 1949 hin zur immer weiteren Aufweichungen der Einsatzbedingungen sowie des skandalösen Verfahren inkl. Freisprechung von Obersten Klein oder der Rechtschprechung zu Bombardierung der Brücke von Varvarin.
Nur finden solche Wertungen nicht willkürlich statt, sondern sind immer auch an die etablierten juristischen Verfahren und Methoden/Argumentationen und konkreten Personen gebunden.
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