Startseite Foren Halle (Saale) „Kulturwerbung“: Verwaltungsgericht bestätigt Oberbürgermeister

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  • #253689

    „Interessant ist jedoch, dass das Gericht signalisierte, dass es grundsätzlich
    für zulässig erachtet, wenn der Stadtrat auch in Themen, die in den
    Kompetenzenbereich des OB fallen, Anregungen oder Wünsche beschließt. Diese
    müssten aber im Beschlusswortlaut als solche ausreichend kenntlich gemacht
    werden. Dies hatte OB Wiegand bisher anders gesehen“

    Danach hat der Stadtrat seinen Beschluss nur falsch formuliert und das Gericht hat dem Stadtrat im Prinzip recht gegeben, denn der Stadtrat wollte doch nur anregen, Monitore aufzustellen und hat dazu einen Beschluss gefasst.
    Ich sehe deshalb dieses Urteil als einen Sieg für den Stadtrat, der nun weiß, wie er künftig Anregungen formulieren und beschließen muss.

    #253690

    Gäbe es doch nur Juristen im Stadtrat. *seufz*

    Ahnungsloser.

    Deswegen soll ja das Disziplinarverfahren an eine externe Kanzlei abgegeben werden, weil es trotz rechtskundiger Juristen niemand beurteilen kann/will, was übrigens voll und ganz den Grundsätzen der Sparsamkeit entspricht.

    Aber wehe der Stadtrat verlässt sich auf die externen Anwälte, dann kommt die Schelle wie beim Revisionsurteil des BGH: Glaube nie dem eigenen Anwalt.

    #253691

    “Interessant ist jedoch, dass das Gericht signalisierte, dass es grundsätzlich
    für zulässig erachtet, wenn der Stadtrat auch in Themen, die in den
    Kompetenzenbereich des OB fallen, Anregungen oder Wünsche beschließt. Diese
    müssten aber im Beschlusswortlaut als solche ausreichend kenntlich gemacht
    werden. Dies hatte OB Wiegand bisher anders gesehen”

    Danach hat der Stadtrat seinen Beschluss nur falsch formuliert und das Gericht hat dem Stadtrat im Prinzip recht gegeben, denn der Stadtrat wollte doch nur anregen, Monitore aufzustellen und hat dazu einen Beschluss gefasst.
    Ich sehe deshalb dieses Urteil als einen Sieg für den Stadtrat, der nun weiß, wie er künftig Anregungen formulieren und beschließen muss.

    Ich bleibe dabei, dass es sich hierbei nur um die Formulierung einer Erregung handelte.

    #253695

    Ich sehe das ähnlich wie Wolli, allerdings eher als Gewinn für beide Parteien. Jetzt ist die Zuständigkeitsfrage klar, Wiegand kann über die Anregung des Stadtrates in seinem Zuständigkeitsbereich entscheiden, das bricht niemandem einen Zacken aus der Krone. Das sollte nun auch für andere Lapalien in ähnlich gelagerten Fällen reichen. War der OB jetzt eigentlich gegen die Monitore, oder nur dagegen, dass der Rat sie beschließen wollte ?

    #253697

    Ganz ehrlich, so ein „Problem“ hätte man vernünftiger am Stammtisch geklärt.

    #253698

    Anonym

    Ganz ehrlich, so ein “Problem” hätte man vernünftiger am Stammtisch geklärt.

    Voll deiner Meinung. Aber wer wollte am Stammtisch nicht teilnehmen? Wohl dein Ritter!

    #253700

    Der OB war nur gegen den Beschluss, nicht gegen Monitore, es ging also nur um das Prinzip.
    Unser OB ist eben eine Paragraphenreiter, mit Handschlag kann man mit ihm nichts oder selten etwas regeln.

    #253703

    Anonym

    Schön wär ’s, wenn er zumindest die Paragraphen unvoreingenommen lesen und somit sie eventuell richtig verstehen könnte!

    #253705

    #253726

    Der Stadtrat hatte eine Prüfung beantragt, und schon das ging dem sauberen Herren gegen den Strich…

    In Zukunft also einen Gerichtsbeschluss herbeiführen, ob eine Prüfung beantragt werden darf… oder eben den OB entlassen…

    #253737

    @ Hei-Wi: farbi als Ahnungslosen zu bezeichnen, kennzeichnet Dich als Satire-Nichtversteher. Ging meiner Tochter so mit 10 Jahren manchmal auch so! Nicht verzweifeln, das verbessert sich bei fortschreitendem Alter ! 🙂

    Warum nur fällt mir so oft der Witz ein, der natürlich in M/V spielt. Ein Bürger, der an einer Ratssitzung teilnahm, war nicht einverstanden mit einem Beschluss, empörte sich, sprang auf und ging mit den Worten:“Der halbe Geeinderat besteht doch aus Eseln!“ und knallte die Tür zu.
    Der Gemeinderat konnte das nicht ungesühnt lassen nd verlangte eine Entschuldigung durch den Bürger und Rücknahme dieser Behauptung.
    In der nächsten Sitzung erschien der Bürger und sagte;“Ich möchte mich entschuldigen. Der halbe Gemeinderat besteht nicht aus Eseln!“ 🙂

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 10 Monaten von Elfriede.
    #253744

    Mein Kommentar bezog sich auf die Anmerkung, es ginge um Gekränktsein. Niemand ist gekränkt, weil wir im Stadtrat einmal geklärt haben wollten, wie es um unser Antragsrecht bestellt ist. Schließlich haben wir in den letzten Jahren genug Widersprüche unseres HVB eingefangen. Und wenn das Urteil zum Ergebnis hat, dass unser HVB überlegt, wie er die Widersprüche vermeidet, nämlich indem er das vorher im Hauptausschuss bespricht (wie heute in der MZ zu lesen war), dann hat das Verfahren seinen Sinn gehabt. Dass es nicht um die Monitore an sich ging, war allen Beteiligten klar. Und die Tatsache, dass Herr Häder mit dem Leiter des Rechtsamts, Herrn Schreyer im Einverständnis mit dem HVB vor Gericht vortragen durfte, zeigt, dass es eine einverständliche Vorgehensweise war, die da erfolgte.

    Die Kosten des Verfahrens dürften sich in Grenzen gehalten haben, denn alle Vertreter haben ohne Anwälte und nur als Partei gearbeitet, damit fallen nur Gerichtskosten an.

    Was die Prüfung durch Frau vdM-S angeht, so ist das eine andere Baustelle. Ob das Material, das da ist, ausreicht um ein Disziplinarverfahren durchzuführen, sollte jemand prüfen, der in dieser Materie erfahren ist und das Vertrauen der Auftraggeber hat. Nur darauf kommt es an. Die beantragten Gelder von EUR 20.000 waren eine Obergrenze. So teuer wird es sicher nicht.
    Ich finde das ein legitimes Anliegen.

    Ich glaube nicht, dass uns jemand berechtigt vorwerfen kann, wir würden Geld verschleudern und hätten die Bodenhaftung verloren.

    #253745

    Und deshalb, wegen des Geldes, habt Ihr Kontakt mit der Hypo-Vereins-Bank (HVB) aufenommen? Kredit bekommen? 🙂 🙂 🙂
    Abkürzungen sind so eine Sache!! 🙂
    Ich sage:LK (Lockenkopf). 🙂 🙂 Arie aus dem „Waffenschmied“ von Albert Lortzing “ Auch ich war ein Jüngling im lockigen Haar!“
    Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
    Humor ist da- der Tag kann beginnen!

    #253746

    (HVB) Hauptverwaltungsbeamter= (OB) Oberbürgermeister= Dr. Bernd Wiegand

    #253747

    (HVB) Hauptverwaltungsbeamter= (OB) Oberbürgermeister= OBW (Oberbürgermeister Wiegand) = Ritter Bernd = Dr. Bernd Wiegand

    #253748

    Winkus, niemand unterstellt Dir und einigen anderen, zu den Dauergekränkten zu zählen. Aber sei Dir gewiss, dass es nicht wenige Stadträte gibt, die genau aus diesem Motiv heraus handeln und den Beschlüssen deshalb zustimmen.

    #253749

    Anonym

    Wie sinnvoll sind auf Dauer Anregungen? Da sagt der HVB kurz „Ja Danke“ und weiter gehts. 😉

    #253755

    Da wir den Prozess als Fraktion maßgeblich betrieben haben, dachte ich, es bezöge sich auf uns.
    Gute Ideen sind auch für die Stadtverwaltung immer willkommen. Vorschlag des OB war, dass wir vorher in der Fraktionsvorsitzendenrunde die Ideen einbringen und sie dann entsprechend als Antrag mit dem HVB abgestimmt in den Stadtrat einbringen sollen.
    Das ist zwar im Sinne einer Absprache nett und vielleicht auch der Sache förderlich, doch im Sinne einer politischen Profilbildung nicht unbedingt nach außen hin besonders schlagkräftig. Mal sehen, welche Wege wir weiter beschreiten werden.

    #253759

    Fein ausgedrückt, winkus, Stadträte und Parteien/Wählergemeinschaften wollen auch wahrgenommen werden, vor allem wenn sie wiedergewählt werden wollen, da ist so eine Verfahrensweise nicht geeignet bzw. nicht profilbildend.

    Wenn es nur irgendwie möglich ist, sollten die Stadträte ihre Anregungen als gklasklaren Antrag einbringen. Die mündlich eingebrachten Anregungen in den Stadtratssitzungen werden doch gar nicht ernst genommen und versanden m.E. regelmäßig.

    #253789

    @wolli: Danke für die sachliche Würdigung des ursprünglich von Dir als „Schnulli-Klage“ bezeichneten Gerichtsverfahrens und dessen Ergebnisses.
    Im Protokoll der Stadtratssitzung vom 16.07.2014 (TOP 8.1) kann jeder die Motive, die wir bei der Einleitung des Gerichtsverfahrens hatten, nachlesen. Es ging – wie überraschend – tatsächlich vordergründig nicht um die Monitore sondern darum, zu klären, inwieweit eine Meinungsbildung des Stadtrates zu Dingen möglich ist, die in die Kompetenz des OB zur Regelung der inneren Organisation der Verwaltung und zur Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen. Anders formuliert war streitig, ob der Stadtrat berechtigt ist, in diesen Bereichen in Form von Beschlüssen Bitten an den OB heranzutragen.
    Dieses Recht des Stadtrates hat das Verwaltungsgericht Halle am gestrigen Tag sowohl in der mündlichen Verhandlung als auch während der mündlichen Verkündung der Urteilsgründe ausdrücklich bestätigt, weshalb ich als Fazit der Verhandlung auch keine Kategorisierung in Gewinner und Verlierer vornehmen würde. Es wurde eine zwischen OB und Stadtrat aufgekommene Streitfrage durch eine unabhängige Instanz geklärt. Ich persönlich denke, dass sowohl der OB als auch der Stadtrat gut mit dem Urteil leben können. Es herrscht nunmehr größere Rechtssicherheit was letztlich auch die politische Arbeit für uns Stadträte erleichtert. Dies deshalb, da klargestellt wurde, dass auch zu Themen, die in die Kompetenz des OB fallen, eine Meinungsbildung im Stadtrat möglich ist. Wir Stadträte können also mit Mehrheitsbeschluss Vorschläge oder Anregungen an den OB herantragen, denen ein deutlich höheres Gewicht zukommt, als die Anregung eines einzelnen Stadtrates oder einer einzelnen Fraktion unter dem TOP mündliche Anregung, da dort weder eine Diskussion noch Meinungsbildung möglich ist.

    #253807

    @ Winkus: Ich hatte HVB mit Hoch verehrter Bürgermeister übersetzt.

    #253813

    Auch nicht schlecht, aber etwas aus der Zeit gefallen?

    #253820

    Anonym

    Vorschlag des OB war, dass wir vorher in der Fraktionsvorsitzendenrunde die Ideen einbringen und sie dann entsprechend als Antrag mit dem HVB abgestimmt in den Stadtrat einbringen sollen…. [Das ist] vielleicht auch der Sache förderlich, doch im Sinne einer politischen Profilbildung nicht unbedingt nach außen hin besonders schlagkräftig.

    das ist genau der entscheidende Punkt in solchen parlamentarischen Prozessen. Hier muß man sich entscheiden, ob es einem um die Sache geht, oder ob die Sache nicht lediglich hilfreiches Vehikel im Kampf um mehr eigene Macht und eigenen Einfluss ist.

    #253828

    Wie die Wirtschaft mit Werbung um Käufer wirbt, mussen Parteien um Wähler werben, sie befinden sich im ständiken Kampf mit Mitbewerbern. Wer einen Vorschlag macht, will in der Regel auch genannt werden, zumindest wenn er oder seine Partei bzw. Wählergruppe wiedergewählt werden will.

    #253830

    Anonym

    sie befinden sich im ständiken Kampf mit Mitbewerbern.

    Und deswegen ist Konkurrenz unproduktiv und Ressourcenvernichtend.

    Konsensuale Entscheidungsfindungen (Wiegand deutet etwa in diese Richtung) mögen zwar im Prozess etwas langwieriger ablaufen, jedoch sind deren Ergebnisse konfliktfrei und wirken damit produktiver.

    Wenn aber verschiedene Menschen/Parteien im Parlament ihren Anteil an privater Herrschaftsausübung für gesellschaftliche Belange bekommen, sind solche Überlegungen natürlich hinfällig.

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