Auf dem Wahlvorschlag müssen lt.Kommunalwahlgesetz vom Bewerber stehen:
Familienname, Vorname, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung
Nach Auffassung des Landeswahlleiters schließt dies die Hinzufügung akademischer Grade nicht aus. Ich rate deshalb allen Bewerbern, nicht zörgerlich bei der Hinzufügung akademischer Grade zu sein.
Besonders ein Doktortitel, der entgegen allgemeiner Auffassung kein Namensbestandteil und kein Titel sondern auch ein akademischer Grad ist, wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf einen Wahlerfolg aus.
Hier ist eine Liste der akademischen Grade:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grade_%28Deutschland%29