Startseite Foren Halle (Saale) Kommt der Niederschlagswasserzwanganschluss ?

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  • #30816

    Wenn der Landtag nächste Woche den Zwangsanschluss für Regenwasser beschließt, kann es auch in Halle teuer werden, den z.Zt. kann man das Regenwasser in Halle auf dem eigenen Grundstück versickern lassen und zahlt dafür nichts.

    #30821

    Wenn du eine entsprechende Niederschlagswasserversickerungsanlage hast, wird es auch in der Zukunft nichts kosten können… oder du hast eine Auffanganlage, dann bleibts auch kostenfrei…

    #30847

    Nein, ich habe das so verstanden, dass mit dieser Gesetzesänderung die Grundstückbesitzerv gezwungwn werden können, das Regenwasser in die Kanalistion zu leiten und dafür zu bezahen.

    #30904

    Das ist eine widersinnige Zwangsbesteuerung.
    Es gibt keinen rationalen Grund dafür, Regenwasser nicht im Boden versickern zu lassen.

    #30906

    Muss ich dann das Wasser zwingen nicht zu versickern?

    #30912

    Viel interessanter ist die Frage, wann der

    Niederschlagswasserzwanganschlussdurchführungsveordnungserlass

    kommt.

    #30922

    Informiert eigentlich ein hallescher Landtagsabgeordneter darüber, was auf Hallenser zukommen kann, wenn sie dieses Gesetz beschließen?

    #30940

    Ich fühl mich langsman wie im Takka Tukka Land.

    Super Idee für eine neue Einnahmequelle der Zwangsbesteuerung. Nachdem die Leute immer mehr Leitungswasser sparen und die Kanäle immer öfter mit Toillettenpapier und Kot versumpfen und freigespült werden müssen, kommt man auf die Idee, Hausbesitzer und Grundstückeigentümmer dazu zu zwingen, Regenwasser in die Kanalisation zu leiten und dafür auch noch zu zahlen.
    In Halle wird bereits für Regenwasser was man freiwillig in die Kanalisation leitet gezahlt und jetzt soll diese Zwangsmaßnahme kommen.

    Das könnte interessant werden, vor allen in regenreichen Jahreszeiten.
    Da werden dann viele Leute auf viele und langanhaltende Trockenheiten beten und hoffen.

    #30946

    Ob regenreiches oder regenarmes Jahr, das ist egal, die Bezahlung erfolgt m.W. auf der Grundlage eines langjährigen Mittelwertes.

    #30947

    @Wolli

    Ich habe mal nachgeschaut:

    „Nach § 79b Abs. 1 des Gesetzentwurfes ist die Anordnung des
    Anschluss- und Benutzungszwangs von zwei alternativen Voraussetzungen
    abhängig:
    • die Gemeinde schreibt den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage
    und deren Benutzung vor oder
    • ein gesammeltes Fortleiten ist erforderlich, um eine Beeinträchtigung
    des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten.“

    Wieder so herrliche Gummiformulierungen (es erfordert also eine kreative Verwaltung)
    jedoch wird darauf hingewiesen das die Gemeindeordnung rein fiskalische Gründe für diese Maßnahme untersagt.

    Konkret für Halle, eine weiter ansteigende Versandung des Rohrnetzes auf Grund von Überdimensionierung und sinkendem Abwasseranfall ist höchst wahrscheinlich nicht zum Wohle der Allgemeinheit.

    #30948

    Vielleicht kann man in Halle dazu Wasser aus der Neustädter Brunnengalerie ins Abwassernetz pumpen?

    #30964

    Analog zur Regen- könnte man auch noch eine Sonnensteuer einführen. Egal ob es regnet oder die Sonne scheint, allein die Quadratmeter der Dachfläche sind entscheidend.

    #30966

    Ja, dass ist ein super Gedanke!!!
    Damit können wir die erneuerbaren Energien refinanzi…………..

    #30969

    Ich werde mal „meinen“ Landtagsabgeordneten befragen, was er da zu beschließen gedenkt.

    #30973

    Das muß er dir aber nicht sagen; er ist nur seinem Gewissen verpflichtet, nicht dir als Wähler…

    #30974

    Die Abstimmung darüber ist im Landtag öffentlich.

    #31039

    Da es keinen rationalen Grund dafür gibt, Dachwasser durch eine Kläranlage reinigen zu lassen, halte ich das für eine Steuer und nicht eine Gebühr. das ist verfassungswidrig.
    Es gibt zwar Argument, dass man das Wasser braucht, um die dicke Brühe zu verdünnen, aber für diese Wohltat muß ich nicht auch noch zur Kasse gebeten werden.

    #31040
    #31042

    Vor allem vielleicht noch Niederschlagswasser gegen Gebühr einleiten und statt dessen Trinkwasser für Waschmaschine und Spülung gegen Gebühr beziehen? Und vielleicht auch noch den Garten mit teurem Trinkwasser bewässern?

    Niederschlag hast du kostenlos, nur das Auffangen kostet dich was…

    #31070

    Der Plan dieser Kopfsteuer ist wirklich dreist. Und umweltpolitisch aus vielen Gründen absolut kontraproduktiv. Hier will sich die kommunale Wasserwirtschaftslobby am Bürger bedienen.

    #31074

    Noch schlimmer wäre die von der EU drohende Privatisierung der Wasserversorgung. Wenn das kommt, werde ich zum Terroristen.
    Ich habe schon mal 1990/91 mit anderen Stadträten den Verkauf der Wasserversorgung an die französische Firma Lyonnaise des Eaux gegen starke Kräfte in der CDU und FDP abgewehrt,darauf bin ich noch heute stolz. Die wollten uns mit einer Frankreichreise -mit Aufenthalt in Paris!!!-locken, so dämlich waren wir dann doch nicht.

    #31075

    @Stefan

    Die Erhöhung des Wasserpreises in den 90zigern sollte doch die Natur schützen und schonen.
    Ich bin mir absolut sicher das demnächst auch eine CO2 Kopfsteuer kommt, gemessen am Wohnraum und Energieverbrauch bei Strom und PKW.
    Alles um die zur Zeit staattfindene Klimaerwärmung einzudämmen, die so Schellnhuber und Mojiv Latif ab dem Jahr 2000 keinen richtigen Winter mit Schnee und Kälte mehr bringen sollte.

    In England ist man da schon weiter. Dort haben die Kommunen und Städte das benutzen von Leitungswasser für Gärten Laubenkolonien verboten um den Wasserkreislauf nicht zu schädigen.
    Ob auch Regenwasser im Land der trockenen Wüstenei mit Namen England zu speichern auch verboten ist, weiß ich leider nicht mehr.

    #31555
    #31720

    Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jürgen Stadelmann, gibt Entwarnung und erklärt in einer PM:

    „Nochmals wurden Anpassungen beim sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang vorgenommen. So sind Eigentümer von privaten Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen vom Anschluss an eine Leitung befreit, wenn das Niederschlagswasser bisher schadlos beseitigt wurde und dieser Befreiung keine wasserwirtschaftlichen Gründe entgegenstehen. Damit genießen bestehende Anlagen, von der Regenwassertonne bis zur Versickerung, Bestandsschutz.

    Wasserwirtschaftliche Gründe sind ausdrücklich keine ‚wirtschaftlichen‛ Gründe, sondern hydrologische Gründe wie beispielsweise Bodendurchlässigkeit oder Grundwasserspiegel.

    Dem Vorrang der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung wurde darüber hinaus in §79 Absatz 4 Rechnung getragen. Dort wurde noch ergänzt, dass Niederschlagswasser in geeigneten Fällen ortsnah versickert, verrieselt oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden soll.

    Die Gemeinde bzw. der Verband, und nicht der Bürger, hat bei der Aufstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts vorrangig die Möglichkeit der ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser zu prüfen, (zum Beispiel Versickerungsmöglichkeit), wenn zukünftig Teile eines Gemeindegebietes an eine öffentliche Einrichtung angeschlossen werden sollen.

    Da, wo allerdings Probleme – wie beispielsweise Vernässungen in Kellern und auf Grundstücken – aufgetreten sind, muss es auch rechtlich möglich sein, zum Wohle der Allgemeinheit durch die Umsetzung eines Konzepts die Bürger und Gemeinde zu unterstützen. Dies geschieht, indem eine geordnete Ableitung des nicht reinigungsbedürftigen Oberflächenwassers zukünftig durchgesetzt werden kann.

    Aber dort, wo bisher ohne Probleme versickert wurde, soll auch weiterhin versickert werden.

    Mutmaßungen, wonach ein allgemeiner Anschlusszwang zu einem Kostentreiber für die Hauseigentümer wird, sind damit entkräftet!“

    #31730

    Na prima, dann kannst du weiter mit Regenwasser spülen und waschen…

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