Startseite › Foren › Halle (Saale) › Kleingartenkonzeption: nur 10.000 Euro von der Stadt im Jahr für die Umsetzung
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3. März 2015 um 12:33 Uhr #142433
Meist sind die Gartenanlagen so umhaust, das sich kaum jemand durch traut.
Den meisten „Besuch“ bekommen die Anlagen ja im Winter!3. März 2015 um 12:46 Uhr #142436Interessant, und m. E. mehr als fragwürdig ist die Empfehlung, Kleingartenanlagen teilweise in Stellflächen für PKW umzunutzen. Dies kann eigentlich weder im Sinne des Bundeskleingartengesetzes noch im Sinne des Naturschutzes liegen.
3. März 2015 um 14:37 Uhr #142456„Meist sind die Gartenanlagen so umhaust, das sich kaum jemand durch traut.
Den meisten “Besuch” bekommen die Anlagen ja im Winter!“Das ist keine „Umhausung“ sondern eine „Einfriedung“ und als solche notwendig, damit die Gärten eine Kleingartenanlage bilden. Damit ist dem Bundeskleingartengesetz Genüge getan. Natürlich wird die Einfriedung ad absurdum geführt, wenn die Anlage an allen Ecken und Enden öffentlich zugänglich sein soll.
„Die Anlage von Stellplätzen ist zwar ein Angebot vorwiegend für die Vereinsmitglieder, (Kleingärtner) aber die Förderung eingegrünter landschaftsverträglicher Parkplätze ein beabsichtigter Fördertatbestand.“ [Aus der Beschlussvorlage zur Förderrichtlinie zur Kleingartenkonzeption Halle http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=137832&type=do%5D.Ist aber auch zu blöd, dass sich noch Kleingärtner in der Kleingartenanlage befinden. Wem sollten die Parkplätze auch sonst dienen?
(Zuwendungsempfänger und auch Antragsteller ist immer der Kleingartenverein, eine Antragstellung durch Einzelpächter und eine direkte Zuwendung an diese ist nicht möglich.)Warum nur heißt die Kleingartenkonzeption dann nicht Kleingartenanlagenkonzeption?
4. März 2015 um 00:31 Uhr #142603Halle ist noch am arbeiten. Wer diesen Link bei der Bürgerinfo z.Z.(04.03.15) aufruft, bekommt eine Fehlermeldung.
Es passt noch nicht.Förderrichtlinie der Stadt Halle (Saale) „Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens in der Stadt Halle (Saale)“
http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=10513&voselect=14681
5. März 2015 um 15:06 Uhr #142898Punkt 3 in der Sachdarstellung und Begründung zur Förderrichtlinie (Beschlussvorlage) wurde im letzten Abschnitt geändert
http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=154303&type=doWenn alle Dokumente so gestrickt sind, sollte die Sache auf dem Komposthaufen der Verwaltung landen.
Wer verdient eigentlich soviel Geld mit Nichtstun?
Gimritzer Damm: Baustopp kostet 10.000 Euro am Tag
Wenn die Kleingärtner 10 Tage später angärtnern würden …11. März 2015 um 16:37 Uhr #143859Irgentwas stimmt hier nicht. Aus der Bürgerinfo Halle:
Beratung war am 10.03, Anträge sind vom 11.03.15
Änderungsantrag Bönisch abgelehnt
http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=154648&type=do
Änderungsantrag Eigendorf abgelehnt
http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=154653&type=do
Planungsausschuss
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens in der Stadt Halle (Saale) zurückgezogen
http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=1468111. März 2015 um 16:50 Uhr #143862Und ich dachte, das wäre bei allen Pachtvereinen so.
Kleingärtenanlage sind, ähnlich wie bei Sportvereinen, Gemeinschaftsanlagen der Mitglieder. Die Stadt verlangt bei der Förderung von Sportvereinen doch auch nicht, dass diese ihre Sportplätze jedem Nicht-Vereinsmitglied öffnen. Das ist auch realitätsfremd, da in Kleingärten, wie bei Sportvereinen, ehrenamtliche Vorstände agieren, die eine dauerhafte Kontrolle der Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht gewährleisten können. Wer haftet für Schäden durch öffentliche Nutzung in der Kleingartenanlage? Sinn und Zweck der Richtlinie soll es sein, den Erholungsgedanken von Kleingartenanlagen allgemein zu fördern und nicht die öffentliche Hand von der Bereitstellung öffentlicher Erholungsgebiete zu entlasten.
Auszug Begründung Antrag Hr. Bönisch, der Abgelehnt wurde.Aber eventuell stimmt es ja doch: „Kleingartenanlagen sind zwar öffentlich zugänglich, formal juristisch aber Privatgelände“.
11. März 2015 um 17:07 Uhr #143865Interessant, und m. E. mehr als fragwürdig ist die Empfehlung, Kleingartenanlagen teilweise in Stellflächen für PKW umzunutzen. Dies kann eigentlich weder im Sinne des Bundeskleingartengesetzes noch im Sinne des Naturschutzes liegen.
Damit tut man den Vorständen, die sich mit Mühe solcher Vorschlägen erwehren, keinen Gefallen.
Wenn so ne Schrottkarre leckt, bezahlt die Stadt den Bodenaustausch?
Nicht macht so viel Ärger wie Autos, haftet bei Schäden der Betreiber des Parkplatzes?
Nicht durchdacht, diese Idee!17. März 2015 um 00:14 Uhr #144642Warum zieht die Stadt ihre eigene Vorlage in den Ausschüssen zurück? (Vertrag SVG) Die Förderrichtlinie bleibt zur Abstimmung im Stadtrat, setzt aber den Vertrag voraus (Antragannehmende Stelle soll ja der SVG sein). Eine Delle in den Beziehungen?
20. März 2015 um 21:48 Uhr #145277Die Öffnung von Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit, Fördervoraussetzung in Halle:
Die Kleingärtner in Halle werden an die Hand genommen wie kleine Kinder.
Entwurf eines Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG)
— Drucksache 9/1900 — vom 06.12.1982 ab Seite 14http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/09/022/0902232.pdf
„In Anbetracht dieser von den Kleingärtnern selbst eingeleiteten Entwicklung sieht die Ausschussmehrheit keine Notwendigkeit, die Öffnung der Kleingartenanlagen gesetzlich zu regeln.“
Am 25.03.2015 erledigt das der hallesche Stadtrat nachträglich. Und natürlich nur im Interesse der Kleingärtner. Und im Auftrag der Stadt. Das Bundeskleingartengesetz wird aufgehübscht.
Die Stadtverwaltung und der Stadtrat als Gesetzgeber?
21. März 2015 um 17:00 Uhr #145369Die Stadtverwaltung und der Stadtrat als Gesetzgeber?
Nein, das Betretungsrecht von Kleingärten regelt das Feld- und Forstordnungsgesetz (Landesgesetz Sachsen-Anhalt) sowie das Bundesnaturschutzgesetzt (§59, 1.)
21. März 2015 um 20:06 Uhr #145399wenn du möchtest, komme ich vorlesen.
— Drucksache 9/1900 — vom 06.12.1982 ab Seite 14
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/09/022/0902232.pdfAnsonsten das Bundeskleingartengesetz zu Rate ziehen (hier keine Aussage)oder das Pachtrecht im BGB. (Hier auch keine Aussage.) Aber am 25.03.15 ist für das Kleingartenwesen in Halle eh Schicht im Schacht.
Oder es fällt jemandem ein, dass das unbefugte Betreten von Privateigentum strafbar ist.22. März 2015 um 00:15 Uhr #145428Oder es fällt jemandem ein, dass das unbefugte Betreten von Privateigentum strafbar ist.
Natürlich ist das straffrei, wenn es sich um Wald oder Feld handelt. Solange die Flächen kein Bauland sind, kann der Eigentümer den Zugang der Öffentlichkeit auf den Wegen nicht verwehren. Es wundert mich doch sehr, dass du das als Kleingärtner nicht weißt.
22. März 2015 um 08:05 Uhr #145430„kann der Eigentümer den Zugang der Öffentlichkeit auf den Wegen nicht verwehren“
Ich habe eventuell ein anderes Verhältnis zum Eigentum anderer. Ich respektiere es.
Manchmal hilft auch ein Schild. http://www.fv-loeningen.de/images/merschseealtesschild.jpg24. März 2015 um 22:51 Uhr #145870Passend zur März-Stadtratssitzung:
Neueste Statistik
Der Stadtverband der Gartenfreunde Halle hat folgende Statistik nicht veröffentlicht:
Pünktlich zum Frühlingsbeginn wurden in den Kleingartenanlagen der Stadt Halle 30000 Besucher gezählt.
Darunter sollen sich auch noch einige Kleingärtner befunden haben.
Der Rest war Öffentlichkeit. Die Stadt hofft indessen, den Anteil der Kleingärtner noch weiter reduzieren zu können.25. März 2015 um 10:54 Uhr #145926“kann der Eigentümer den Zugang der Öffentlichkeit auf den Wegen nicht verwehren”
Ich habe eventuell ein anderes Verhältnis zum Eigentum anderer. Ich respektiere es.
Manchmal hilft auch ein Schild. http://www.fv-loeningen.de/images/merschseealtesschild.jpgSolche Schilder sind in aller Regel unwirksam. Du gehst wohl auch nicht im Wald spazieren, wenn das Waldgrundstück im Privatbesitz ist.
Übrigens deckt sich die Rechtslage mit unserem Grundgesetz, wo das Privateigentum nicht als absolutes definiert ist, sondern mit Einschränkungen versehen ist.
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
25. März 2015 um 12:05 Uhr #145947@ Bene
du machst eine ganze Schildermacherzunft arbeitslos. http://www.dw.de/image/0,,6571763_4,00.jpg
Aber du hast mich schneller auf eine Idee gebracht als der allwissende G.
http://www.rechtslexikon.net/d/besitzst%C3%B6rung/besitzst%C3%B6rung.htmAber im Kleingarten wachsen eben nur OGS – Produkte und keine §§§§§§§§§§§§.
Ansonsten kannste dein Schlüsselbund wegschmeissen. – (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
25. März 2015 um 15:43 Uhr #145979Auf Hallespektrum wird regelmäßig über Gated Communities gelästert, auf der anderen Seite aber als selbstverständlich angesehen, dass Gartenanlagen abgeschlossen werden…
25. März 2015 um 20:51 Uhr #146027Ansonsten kannste dein Schlüsselbund wegschmeissen. – (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Nochmal: Wenn du dir einen Garten auf Bauland errichtest, kannst du ihn abschließen. Wenn du jedoch kein Bauland nutzt, musst du damit leben, dass die Flächen auch öffentlich zugänglich sind.
25. März 2015 um 20:59 Uhr #146033Vandalismus ist somit Tür und Tor geöffnet… im Sinne der Wortbedeutung…
25. März 2015 um 21:26 Uhr #146037Vandalismus ist somit Tür und Tor geöffnet… im Sinne der Wortbedeutung…
Ich denke, das ganze hat zwei Seiten. Zum einen ist es eben auch problematisch, wenn Kleingärtner ihren Garten mit einem Ferienhaus verwechseln. Es ist ganz klar ein Missbrauch der landwirtschaftlichen Nutzfläche, wenn der Geräteschuppen mit Sofa, Fernseher und Küche ausgestattet ist. Zum anderen ist das Abschließen des Pachtgartens natürlich erlaubt, nur die Wege durch die Anlage müssen öffentlich zugänglich sein. (vgl. § 3, Absatz 2.1.f des sachsen-anhältischen Feld- und Forstordnungsgesetzes)
25. März 2015 um 22:16 Uhr #146059Und dann gibt es noch die Vorstellung mancher Kleingartenfreunde, ein Kleingarten dürfe nicht wie eine Gemüseanbaufläche im Sinne des Kleingartengesetzes aussehen, weil die Anlage ja zum „öffentlichen Grün“ der Stadt erklärt sei, also „ordentlich“ aussehen müsse.
Kein Wunder, daß sich junge Menschen lieber der Gartenguerilla anschließen, als einem Kleingartenverein.
27. März 2015 um 21:44 Uhr #146422@ hei-wu (Kein Wunder, daß sich junge Menschen lieber der Gartenguerilla anschließen)
Eventuell liegt es ja auch daran?
„Von der Lage der Kleingärten hängen Nutzung und deren Intensität durch Außenstehende ab.“
Auszug Kleingartenkonzeption Halle , Seite 19Kausalität Kleingärten und Außenstehende.
30. März 2015 um 21:38 Uhr #146912Eine Forderung der Stadt Halle:
„Der Stadtverband dringt insbesondere darauf, dass bis zur jeweiligen Änderung des Generalpachtvertrags keine zum Rückbau vorgesehenen Parzellen von den Unterpächtern wiederbelegt werden.“Und Hr. Stäglin sagt, es wird keine voll belegte Kleingartenanlage geschlossen!
Liegt hier die Ursache des Leerstandes in den Kleingartenanlagen?
Hier wird die Wirkung zur Ursache.
Die Vereine bezahlen den Leerstand und der Stadtverband der Gartenfreunde lässt sich dafür von der Stadt bezahlen, dass er das ermöglicht. Es droht Liebesentzug.30. März 2015 um 22:08 Uhr #146916@wunderlich: nein, es liegt daran, dass Kleingartenvereinsvorstände den Schuß nicht gehört haben, und sich wie Don Quichote hinter ihren spießigen Ziergärten verschanzen. Wacht mal auf, Ihr Kleingartenfuzzies. Es gibt einen Wunsch junger und mittelalter Menschen nach selbst bestellter Erde. Die Gärten wären voll ausgelastet, wenn Ihr das zulassen würdet. Warum wohl engagieren sich junge Leute eher in Guerillagartenprojekten als im Kleingartenverein?
Die Antwort liegt bei Euch. Und das sag ich Dir als engagierter und leidgeprüfter Kleingartenpächter. -
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