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- Dieses Thema hat 224 Antworten und 25 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 11 Monaten von nix idee.
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31. März 2016 um 19:10 Uhr #237867
AnonymIch hatte schon darauf hingewiesen: Eine Einbahnstraße wird mit dem Zeichen 220, in Ausnahmefällen mit Zeichen 353, gekennzeichnet.
Und für @geraldo auch mit Bild:
Insbesondere Z. 220 macht es dem deutschen Muttersprachler einfach.
Vielleicht nochmal in laut:
31. März 2016 um 19:12 Uhr #237868Interessant, dann können wir das runde rote Schild mit dem weißen Querbalken per se ignorieren?
31. März 2016 um 19:13 Uhr #237869
AnonymNein, warum solltet ihr?
31. März 2016 um 19:13 Uhr #237870Was soll die Krümelkackerei? Zeichen 267 steht regelmäßig am Ende von Einbahnstraßen.
31. März 2016 um 19:19 Uhr #237871
AnonymLinke Radfahrerin steht richtig, würde aber umsonst warten,
Die steht falsch, da auf dem Fußweg. Der ist nicht für die Benutzung durch radfahrende Radfahrer freigegeben.
rechte Radfahrerin steht falsch, konnte aber die Taste drücken
Die steht auch auf dem Fußweg und ist im Begriff eine Fußgängerampel fahrend zu benutzen.
Für beide sind die Halte- und Wartelinien auf der Fahrbahn gedacht. Auf der anderen Seite beginnt dann der (benutzungsfplichtige) Rad-/Gehweg. Dort gilt besondere Vorsicht, einmal wegen der Kombination und vor allem wegen der dort befindlichen Haltestelle.
Zeichen 267 steht regelmäßig am Ende von Einbahnstraßen.
Das stimmt. Ohne 220 am Anfang ist es aber keine Einbahnstraße. Kannste dich auf den Kopf stellen.
31. März 2016 um 19:31 Uhr #237872Wie erfahre ich, ob da was an Anfang steht? Laufe ich dann den Fussweg hoch? Oder steht das blaue Schild nicht immer am Anfang, wenn am Ende das rote steht?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von Stadt_für_Kinder.
31. März 2016 um 19:35 Uhr #237874Interessant, dann können wir das runde rote Schild mit dem weißen Querbalken per se ignorieren?
Warum? Das heißt doch „Einfahrt verboten“.
31. März 2016 um 19:40 Uhr #237875
AnonymWie erfahre ich, ob da was an Anfang steht?
farbi hat’s erfasst. Es ist in dem Fall egal, was am anderen Ende der Straße steht. Außer der Bimmel darf dort niemand (auf der Fahrbahn) in die Geiststraße fahren. Ob Polizei (ohne Sondersignal), sei mal dahingestellt.
Du könnstest genauso fragen, woher du aus der anderen Richtung kommend wissen sollst, dass die Geiststraße eine Einbahnstraße ist (was sie nicht ist!), wenn nur das Balkenschild am Ende steht.
Oder steht das blaue Schild nicht immer am Anfang, wenn am Ende das rote steht?
Ahaaaaaa! 🙂
31. März 2016 um 19:43 Uhr #237876Und was, wenn auf dem weißen Balken steht: „Leck mich am Arsch?“
31. März 2016 um 19:58 Uhr #237877
AnonymJa.
31. März 2016 um 23:01 Uhr #237887Ja, im Grunde hast du Recht. Ich kann aber auch Radfahrer verstehen, die Angst haben, auf den Gleisen zu warten. Ich kann sogar Polizisten verstehen, die glauben, man führe als Radfahrer bei Rot, wenn tatsächlich nur die Fußgänger Rot haben. Die Kreuzung ist durch den Umbau nicht direkt besser geworden. Im Grunde ist die Fußgängerampel ja nur da, weil Linksabbieger aus der Geiststraße meinen, Vorrang zu haben. Wurde auch hier im Forum schon diskutiert, dass man durch den leichten Versatz der Straßenführung für die Fußgänger kein Linksabbieger, sondern Geradeausfahrer vom Uniring sei.
Linke Radfahrerin steht richtig, würde aber umsonst warten,
Die steht falsch, da auf dem Fußweg. Der ist nicht für die Benutzung durch radfahrende Radfahrer freigegeben.
31. März 2016 um 23:09 Uhr #237889…Auf der anderen Seite beginnt dann der (benutzungspflichtige) Rad-/Gehweg. Dort gilt besondere Vorsicht, einmal wegen der Kombination und vor allem wegen der dort befindlichen Haltestelle.
Das ist ein sch… Radweg. Die Haltestelle ist gar nicht mal so das Problem, gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt. Aber die Rampe ist zum Überholen zu schmal und der Bordstein verdammt hoch. Und an solchen Steigungen sind die Geschwindigkeitsdifferenzen nun einmal besonders hoch.
31. März 2016 um 23:12 Uhr #237890Wie ich die Sachlage verstanden habe, ging es aber um das Befahren eines Grünstreifens mit Felsdekor, und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
31. März 2016 um 23:30 Uhr #237892
AnonymEs wurde auch deutlich, dass selbst geübte Radfahrer wie geraldo alltägliche Situationen missdeuten können (Einbahnstraßen) und Polizisten nicht automatisch und von Amts wegen jede einzelne Gegebenheit erkennen (ause Fahrradampel).
Diese beiden Fehlerquellen können sich addieren und zu Annahmen und (Re)Aktionen führen, die im Nachhinein für Dritte nicht mehr nachvollziehbar erscheinen, aber aus Sicht der Beteiligten jeweils völlig unzweifelhaft sind.
1. April 2016 um 09:24 Uhr #237908
AnonymSchön…Grünstreifen mit Felsdekor…! Halle macht sich!! 🙂 Sorry für den Einwurf bei der hitzigen Diskussion.
1. April 2016 um 14:04 Uhr #237973Was soll die Krümelkackerei?
Bist du sauer weil du du sonst der Fachmann für „Krümelkackerei“ bist? Wollen wir ansonsten noch über Radwege und Einbahnstraßen in Bitterfeld diskutieren? Oder hast du noch ein paar Theorien was wer im aktuellen Fall falsch gemacht hat?
Vielleicht klärt ja noch ein Gutachter wie viele Sätze man in 230m so sprechen kann oder wie viele Multi- und wie viele Singetasking fähige Beamten es braucht einen Rotsünder zu korrekt zu stoppen. Laut MZ scheinen ja 5 Beamte im Auto gewesen zu sein. Sollte vielleicht reichen.
1. April 2016 um 17:08 Uhr #237987Lange machts das Hallespektrum ohne Journalisten und mit unfreundlichen Foristen, die die Diskussionsfäden beherrschen, eh nicht mehr.
1. April 2016 um 21:56 Uhr #2380511. April 2016 um 22:01 Uhr #238054Lange machts das Hallespektrum ohne Journalisten und mit unfreundlichen Foristen, die die Diskussionsfäden beherrschen, eh nicht mehr.
Du bist hier willkommen.
1. April 2016 um 22:03 Uhr #238055Hab etwas Geduld, geraldo, Du hast ja sicher gelesen, dass wir auf der Suche Mitstreitern sind.
2. April 2016 um 00:52 Uhr #238060Diese ganze Sache wundert mich überhaupt. Was in Halle die Polizei für Polizisten auf die Bürger loslässt, ist mehr als gruselig. Bisher erlebt: Polizisten, die nicht wissen, wodurch die Benutzungspflicht bei Radwegen entsteht. Polizisten, die nicht wissen, dass man beim Überholen von Radfahrern einen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu beachten haben. Polizisten, die ohne Einsatz von Sondersignalen auf Rad- und Gehwegen oder in Kreuzungsbereichen parken.
Dass ein Polizist sein Auto Cobra-11-mäßig als Waffe einsetzt, passt völlig ins Bild.
Bürger, die es anders und besser kennen, wenden sich nur angewidert ab.
2. April 2016 um 05:00 Uhr #238062Es besteht wohl bei einigen der Wunsch, dass es mehr sachliche Mitstreiter gibt, die die Wahrheit verbreiten und Überschriften wie die obige verfassen.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von farbspektrum.
4. April 2016 um 19:46 Uhr #238371Die Staatsanwaltschaft hat nun den Fall übernommen und als erste Amtshandlung den Führerschein des Polizisten eingezogen sowie die Ermittlungsgrundlage verschärft – es wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht mehr bloß wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
4. April 2016 um 20:01 Uhr #238374Wenigstens die Staatsanwaltschaft weiß noch, was hier Recht und was Unrecht ist.
4. April 2016 um 20:40 Uhr #238377
AnonymWenigstens die Staatsanwaltschaft weiß noch, was hier Recht und was Unrecht ist.
Im Fall Wiegand hast du aber ganz anders von der Staatsanwaltschaft gesprochen!
@Bene, die Staatsanwaltschaft kann keine Fahrerlaubnisse entziehen und keine Führerscheine einziehen. Sie hat allenfalls die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beim Ermittlungsrichter beantragt. Aber woher hast du die Informationen?
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