Startseite Foren Halle (Saale) Jagd auf Radfahrer

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  • #237516

    http://mobil.mz-web.de/halle-saale/schwer-verletzter-radfahrer-in-halle-ermittlungen-gegen-polizisten-im-unfallauto-23796616?originalReferrer=https://news.google.de/

    Man darf hoffentlich davon ausgehen, dass dieser Übergriff ein bedauerlicher Einzelfall ist. Immerhin ermittelt man ja in eigenen Reihen.

    #237518

    Anonym

    Darf man. Sobald feststeht, dass es ein Übergriff war, darf man sogar davon ausgehen, dass es ein Übergriff war. Bis dahin bleibt es „nur“ ein Unfall.

    Dass man in „eigenen Reihen“ ermittelt, ist auch sachlogisch: Ermittlungen werden von Ermittlungsbehörden geführt – hier: Polizei – und hinsichtlich aller Unfallbeteiligten – hier: Radfahrer und Streifenwagenbesatzung.

    Man darf hoffentlich davon ausgehen, dass Überschriften wie „Jagd auf Radfahrer“ und „Mordweg“ ebenfalls bedauerliche Einzelfälle bleiben?

    #237519

    OK, meinetwegen. Der Punkt geht an Dich.

    #237520

    Mit der Bewertung des Unfalls halte ich mich mal zurück….ich war ja nicht dabei.
    Aber….eine rote Ampel überfahren und dann die Polizei mit Blaulicht und Lautsprecheransage zu ignorieren ist schon ziemlich bekloppt. Wie die ihn dann aber gestoppt haben war so oder so unverhältnismäßig.

    #237521

    Wenn es denn eben so stimmt, wie dargestellt, da hat Sagi schon recht.

    #237523

    Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Auf jeden Fall darf ein Auto nicht als Waffe eingesetzt werden. Wer dies tut, erweist sich ungeeignet zum Führen eines Kfz und sollte zur MPU. Das wäre für einen Polizisten ziemlich dumm. Dagegen ist ein Rotlichtverstoß eindeutig geregelt und wird ggf. mit einer Geldbuße/Punkten/Fahrverbot geahndet.

    #237539

    Sagi8 schrieb;
    „Man darf hoffentlich davon ausgehen, dass Überschriften wie „Jagd auf Radfahrer“ und „Mordweg“ ebenfalls bedauerliche Einzelfälle bleiben?“

    Mordweg ist ein Einzelfall, aber er ist nicht bedauerlich, es ist notwendig, auf die Kacke zu hauen, damit man in der Stadtverwaltung und im Stadtrat endlich aufwacht, denn dort ist kein Unfall, sondern ein Mord passiert. Bei Trauer und einem Gedenkstein für die ermordete Studentin darf es nicht bleiben.

    #237546

    Okay. Im Gegenzug schalten wir Lampen ab, die keine Mordwege beleuchten.

    #237550

    Anonym

    Ein Kompromiss, dem ich zustimme. Wenn sich dann noch jemand findet, der die Lampen unentgeltlich versetzt und anstöpselt, kann man das Ganze auch der Bevölkerung beschlussfertig vorlegen. Letztere soll ja neuerdings (wieder mehr) gehört werden. Von denen da oben.

    #237559

    Eine Spendenaktion wie bei Daggi für die Brunnen, die dann vom OB Wiegand wieder geschreddert wurde?
    Das wäre das Wiegandsche Armutszeugnis.

    #237571

    Wir müssen noch klären, wie die Wege bei Tag ausgeleuchtet werden müssen, sollte sich ein Mord ereignen.

    #237579

    Wir müssen noch klären, wie die Wege bei Tag ausgeleuchtet werden müssen, sollte sich ein Mord ereignen.

    Du bist Geschmacklos

    #237600

    Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Auf jeden Fall darf ein Auto nicht als Waffe eingesetzt werden. Wer dies tut, erweist sich ungeeignet zum Führen eines Kfz und sollte zur MPU. Das wäre für einen Polizisten ziemlich dumm. Dagegen ist ein Rotlichtverstoß eindeutig geregelt und wird ggf. mit einer Geldbuße/Punkten/Fahrverbot geahndet.

    Das ist schon richtig, aber ich erlebe es leider tagtäglich, das Radfahrer die Ampeln einfach ignorieren/mißachten.
    Auch ich denke, das Verhalten der beiden Polizisten war etwas übertrieben, gleichzeitig stelle ich mir aber auch die Frage, wie sie den Radfahrer sonst hätten zum Anhalten zwingen sollen. Beim Auto/Motorrad/Moped hat man ein Kennzeichen, bei Fahrrädern eben nicht.

    #237604

    Die Strecke vom Rotlichtverstoß bis zum Einsatz massiver Gewalt sind ca. 300m. Natürlich ist das mindestens unverhältnismäßig.

    Zur Verhältnismäßigkeit gehört auch, dass man ein Entwischen des Rotlichtsünders ggf. in Kauf nimmt.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von geraldo.
    #237606

    Anonym

    Besser wäre natürlich gewesen, die Beamten wären ausgestiegen und hätte dem Radfahrer in die Beine geschossen…

    Oder wie lautet eure Alternative?

    #237607

    Schrieb ich schon: Entwischen lassen.

    #237608

    Oder wie lautet eure Alternative?

    😀

    #237609

    Da es kein Verbrecher auf der Flucht war, sondern er nur bei Rot über die Kreuzung gefahren war, ist ein derartig brutales Stoppen unangemessen.

    #237610

    Entwischen lassen, würde bedeuten, sie entwischen immer. Und wenn sie bei der Flucht von einem Auto angefahren werden, bekommt der Autofahrer zumindest eine Teilschuld. Eine Kennzeichnungspflicht von Fahrrädern ist längst überfällig.

    #237611

    Anonym

    Also kann ich mit meinem Autodann auch bei rot fahren und mich darauf berufen.
    Wenn die mich stoppen wollen, krachen ich dann in den Streifenwagen und verklagen die Polizei wegen meiner Verletzungen. …

    Machen wir so

    #237612

    Anonym

    kann ich mit meinem Autodann auch bei rot fahren und mich darauf berufen.

    ganz sicher ist bei Rot mit dem Auto über die Ampel fahren noch keine Rechtfertigung dein Auto in den Straßengraben zu rammen, bei Inkaufnahme (schwerster bis tödlicher) Verletzungen.

    Mit der Flucht hört die Vergleichbarkeit übrigens auf. Denn Flucht mit dem Auto ist eigentlich immer mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr verbunden, wohingegen das beim Fahrradfahrer nicht notwendigerweise so sein muß.

    #237613

    Derart Brutal? Keiner hier weiß was genau passiert ist aber es war massive Gewalt, übertrieben und eine „Jagd“.

    Wartet doch die Ermittlungen ab. Aber generell sollte man nicht bei Rot fahren und nicht vor der Polizei flüchten. Egal ob zu Fuß, mit zwei oder 4 Rädern.

    #237614

    Scheinbar wollen einige nicht wahr haben, dass es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und keine Staftat handelt. Die Ergreifung des „Täters“ um jeden Preis ist hier ebensowenig angezeigt wie beim Diebstahl eines Apfels von einem überhängenden Ast.

    #237615

    Mit der Flucht hört die Vergleichbarkeit übrigens auf. Denn Flucht mit dem Auto ist eigentlich immer mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr verbunden, wohingegen das beim Fahrradfahrer nicht notwendigerweise so sein muß.

    Bullshit, sobald du irgendwen oder irgendwas gefährdest bist du im Soll. Wie du vorsichtig vor der Polizei flüchtest will ich sehen.

    #237616

    Scheinbar wollen einige nicht wahr haben, dass es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und keine Staftat handelt. Die Ergreifung des „Täters“ um jeden Preis ist hier ebensowenig angezeigt wie beim Diebstahl eines Apfels von einem überhängenden Ast.

    Woher hast du die Information? Rotlichtverstöße können Problemlos eine Straftat sein, Flucht vor der Polizei kann das auch schnell werden. Stichwort Verkehrsgefährdung. Genaues wissen wir frühestens wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

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