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- Dieses Thema hat 17 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren, 2 Monaten von Beobachter.
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11. Februar 2014 um 22:23 Uhr #84761
Die halbe Stadt wird zugeschissen und es gibt nur zwei Verfahren pro Jahr? Das ist eine so unglaubliche Nachricht, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob wir noch ein Ordnungsamt brauchen. Das ist Arbeitsverweigerung – mehr nicht. Bei diesem Entdeckungsrisiko muss man sogar fürchten, noch mehr zugeschissen zu werden.
11. Februar 2014 um 22:42 Uhr #84767Nee, es fehlen einfach Menschen, die die Hundebesitzer anscheißen. Aber die werden dann ja als Denunzianten beschimpft, und dann kommt die DDR-Blockwart-Keule.
Das Ordnungsamt geht doch nicht hinter jedem Hund hinterher und wartet darauf, dass der Besitzer die Kacke nicht wegmacht, um ihn auf frischer Tat zu ertappen? Die haben auch manchmal noch was anderes zu tun. Das wäre ja genauso, als würde das Ordnungsamt sich ein Fahrzeug im Stadtverkehr aussuchen, dem sie den ganzen Tag hinterherfahren, um zu gucken, ob das nicht irgendwann mal irgendwo falsch geparkt wird.
12. Februar 2014 um 09:50 Uhr #84795Das wär doch was:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40171714.html12. Februar 2014 um 10:19 Uhr #84798Da kommen dann gleich wieder die Datenschützer. Aber ich sage dir, so etwas wäre definitiv verhältnismäßig, da funktionierende Maßnahmen, die milder wären, nicht vorhanden sind. Jedenfalls kann es nicht so bleiben, dass man in einer einzigen Straße alle 10m Hundekot findet. Von Wiesen o.ä. will ich gar nicht reden – das kann man riechen.
12. Februar 2014 um 10:26 Uhr #84799Stellt sich halt die Frage, ob Hunde auch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmmung haben.
12. Februar 2014 um 10:51 Uhr #84803http://de.wikipedia.org/wiki/Sache_%28Recht%29#Tiere
Tiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln.
12. Februar 2014 um 10:58 Uhr #84807Was kostet die Untersuchung von so einem Scheiß?
12. Februar 2014 um 11:29 Uhr #84808Das Anlegen einer Datenbank würde pro Hund etwa 200 Euro kosten. Pro DNA-Test fallen noch einmal 75 Euro an. Die Kosten müssten natürlich die Hundehalter tragen. Das würde zusätzlich zum Bußgeld 15 bis 30 Euro pro Haufen) auferlegt (Stand 2009).
Durchaus mal interessant, das hier zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundekot
Vor allem blinde oder sonstige sehbehinderte Menschen sind hier dumm dran.
12. Februar 2014 um 11:34 Uhr #84809Für alle, die den WIki-Artikel nicht lesen wollen, hier die wichtigste Passage:
„In einem Streitfall entschied das Amtsgericht Düsseldorf: „Wer auf einer Spiel- und Liegewiese einen Hund abkoten lässt und den Kot nicht beseitigt, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar.“ (AG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 1989 – 301 OWi/911). Es begründete, dass die Verunreinigung der Spielwiese mit Hundekot eine Gefahr der Infektion spielender Kinder mit den Erregern gemeingefährlicher und übertragbarer Krankheiten darstellt.“
12. Februar 2014 um 12:29 Uhr #84816Wenn man eine groß angelegten DNA Test zur Ermittlung des Hundebesitzers des Tathundes von Kackhaufen im Umkreis von meinentwegen 500m machen würde, wäre es wohl noch teuerer. Halle würde allerdings deutschlandweit bekannt werden.
Wieviele Hunde ohne Hundemarke wurden in den letzten Jahren erwischt? Die kann man doch gleich vorort feststellen und mit Bussgeld bescheiden.
12. Februar 2014 um 12:54 Uhr #84817Interessant finde ich an der Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorfs, dass man sich als Polizei wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen kann, wenn man nur zuschaut und einfach nichts tut, anstatt zu ermitteln.
12. Februar 2014 um 13:01 Uhr #84818Haben Polizisten eigentlich auch Diensttütchen mit Landeswappen für ihre Diensthunde, oder kacken die im Einsatz nicht?
12. Februar 2014 um 13:17 Uhr #84823Du kannst dir sicher sein, dass es dazu eine 50-seitige Dienstanweisung gibt.
Aber spinnen wir mal die Sache mit der Strafbarkeit weiter. Wenn ich einen Hundenhaufen auf einem Spielplatz oder einer Spielwiese sehe, dies bei der Polizei anzeige, dann müsste diese Ermittlungen aufnehmen, ggf. auch den Fährtenhund einsetzen, oder?
12. Februar 2014 um 14:39 Uhr #84842Haben Polizisten eigentlich auch Diensttütchen mit Landeswappen für ihre Diensthunde, oder kacken die im Einsatz nicht?
hei-wu
Im von Stadt_für_Kinder verlinkten Wikipedia-Artikel steht dazu:
Normalerweise verpflichten die Kommunen die Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres Tieres selbst zu beseitigen. […]
Ausnahmen gelten des Öfteren für Blindenführhunde, Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen und dergleichen.
12. Februar 2014 um 17:24 Uhr #84875hatten wir das Thema grad nicht gehabt? @sfkonline hast du vertieft in die Gedanken über die Zukunft der TOO nicht aufgepasst und deine Schuhe ruiniert? Das passiert mal, wer anderen eine Grube graebt…
😀 😀 😀12. Februar 2014 um 18:51 Uhr #84886Frau Kinderstadt, du solltest froh sein, dass hierzulande keine Elefanden als Haustiere populär sind…
Tiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln.
Dies ist ein Mangel in der „Rechtsprechung“, den es unbedingt zu ändern gilt!
12. Februar 2014 um 19:06 Uhr #84887Ist doch ganz einfach mal nach London schauen,dort gab es das Problem auch.Die Stadt hat die Preise für das Vergehen auf 900,00 Euro angehoben seit dem haben Sie das Problem nicht mehr.
12. Februar 2014 um 19:41 Uhr #84891lieber ein paar Polizisten mit Knüppeln. Von einem assi-hundehalter wirst Du keine 900 Euro bekommen…
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