Startseite Foren Halle (Saale) Geplante Polder sollen Hochwasserpegel an der Saale senken

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  • #237346

    Bei allen Forderungen darf nicht vergessen werden, dass die derzeitige Talsperrensteuerung auf Grund von erteilten Genehmigungen erfolgt

    Die Genehmigung ist veränderbar, allerdings nur gegen angemessene Entschädigung.

    #237347

    Sind die Gimritzer Gebäude Schwarzbauten?
    Wurde im Überschwemmungsgebiet gebaut?
    Welche Gebiete in Halle und Umgebung sind als Überschwemmmungsgebiet ausgewiesen?
    Gibt es geschützte Tiere in den zukünftigen Polderflächen?
    Wann legt das LHW am neuen Deich los? 😉
    Wenn die Polder erst so spät geöffnet werden, halten die halleschen Deiche die dann vorprogramierte Dauerbelastung wirklich aus?
    Fagen über Fragen…

    #237353

    @Hei-wu,
    Was geschieht denn eigentlich mit den für das Baugebiet Hafenstraße und Sophienstraße erteilten Baugenehmigungen? Bekommen jetzt die Betroffenen auch eine Entschädigung für den entstandenen Schaden?
    Für die zukünftigen weiterhin geplanten Neubauten in der Hafenstraße hattest du mal von einer „Aufsockelung“ gesprochen und ich wundere mich, dass ihr als Unterlieger wegen der dadurch zu erwartenden Wasserspiegellagenerhöhung dagegen nicht protestiert habt. Gibt es dafür eine Erklärung?

    #237358

    Es gibt auch Antworten.
    Ich gehe mal davon aus, dass es im Gut Gimritz keine Schwarzbauten gibt.So dumm, um dort schwarz zu bauen, waren die Investoren sicherlich nicht.Es gab aber damals auch warnende Stimmen.
    Überschwemmungsgebiete:http://www.geocms.com/webmap-lsa/de/hochwassergefahrenkarte-hq100.html
    Die Flächen der Saale befinden sich derzeit im Feststellungsverfahren durch das Landesverwaltungsamt.
    Geschützte Tiere und Pflanzen gibt es erfahrungsgemäß überall. Auch, oder gerade im Polderbereich, da Auenlandschaft. Ergo Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
    Der LHW wird am Gimritzer Damm bauen, wenn er die Genehmigung zum Bauen hat und gegen diese nicht wieder geklagt wird.Die Urteile in erster und zweiter Instanz schreiben ein Planfeststellungsverfahren vor. Dazu erfolgen derzeit die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die einzelnen Varianten. http://www.gimritzer-damm.de
    Dauer? Eine Vegetationsperiode. D.h. Die Ergebnisse liegen im Frühjahr 2017 vor, werden dann vom Landesverwaltungsamt geprüft. Dann erfolgt die technische Planung. Beides wird öffentlich ausgelegt. In Abhängigkeit der Anzahl und Qualität der Einsprüche erfolgt ein schneller Planfeststellungsbeschluss oder auch nicht.Dann Klagen oder auch nicht. Dauer? Keine Ahnung.
    In Halle gibt es nur zwei Deichsysteme. Der Passendorfer und der Gimritzer Damm. Der Passendorfer befindet sich in der Sanierung und der Gimritzer Damm soll saniert werden. Es ist davon auszugehen, dass beide Deichsysteme dem belastungen zukünftig sicher standhalten können.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Frank.
    #237360

    Anonym

    geht eigentlich durch den Polderbau kein Überschwemmungsgebiet verloren.

    ja danke, davon geht mittlerweile auch keiner mehr hier aus. Meine Bemerkung richtete sich eigentlich nur auf Eure Modellrechnung: Ihr habt ein Modell erstellt und dies mehrfach mit der ermittelten Hochwassersituation in Halle bei verschiedenen Hochwassern abgeglichen. Als Ihr dann die Poldersituation gerechnet hattet: hattet ihr dann die Polderfläche von den Überflutungsgebieten vorher abgezogen oder habt ihr die Polderfläche einfach nur (mit einer bestimmten Überlaufsituation) draufgesattelt? Im ersteren Fall sind natürlich umfangreichere Anpassungen an das erprobte Modell notwendig, die ich mir nicht ganz trivial vorstelle. Deswegen war die Frage ob ihr das so aufwändig gemacht hattet oder nur in einer ersten Überschlagsrechnung die Polderfläche zum Hochwassergeschehen addiert hattet.

    Die Diskussion um den Bewuchs an der südlichen Peissnitz und der wilden Saale entstammt dann einer ganz anderen Diskussion.
    Diese bezieht sich auf Vorstellungen der Halleschen Stadtverwaltung zu städtischen Maßnahmen für den Hochwasserschutz.

    #237363

    @Frank,
    da staune ich aber, dass der Gimritzer Damm an gleicher Stelle“nur“saniert und nicht als Schleife neu gebaut werden soll.
    Wenn jetzt, bedingt durch den Abriß der Eissporthalle sich die Chance ergibt, den Gimritzer Damm im Bestand zu sanieren, dann bedarf es nach den Rechtsvorschriften keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.
    Warum wird auch dies Chance für eine vereinfachte Vorbereitung und schnellere Realisierung nicht genutzt?

    • Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von Kenno.
    #237365

    @Kenno
    Untersucht im Rahmen der Umweltverträglichkeit werden insgesamt 4 Varianten. Eine davon ist auch der Neubau auf der vorhandenen Trasse.Der Begriff „Sanierung“ war irreführend. Es wird schon ein Neubau.

    @fractus

    Grundlage des hydraulischen Modells ist ein digitales Geländemodell.Sozusagen ein digitales Sandkastenmodell. Standard sind derzeit die Gegenüberstellung des IST-Zustandes mit dem Planzustand.Im IST Zustand wird das Abflussverhalten im derzeitigen Zustand simuliert. Im Planzustand werden die zusätzlich erforderlichen Deiche, sowie die Poldereinlauf-und Auslaufbauwerke in das digitale Geländemodell eingefügt.Die Verschneidung der beiden Ergebnisse in Differenzenkarten führt dann zu den genannten Wasserspiegellagenabsenkungen. Das Modell gibt die Wasserstände, die Strömungsrichtung und die über die Tiefe gemittelte Fließgeschwindigkeit an jedem Knotenpunkt des digitalen Geländemodells aus.

    #237366
    #237367

    Warum schaut die Stadt tatenlos zu, wenn auf der Ziegelwiese illegal neue Fließhindernisse angepflanzt werden?

    #237371

    @Frank,
    auch der Neubau auf der vorhandenen Trasse, sprich Gimritzer Damm, bedarf kein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
    So wird es auch von der Stadtverwaltung bei der Vorbereitung des Straßenbauvorhabens am Gimritzer Damm im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Saaleaue praktiziert und damit eine schnellere vereinfachte Planung realisiert.
    Schon allein deshalb sollte man sich für diese Variante als Vorzugsvariante entscheiden.
    Was die Standhaltung der Deichsysteme betrifft muß aber eingeschränkt werden, dass diese auch nur für die gewählte Bemessungshöhe (HQ 100) und Bemessungsdauer in Tagen gewährleistet werden kann. Letztere wurde bisher nicht angegeben und ist von der Dauer des anstehenden Hochwassers anhängig.

    #237372

    @Kenno
    Entsprechend der geltenden DIN 19712 werden für die Standsicherheitsberechnungen an Deichen zwei Lastfälle berücksichtigt. Der jeweilige Bemessungswasserstand (HQ100) und der sogenannte Kronenstau (Oberkante Deich).Bei beiden Lastfällen wird ein unendlich langer (stationärer)Wasserstand angesetzt.D.h. der Deich muss standsicher sein, egal wie lange das Wasser auch immer ansteht.Im Prinzip hast Du recht.Bei der Sanierung auf bestehender Deichtrasse kann ein Planfeststellungsverfahren entfallen. Das bedeutet aber nicht es kann auf alle Genehmigungen verzichtet werden.Das Oberverwaltungsgericht hat allerdings die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen einschließlich Variantenuntersuchungen vorgeschrieben und eine Berufung dazu ausgeschlossen. Es wurde gegen die Linienführung und gegen die ERHÖHUNG geklagt. Wer, glaubst Du, wird jetzt freiwillig eine erneute Klage riskieren und bei der vorhandenen Aktenlage ohne rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss bauen? Der LHW ganz sicher nicht.Das Oberverwaltungsgericht hatte sich im Übrigen in keinster Weise mit den teilweise haarsträubenden fachlichen Begründungen der Klagevertreter auseinandergesetzt.Die Entscheidung erfolgte rein formal. Falsches Verfahren, Punkt und aus.Eigentlich schade.Ich hätte es gern gesehen wenn sich das Gericht mit Hilfe von vereidigten Sachverständigen die einzelnen Fachargumente des LHW und der Klagevertreter vorgenommen hätte.

    #237373

    Wen bindet die Hochwassergefahrenkarte?
    Das LHW? Die Stadt Halle? Den Saalekreis?

    Für die Einleitung von Niederschlagswasser werden sicher Regenrückhalte-becken erforderlich sein, da kommen Lasten auf die Stadt zu,
    die kaum zu stemmen sein dürften.
    Was ich auf der Karte nicht erkennen kann, ist die Einleitstelle der Reide betroffen?
    Wenn ja, welche Lösung ist da angedacht?
    Und Danke für die Antworten.

    #237410

    @Frank,
    wo steht denn in der DIN 19712, dass es zwei Lastfälle gibt? Ich kenne nur einen Auslegungs-bzw.Bemessungsfall für Flußdeiche und das ist der Hochwasserbemessungswert, der um den sogenannten Freibord unter der Deichkrone liegt und 50 cm betragen muß, damit durch Wind und Sturm verursachte Hochwasserwellen nicht über die Deichkrone schwappen können und der Deich dann langlebig nur bis zum Anstehen des Bemessungswert haltbar ist. Ein Kronenstau könnte bei Wind und Sturm schon zu einem Deichbruch führen und müßte unweigerlich eine Deichverteidigung in Gang setzen.
    Viel wichtiger ist daher die richtige Festlegung der Deichbemessungsgrenze und nach welchen Kriterien diese festgelegt wird und da kommt HQ 100 ins Spiel. Ob es richtig ist, diesen Wert immer nach der Höhe des letzten Hochwasserstandes festzulegen möchte ich stark bezweifeln, denn damit bestehen keine Reserven für künftig höhere Extremhochwässer.
    Als Beispiel für meine These möchte ich das Höherlegen der Elt-Hausanschlußkästen in der Talstraße nach dem Hochwasser 2011 anführen.
    Die EVH hatte sich entschlossen, diese um 1 Meter höher zu legen. Dies reichte aber nach dem Hochwasser 2013 nicht aus, denn dies lag um 1,24 Meter höher und damit standen die Hausanschlüsse erneut unter Wasser. Also eine Fehlinvestition, die man bei dieser Größenordnung noch verkraften könnte.
    Aber bei Flußdeichen, die viel länger halten sollen, wäre eine erneute Deicherhöhung in so kurzer Zeit nicht vertretbar.
    Von Verzicht auf Genehmigungen habe ich nicht gesprochen, sondern von einem vereinfachten Verfahren z.B.einer Plangenehmigung, wie es die Landesregierung wohl auch bald auf den Weg bringen möchte.
    Interessant sind deine Ausführungen dazu, dass sich das Oberverwaltungsgericht in keinster Weise mit den teilweise haarsträubenden fachlichen Begründungen der Klagevertreter auseinandergesetzt hatte und die Entscheidung rein formal erfolgt.

    #237472

    @ Kenno
    eigentlich gibt es 3 Einwirkungen zur Standsicherheitsberechnung
    http://de.share-your-photo.com/img/bbef4723eb.jpg

    #237476

    @Frank,
    dann bin ich aber sehr auf euere Begründung für die Dammkronenhöhe des neuen Gimritzer Damms auf 79,0 m ü.NN und die Dammkronenerhöhung für den Polderbereich des Passendorfer Deiches gespannt.

    #237583

    Eigentlich ist es ja ein Widerspruch in sich, wenn ich für den Hochwasserschutz bisherige Überschwemmungsgebiete „trocken lege“.
    Auf die Begründung bin ich mal echt gespannt. 😉

    #237593

    Das ist hier im Thread lang und breit erklärt worden. Mehr geht nicht.

    #237631

    Ich weiß, die Polder sind alternativlos.

    Aber, ob das das hier so beschimpfte Gericht genauso sieht?
    Dabei setzen die Gerichte doch nur das bereits bestehende Recht durch.

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