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- Dieses Thema hat 116 Antworten und 19 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 8 Monaten von nix idee.
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26. Juli 2016 um 23:45 Uhr #261370
Das Überholen ist aus allen Richtungen im Kreuzungsbereich verboten. Wer kurz vor der Kreuzung an einen Fahrrad vorbeifährt (=überholen), ist zu recht überrascht, wenn der Fahrradfahrer abbiegt. Ein Auto, egal wie langsam es fährt, dürfte dort ebensowenig überholt werden. Erst recht, wenn es abbiegt – egal, ob mit Blinken, Winker oder Deutschlandfahne. Da ist die Erwähnung der Haftpflicht gar nicht so verkehrt.
Im Juristendeutsch würde man sagen es kommt darauf an. An der Stelle ist deine Aussage aber an sich Falsch, da es dort zwei Abbiegespuren gibt. Ansonsten siehe oben.
27. Juli 2016 um 06:22 Uhr #261375.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von farbspektrum.
27. Juli 2016 um 06:54 Uhr #261385Farbi, was hasten da jemacht-’sis doch jar keene Nachricht da…..
27. Juli 2016 um 06:56 Uhr #261386Er hat den Beitrag aufs Wesentliche reduziert.
27. Juli 2016 um 06:56 Uhr #261387Ach so! (Schlachtruf der Dummen!) Das war die geilste Nachricht! Jar nüscht!! Schön! 🙂
27. Juli 2016 um 07:38 Uhr #261389
AnonymAn der Stelle ist deine Aussage aber an sich Falsch, da es dort zwei Abbiegespuren gibt.
Grundsätzlich ist das Überholen im Kreuzungsbereich nicht verboten. An dieser Stelle aber schon.
Grund sind die dicken weißen Striche auf der Fahrbahn in Verbindung mit der Straßenbreite. Den dicken weißen Strich darfst du nicht überfahren und aufgrund der Breite der Fahrspuren (beider Richtungen) kommst du somit legal nicht an einem Fahrrad vorbei. Setzt du vorher zum Überholen an, muss der Überholvorgang vor Erreichen des dicken weißen Strichs beendet sein. Ist er das, gibt es das oben beschriebene Problem nicht. Ist er das nicht, müsstest, wenn überhaupt du angehupt werden.
Und ja, ansonsten siehe oben: im Zweifel warten, nicht hupen!
P.S.: Bitte nur als Jurist in Juristendeutsch versuchen. Auch wenn ein oder zwei (angehende) Juristen in deiner WG wohnen. 🙂
27. Juli 2016 um 08:28 Uhr #261390Grundsätzlich ist das Überholen im Kreuzungsbereich nicht verboten. An dieser Stelle aber schon.
Entscheide dich doch mal:
Das Überholen ist aus allen Richtungen im Kreuzungsbereich verboten. Wer kurz vor der Kreuzung an einen Fahrrad vorbeifährt (=überholen), ist zu recht überrascht, wenn der Fahrradfahrer abbiegt.
Und wenn du nur das „dort“ vergessen hast und explizit die Kreuzung an der Oper meinst ist das auch Falsch weil dort, wie schon erwähnt, zwei Spuren nach links weg gehen. Da kann ich selbst an einem LKW legal „vorbei fahren (=überholen)“.
Grund sind die dicken weißen Striche auf der Fahrbahn in Verbindung mit der Straßenbreite. Den dicken weißen Strich darfst du nicht überfahren und aufgrund der Breite der Fahrspuren (beider Richtungen) kommst du somit legal nicht an einem Fahrrad vorbei. Setzt du vorher zum Überholen an, muss der Überholvorgang vor Erreichen des dicken weißen Strichs beendet sein.
Genau genommen ist die „dicke“ weiße Linie Richtung Oper am Scheitelpunkt wieder gestrichelt. Da könnte man mit Langeweile auch vorher ansetzen und legal oben wieder die Spur wechseln. Aber das nur zur Theorie.
P.S.: Bitte nur als Jurist in Juristendeutsch versuchen. Auch wenn ein oder zwei (angehende) Juristen in deiner WG wohnen.
Kommt darauf an.
27. Juli 2016 um 08:46 Uhr #261391
AnonymUnd wenn du nur das “dort” vergessen hast und explizit die Kreuzung an der Oper meinst
Sicher meine ich diese Kreuzung. Von der war doch bisher die Rede?!
wie schon erwähnt, zwei Spuren nach links weg gehen
Die linke „nach Links“ gehende Spur spielt in der Betrachtung aber keine Rolle, wenn auf der rechten „nach Links“ gehenden Spur ein Fahrrad fährt, das, ohne es anzuzeigen, der Vorfahrtstraße folgt (also links abbiegt Richtung Uniring) und der hupende und doch nicht so allwissende Auofahrer geradeaus (in die A.-Bebel-Str.) fahren möchte. So zumindest deine obige Schilderung.
Aber dennoch: Fährst du in der linken Linksabbiegerspur (um ein Fahrrad legal zu überholen z.B.) und wechselst im gestrichelten Bereich zurück Richtung Uniring, musst du dort die Vorfahrt beachten, wie bei jedem anderen Spurwechsel auch! Wenn du am Fahrrad schon vorbei bist, solltest du auf Fahrzeuge aus der Bebel-Str. achten. Sonst hupen die nämlich. Und zwar berechtigt! 🙂
P.S.: Frag mal deine(n) Mitbewohner, welche Bedeutung das Wort „grundsätzlich“ im „Juristendeutsch“ hat. 🙂
4. August 2016 um 01:17 Uhr #262346Als rechts vor links ist immernoch schwer gewöhnungsbedürftig. Es trifft zwar sowohl Auto als auch Radfahrer aber die Radfahrer glauben mit Nachdruck, dass sie immernoch Vorfahrt haben. Sind wohl kleine SFKS.
4. August 2016 um 09:29 Uhr #262363Sind da jetzt an jeder Kreuzung dicke weiße Haltelinien als Gedächtnisstütze aufgepinselt?
4. August 2016 um 09:51 Uhr #262367Sind da jetzt an jeder Kreuzung dicke weiße Haltelinien als Gedächtnisstütze aufgepinselt?
Nö, nur kleine Warnschilder zwecks geänderter Vorfahrt. Heutetat sich selbst die Polizei damit schwer.
4. August 2016 um 10:55 Uhr #262373Sind da jetzt an jeder Kreuzung dicke weiße Haltelinien als Gedächtnisstütze aufgepinselt?
Das halte ich für sehr wichtig.
5. August 2016 um 08:21 Uhr #262465Wenn ein Radfahrer illegal überfahren wird mit Todesfolge, kann er beruhigt sterben-ist das so?
5. August 2016 um 08:51 Uhr #262471Das halte ich für sehr wichtig.
Du hältst viel für wichtig aber wie immer ist es unnötig. Wird wohl noch eine Weile dauern, bis sich alle daran gewöhnt haben.
Wenn ein Radfahrer illegal überfahren wird mit Todesfolge, kann er beruhigt sterben-ist das so?
Wie wird man denn illegal und wie legal überfahren?
5. August 2016 um 08:55 Uhr #262472Das halte ich für sehr wichtig.
Du hältst viel für wichtig aber wie immer ist es unnötig. Wird wohl noch eine Weile dauern, bis sich alle daran gewöhnt haben.
Willst du damit sagen, dass es nötig ist, dass dich jemand umfährt, weil er die auf den Fußwegen befindlichen Warnschilder nicht wahrnimmt?
5. August 2016 um 09:32 Uhr #262485@nix idee:Du hast doch unter 261390 von illegalem und legalem Spurwechsel geschrieben!! Also gibts legales und illegales Überfahren!
5. August 2016 um 12:47 Uhr #262570Willst du damit sagen, dass es nötig ist, dass dich jemand umfährt, weil er die auf den Fußwegen befindlichen Warnschilder nicht wahrnimmt?
Wer die Fahrschule vergessen hat und die Schilder übersieht, dem helfen auch die weißen Striche kaum. Bald wird man sich hoffentlich daran gewöhnt haben.
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