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26. Juli 2016 um 13:22 Uhr #261310
Stichwort „Einschätzen“:
Vor einigen Wochen beobachtete ich eine brenzlige Situation auf der „Rampe“ von der Post zur Oper. Dort teilt sich die Straße immerhin in drei Richtungen und auch nicht jedes Auto blinkt links, wenn es halblinks zum Uniring will. Das wollte allerdings ein Radfahrer (und ich hatte es auch ohne Handzeichen in seiner Körpersprache gesehen), just als ein Auto zum Überholen und Weiterfahren Richtung Bebelstr. ansetzte. Abgesehen von der Unvorsichtigkeit des Radfahrers war das m.E. ein drastisches Fehlverhalten des Autofahrers, denn in unübersichtlichen Situationen überholt man eben nicht. Hielt die Fahrerin übrigens nicht davon ab, brutal lang und laut zu hupen, was ich unverschämt fand.26. Juli 2016 um 13:41 Uhr #261312Das stimmt. Hier nochmal die Regel: „Die Verkehrsteilnehmer folgen in diesem Fall zwar der Vorfahrtsstraße, biegen aber gleichzeitig ab. Und ein Abbiegevorgang muss immer mit dem Blinker angezeigt werden. Fahrzeuge, die auf einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt geradeaus fahren, dürfen dagegen nicht blinken.“
Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/verkehrsirrtuemer_teil_5.aspx
Ich will gleich mal anmerken, dass die Rampe am Bühneneingang zwar kein Skandal ist, dafür aber der dort fortwährend parkende (!) LKW, der den Fußgängerweg abschneidet und zudem auf der Straße steht, wahrscheinlich noch nie eine Strafzettel hatte. Das dürfte in keiner Hinsicht legal sein und gefährlich ist es auch.
26. Juli 2016 um 13:44 Uhr #261313Stichwort “Einschätzen”:
Vor einigen Wochen beobachtete ich eine brenzlige Situation auf der “Rampe” von der Post zur Oper. Dort teilt sich die Straße immerhin in drei Richtungen und auch nicht jedes Auto blinkt links, wenn es halblinks zum Uniring will. Das wollte allerdings ein Radfahrer (und ich hatte es auch ohne Handzeichen in seiner Körpersprache gesehen), just als ein Auto zum Überholen und Weiterfahren Richtung Bebelstr. ansetzte. Abgesehen von der Unvorsichtigkeit des Radfahrers war das m.E. ein drastisches Fehlverhalten des Autofahrers, denn in unübersichtlichen Situationen überholt man eben nicht. Hielt die Fahrerin übrigens nicht davon ab, brutal lang und laut zu hupen, was ich unverschämt fand.Relativiere doch nicht immer Fehlverhalten. Ich hupe dort auch gerne Verkehrsteilnehmer an die nicht blinken oder kein Handzeichen geben. Letzteres gehört dazu und nicht deine gefühlte Körpersprache. Aber zum Glück rechne ich nicht nur dort mit der Dummheit der Menschen, vor allem den unwissenden auf zwei Rädern.
26. Juli 2016 um 14:03 Uhr #261314
AnonymAber zum Glück rechne ich nicht nur dort mit der Dummheit der Menschen
Zum Glück! Einer, der alles weiß – und auch noch bescheiden ist. 🙂
26. Juli 2016 um 14:11 Uhr #261315Obwohl das sein Nick-Name nie verraten würde.
26. Juli 2016 um 14:33 Uhr #261316Ich will gleich mal anmerken, dass die Rampe am Bühneneingang zwar kein Skandal ist, dafür aber der dort fortwährend parkende (!) LKW, der den Fußgängerweg abschneidet und zudem auf der Straße steht, wahrscheinlich noch nie eine Strafzettel hatte. Das dürfte in keiner Hinsicht legal sein und gefährlich ist es auch.
Doch, liebe SfK: dieser LKW bzw. der Auflieger stehen dort ganz legal. Die Straße und der Fußweg sind extra etwas umgestaltet worden und beide Fahrzeuge haben eine Sondergenehmigung der Stadt Halle(Saale)! Also…in diesem Fall…Ball flach halten!!
26. Juli 2016 um 14:38 Uhr #261317Habe ich da eine Untertunnelung gesehen oder wo führt der Fußweg lang? Und wie bekommt man eine Sondergenehmigung zum Dauer-Parken im absoluten Halteverbot? Was sind die Voraussetzungen?
26. Juli 2016 um 15:22 Uhr #261323Was sind die Voraussetzungen?
Transport für die Oper?
Erst denken, dann gackern.26. Juli 2016 um 15:55 Uhr #261325Du bist wieder sehr witzig. Das Fahrzeug wird be- und entladen. Aber es wird nicht dauerhaft be- und entladen, sondern steht mehr dort rum, als es be- und entaden wird.
26. Juli 2016 um 16:01 Uhr #261326
AnonymDu bist wieder sehr witzig.
Wenigstens macht es dir nichts aus. 🙂 Ich find’s unhöflich, um nicht zu sagen beleidigend.
26. Juli 2016 um 16:27 Uhr #261327Das Fahrzeug wird be- und entladen. Aber es wird nicht dauerhaft be- und entladen, sondern steht mehr dort rum, als es be- und entaden wird.
Wenn ich mich richtig erinnere, steht da, dass das eine Ladezone der Oper ist und das absolute Haltverbot nicht für Fahrzeuge des Opernhauses gilt. Abgesehen davon wäre der Fußweg auch ohne dort geparkte Anhänger nicht begehbar, denn es ist dort eine feste Laderampe installiert. Es tut also überhaupt nichts zur Sache, ob da nun LKW-Anhänger stehen oder nicht.
26. Juli 2016 um 16:30 Uhr #261328Ich weiß nicht, was das mit witzig zu tun hat.
Aber der Platz ist zur Versorgung des Opernhauses Halle vorgesehen und dort an der Rampe extra eingerichtet worden. Das Halteverbotsschild steht dort, damit sich kein anderer Verkehrsteilnehmer dort hin stellt. Die befugten Fahrzeuge des Opernhauses haben eine Sondergenehmigung ausliegen, damit nicht ständig „SfK’ler“ beim Ordnungsamt anrufen. Dieser Platz ist die einzige Möglichkeit (Schwerlast)-Lieferungen in- und aus dem Opernhaus zu transportieren.26. Juli 2016 um 16:31 Uhr #261329Ich kenne diese Laderampe. Es ist eine Metallkonstruktion, die nun mal den Fußweg abschneidet. Das macht die Sache nicht besser. Kann künftig jeder eine Laderampe aufstellen und damit den Fußweg blockieren?
26. Juli 2016 um 16:32 Uhr #261330Dieser Platz ist die einzige Möglichkeit (Schwerlast)-Lieferungen in- und aus dem Opernhaus zu transportieren.
Du sagt es. Damit ist aber nicht das dauerhafte Parken ohne Be- oder Entladung gemeint.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von Stadt_für_Kinder.
26. Juli 2016 um 16:34 Uhr #261332Werde mir mal die Sondergenehmigung anschauen, ob eventuell das Parken nur zum Zwecke des Be- und Entladens gemeint ist.
26. Juli 2016 um 16:35 Uhr #261333Ja. Jeder kann, nur du nicht.
Ist der LKW nicht die Verlängerung der Bühne? Zum Zwischenlagern von Bühnenbildern usw.
26. Juli 2016 um 16:37 Uhr #261334Das Fahrzeug wird be- und entladen. Aber es wird nicht dauerhaft be- und entladen, sondern steht mehr dort rum, als es be- und entaden wird.
Wenn ich mich richtig erinnere, steht da, dass das eine Ladezone der Oper ist und das absolute Haltverbot nicht für Fahrzeuge des Opernhauses gilt. Abgesehen davon wäre der Fußweg auch ohne dort geparkte Anhänger nicht begehbar, denn es ist dort eine feste Laderampe installiert. Es tut also überhaupt nichts zur Sache, ob da nun LKW-Anhänger stehen oder nicht.
Die LKW-Anhänger blockieren die Straße an einer Stelle, an der nicht umsonst kein anderer parken darf.
26. Juli 2016 um 16:38 Uhr #261335Ja. Jeder kann, nur du nicht.
Ist der LKW nicht die Verlängerung der Bühne? Zum Zwischenlagern von Bühnenbildern usw.
Das wäre raffiniert. Dann stelle ich künftig ein Zelt auf den Fußweg, um meine Wohnung zu verlängern.
26. Juli 2016 um 16:44 Uhr #261336Relativiere doch nicht immer Fehlverhalten. Ich hupe dort auch gerne Verkehrsteilnehmer an die nicht blinken oder kein Handzeichen geben. Letzteres gehört dazu und nicht deine gefühlte Körpersprache. Aber zum Glück rechne ich nicht nur dort mit der Dummheit der Menschen, vor allem den unwissenden auf zwei Rädern.
Es ist schlichtweg verboten, das Auto oder auch nur dessen Hupe zum Maßregeln und Belehren einzusetzen.
Und Überholen bei unklaren Verkehrslagen ist mindestens zivilrechtlich problematisch.Übrigens: Wenn man in der Gegenrichtung unterwegs ist, könnte man auch ständig hupen oder klingeln, denn es blinkt dort kaum ein Auto. Verließe man sich darauf, dass dort, wer nicht blinkt, in die Bebelstr. fährt, täte es dort täglich scheppern.
26. Juli 2016 um 16:44 Uhr #261337Wo finde ich die Ausnahmegenemigung eigentlich bei einem abgestellten Hänger? Diese ist mitzuführen, so das Gesetz: „Die Bescheide sind mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen.“
http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/124-46-ausnahmegenehmigung-und-erlaubnis
26. Juli 2016 um 16:45 Uhr #261338Soll ich an der Zugachse suchen?
26. Juli 2016 um 19:35 Uhr #261343Frage einfach deinen Dienstherren.
26. Juli 2016 um 21:10 Uhr #261352Zum Glück! Einer, der alles weiß – und auch noch bescheiden ist.
Stimmt, das Abbiegen anzuzeigen ist eines der größten Geheimnisse im Straßenverkehr. Gut hier im Forum werden ja auch gerne rote Ampeln in Frage gestellt.
Es ist schlichtweg verboten, das Auto oder auch nur dessen Hupe zum Maßregeln und Belehren einzusetzen.
Und Überholen bei unklaren Verkehrslagen ist mindestens zivilrechtlich problematisch.Ich hoffe aus der Formulierung konnte man entnehmen das ich dort eben nie überhole und in Gegenrichtung mich nicht darauf verlasse das nur blinkende Autos oder Räder mit Handzeichen abbiegen. Übrigens gewährt auch so gut wie keiner der Verkehrsteilnehmer den Fußgängern Vorrang. Laut Vorfahrtsschild wäre dies aber dringend geboten.
Und zum Hupen zitiere ich mal die StVO:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.Ich sehe durchaus andere, mich und meine Haftpflicht als bedroht an wenn man da drüber zieht. Das hat mit Belehrung recht wenig zu tun.
Übrigens: Wenn man in der Gegenrichtung unterwegs ist, könnte man auch ständig hupen oder klingeln, denn es blinkt dort kaum ein Auto. Verließe man sich darauf, dass dort, wer nicht blinkt, in die Bebelstr. fährt, täte es dort täglich scheppern.
Stimmt, siehe oben. Endlich sind wir mal einer Meinung.
26. Juli 2016 um 21:31 Uhr #261359
AnonymIn unklaren Situationen gilt sowohl für bescheidene Alleswisser als auch für alle anderen: im Zweifel warten.
So ziemlich alle anderen, die dort schonmal bewusst langgefahren sind, wissen, wie dort das Abbiegen angezeigt bzw. nicht angezeigt wird. Also ist es durchaus zu erwarten, dass trotz (nicht existentem) „Vorfahrtsrecht“ gewartet wird!
Das Überholen ist aus allen Richtungen im Kreuzungsbereich verboten. Wer kurz vor der Kreuzung an einen Fahrrad vorbeifährt (=überholen), ist zu recht überrascht, wenn der Fahrradfahrer abbiegt. Ein Auto, egal wie langsam es fährt, dürfte dort ebensowenig überholt werden. Erst recht, wenn es abbiegt – egal, ob mit Blinken, Winker oder Deutschlandfahne. Da ist die Erwähnung der Haftpflicht gar nicht so verkehrt.
Somit ist Hupen, wie nixidee es beschreibt, sehr wohl belehrend, asozial und auch nicht erlaubt. Steht so auch „im juris“. 🙂
26. Juli 2016 um 21:41 Uhr #261361Ich setze meine Hupe nur als Warninstrument ein…
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