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  • #258149

    Dann frisch mal d.W. auf!

    Welche ist denn für Radfahrer nicht freigegeben?

    #258151

    Wenigstens kann man dann wohl mit 30 (real) durchfahren, denn die Überwege sind dann nicht gesetzeskonform. Mal sehen, wie sich dann Radler an das rechts-vor-links halten werden…

    #258158

    Anonym

    Welche ist denn für Radfahrer nicht freigegeben?

    Du wirst schon recht haben. Die Floskel „meines Wissens“ suggeriert jedoch meist schätzen, raten oder falsch erinnern. 🙂

    Wenigstens kann man dann wohl mit 30 (real) durchfahren

    Ich glaube es zwar nicht, aber vielleicht hast du übersehen, dass ab 3. August dort „rechts vor links“ gilt. Das sehen einige hier als Anzeichen, dass man gerad nicht „durchfahren“ können soll.

    die Überwege sind dann nicht gesetzeskonform.

    Diese Aussage ist leider auch nicht richtig! Aber selbst wenn, würdest du draufhalten, wenn an einem nonkonformen Überweg ein Fußgänger über die Straße geht?

    #258160

    Irgendwie denken einige, die Verkehrsplaner sind Idioten. Richtig wird wohl sein, dass sie handfeste Gründe hatten, den Verkehr dort auf simple Art zu entschleunigen. Das ist auch gut so. Das sollte viel öfter passieren.

    #258162

    Na, wenn die handfesten Gründe der Verkehrsplaner mal nicht nur darin bestehen, daß es gerade modern ist,, auf ökö zu machen…

    #258168

    Anonym

    daß es gerade modern ist,, auf ökö zu machen…

    So wie die Erdgasfahrer. 🙂

    #258172

    Ich denke, dass die Stadtverwaltung einfach mal SfK eine Freude machen wollte, indem sie eine Straße, in der nur max. 40 gefahren werden kann, mit 30 ausschildert. Es war ein voller Erfolg, wie man dem Threadtitel entnehmen kann.

    #258187

    Jippeh, you made my day…

    Und an nicht vorhandenen Fußgängerüberwegen gibt es keinen Grund anzuhalten. Das sagt die StVO… und ich würde die Warnanlage in Betrieb nehmen… Ein doppeltes Boschhorn hat schon Manchen aus seinen Träumen geweckt.

    Und zu den Verkehrsplanern: Einige in Halle scheinen wirklich echte Idioten zu sein…

    #258188

    Die Entschleunigung des städtischen Verkehrs ist nicht mehr aufzuhalten. 30 wird in bewohnten Zonen die neue Regelgeschwindigkeit. Wartet nur ab.

    #258191

    Du wirst schon recht haben. Die Floskel “meines Wissens” suggeriert jedoch meist schätzen, raten oder falsch erinnern.

    Die Floskel sagt das was sie sagt. Ich bin hier 4-5 Tage die Woche unterwegs. Es ändern sich auch mal Verkehrsschilder. Aber halten wir fest, du wolltest mal etwas beitragen.

    Irgendwie denken einige, die Verkehrsplaner sind Idioten. Richtig wird wohl sein, dass sie handfeste Gründe hatten, den Verkehr dort auf simple Art zu entschleunigen. Das ist auch gut so. Das sollte viel öfter passieren.

    Wenn es dir verwirrtem passt denken sie sich dabei was, bei der Merseburger oder der A143 wird geheult.

    #258194

    Ganz interessant ist auch, unabhängig von der 30-Zone, wenn ich mit dem Auto aus Richtung Opernhaus komme und den Weidenplan kreuze, stehen dort keine Vorfahrtsschilder. Der Radverkehr im Weidenplan darf laut Beschilderung entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren.
    Wer hat an der Kreuzung Vorfahrt? Im eigentlichen müsste doch hier jetzt schon die Rechts-vor-Links-Regelung gelten, oder?

    #258198

    § 8
    Vorfahrt
    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
    1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)

    #258202

    Anonym

    Wer hat an der Kreuzung Vorfahrt? Im eigentlichen müsste doch hier jetzt schon die Rechts-vor-Links-Regelung gelten, oder?

    Im Zweifel gilt immer rechts-vor-links. Wenn keine Schilder zu sehen sind, kann man sich auch an baulichen Einrichtungen (z.B. abgesenkter Bordstein) orientieren. In diesem Fall helfen aber auch die Striche auf der Straße (Wartelinie) bei der Vorfahrtsregelung. Heißt also, wer aus dem Weidenplan kommt, muss Vorfahrt gewähren.

    #258208

    Bin eben dort entlang geradelt. Dort hat man offenbar das Haupstraßenschild schlichtweg vergessen, nachdem man das Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt hat.

    #258244

    Bin eben dort entlang geradelt.

    Und, bist du auf 40 gekommen?

    #258248

    Bergab schaffst Du das locker !!!

    #258251

    Wusstest Du eigentlich, dass für Radfahrer keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Autofahrer sollten sich also darauf einstellen, dass ein Radler mit 70 km/h dort die Straße befährt.

    #258259

    Klar gelten die Tempi auch für Fahrradfahrer, auch wenn die das mangels Tacho nicht exakt kontrollieren können.

    Bußgeldkatalog Fahrrad: Geschwindigkeit

    Und dass der Hallesche Durchschnittsradler sich im Tempo der Tour de France bewegt, ist eher unwahrscheinlich.

    #258262

    Fahrräder sind jedenfalls von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Wenn Du das Gegenteil belegen könntest, wäre ich Dir dankbar. Ohne konkrete Gefährdung kann ich theoretisch mit 70 dort entlangfahren, ohne ein Bußgeld zu kassieren.

    #258275

    Theoretisch, schau halt auf den von mir eingestellten Link, da steht alles Wesentliche dazu drin. Das muss ich doch nicht alles hier nochmal wortwörtlich einstellen oder?

    #258276

    Klar gelten die Tempi auch für Fahrradfahrer, auch wenn die das mangels Tacho nicht exakt kontrollieren können.

    Bußgeldkatalog Fahrrad: Geschwindigkeit

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    Und dass der Hallesche Durchschnittsradler sich im Tempo der Tour de France bewegt, ist eher unwahrscheinlich.

    Die haben einen Fahrer bei der Tour mit unglaublichen 130 kmh gemessen.

    #258277

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 3 Geschwindigkeit
    1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

    #258278

    Anonym

    schau halt auf den von mir eingestellten Link, da steht alles Wesentliche dazu drin. Das muss ich doch nicht alles hier nochmal wortwörtlich einstellen oder?

    Offenbar doch. „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Vor allem diese versifften „Links“. 🙂

    #258279

    Außerdem muß lt. §3 StVO immer in der Hälfte der übersehbaren Strecke angehalten werden können.
    SfK, das mache mir mal mit einem Fahrrad bei Tempo 70 km/h vor!!!

    #258282

    Kraftfahrzeuge sind nach allgemeinem Sprachgebrauch auch die mit Muskelkraft angetriebenen…

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