Startseite Foren Halle (Saale) Führerschein abgeben kostet künftig ein Vermögen

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  • #129797

    Bei einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot muss der Führerschein bei Bußgeldstelle abgegeben werden und wird dort verwahrt.
    Für diese amtliche Verwahrung will die Stadt ab 2015 „23 bis 40 Euro pro angefangene halbe Stunde“ haben.
    Rechnen wir mal im Durchschnitt 30 Euro pro halbe Stunde, dann sind das 1440 Euro pro Tag und bei einem Fahrverbot von 3 Monaten 129 600 Euro.
    Jetzt kommt echt Geld in die Stadtkasse.

    #129799

    Da sind die eingenommenen Bußgelder ja Peanuts, die machen jetzt die Kohle mit der Verwahrung der Führerscheine,auf die Idee musst du erstmal kommen.

    #129804

    Dafür bekommen sie doch sicher eine kostenlose Abokarte!?

    #129805

    @ Wolli

    Es handelt sich hier um die Kosten für den Verwaltungsakt. Ich denke bei einem Durchschnitt von 30 Euro pro halbe Stunde belaufen sich die Kosten auf vielleicht 100 Euro.

    #129807

    Anonym

    Was hat die Stadt mit der amtlichen Verwahrung von Führerscheinen nach rechtskräftiger Verhängung eines Fahrverbots zu tun? Zuständige Behörde für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, ist die Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt in Magdeburg. Dort wird auch der Führerschein nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides (irgendwann) versandt und verwahrt.

    #129810

    Ich habe nur aufgegriffen, was Enrico hier im letzten Satz geschrieben hat:

    Halle hebt Verwaltungsgebühren an

    #129900

    kein Führerschein haben kann noch teurer werden ………… 🙂

    #129903

    Ich verstehe auch nicht, was mit dieser kostenpflichtigen Verwahrung gemeint ist. Kann hier jemand aufklären?

    #129904

    Vielleicht war „kostenpflichtige Verwarnung“ gemeint ?

    #129906

    Nein heiwu, selbst Du Schlaumeier hast davon keine Ahnung, frag mal Herrn Google.

    #129907

    Wenn man Herrn Google befragt, erfährt man, dass man den Führerschein in „amtliche Verwahrung“ zu geben hat, wobei offenbar niemand so richtig weiß, was damit gemeint ist.
    Für mich stellt „amtliche Verwahrung“ jedes Amt dar, welches gewillt ist, den Führerschein entgegenzunehmen. Ob man die Entgegennahme gerichtlich erzwingen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

    #129922

    In einem Schließfach im Bahnhof zahlt man deutlich weniger, und mehr Platz als nur fürn Führerschein is auch.

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