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16. März 2015 um 13:39 Uhr #144575
AnonymSchon vor zweieinhalb Jahren hatte die FDP einen Stadtrats-Antrag zur Einführung von sogenannten Parkerlaubnisheften für Handwerker gestellt. Zu einer
[Der komplette Artikel: FDP und Kreishandwerkerschaft fordern Sonderparkerlaubnisse für Handwerker]16. März 2015 um 13:48 Uhr #144576Die StVO gilt auch für Handwerker. Fuss- und Radwegparken sollte auch bei Lieferautos und Handwerkern strikt geahndet werden. Parken im Parkverbot und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kann man ihnen zugestehen, aber Parken im Halteverbot, auf Kreuzungen und Fahrspuren nicht.
Eine bessere Lösung wäre es, in der Innenstadt flächendeckend Parkgebühren zu erheben. Dann gäbe es mehr freie Parkplätze (ordentliche Kontrollen vorausgesetzt), auch für Handwerker.
16. März 2015 um 14:46 Uhr #144577anderswo ist man schon viel weiter, als in Halle
https://www.mannheim.de/buerger-sein/handwerkerparkausweisder gilt überall hier http://de.wikipedia.org/wiki/Metropolregion_Rhein-Neckar#/media/File:ZMRN.png
16. März 2015 um 15:18 Uhr #144578Wer ist der nächste für eine „Sonderparkerlaubnis“?
16. März 2015 um 15:52 Uhr #144587Bei echten Notfällen kann man auch mal im Parkverbot stehen. Bußgelder sind Kann-Bestimmungen . Wenn man dem Ordnungsamt den Notfall glaubhaft machen kann, dann wird kein Bußgeld erhoben.
16. März 2015 um 16:16 Uhr #144592Ich wäre für beheizte und vergoldete Klobrillen im Stadthaus für FDP Mitglieder,
und in öffentlichen Toiletten für Mitglieder der Kreishandwerkerschaft!16. März 2015 um 16:21 Uhr #144593Und im Rahmen der Gleichbehandlung sollte den Pflegediensten und Paketdiensten die gleichen Rechte zur Verkehrsbehinderung eingeräumt werden!
Würde, genauso wie bei den Handwerkern, eh nur den Status quo bestädigen.16. März 2015 um 16:24 Uhr #144594@nachtschwärmer:
Ich wünsche allen Verhinderern einen Wasserrohrbruch und eine geflutete Wohnung, weil der Klempner erstmal einen erlaubten Parkplatz suchen und dann seine Werkzeugkiste 3 Straßen weiter schleppen muss.So gewinnen die aber nie den Heidelauf! 😉
16. März 2015 um 16:34 Uhr #144598Bei echten Notfällen kann man auch mal im Parkverbot stehen. Bußgelder sind Kann-Bestimmungen . Wenn man dem Ordnungsamt den Notfall glaubhaft machen kann, dann wird kein Bußgeld erhoben.
Im Notfall kann man auch die Feuerwehrzufahrt zuparken, dafür ist die ja da. m(
16. März 2015 um 17:15 Uhr #144600Hmmm, ich weiß nicht, wer hier welche Texte verfasst. In der Presse liest sich das irgendwie ganz anders:
* Die Karte soll die Handwerker dazu berechtigen in Zonen mit Parkuhren, auf Anwohnerparklätzen zu parken, aber ebenso ohne Zusatzkosten auf ausgewiesenen oder zeitlich begrenzten Parkplätzen, so der FDP-Vorschlag. *
* „Selbstverständlich soll die Parkkarte nicht dazu berechtigen, Feuerwehrzufahrten, Sperrflächen oder andere sensible Verkehrspunkte wie Kreuzungen zuzuparken und damit die Verkehrsgefährdung erhöhen oder den fließenden Verkehr behindern“ so Detloff *Also nix mit Park- oder Halteverbotszonen, Feuerwehzufahrten usw. „Gebührenfreies“ parken auf kostenpflichtigen Parkplätzen (dazu zähle ich auch Anwohnerparkplätze, die ja auch eine Jahresgebühr kosten). Mehr lese ich da nicht raus.
16. März 2015 um 20:55 Uhr #144620Komisch…..sonst sind doch FDP und Wirtschaft immer schnell dabei, ihre Kosten auf die kunden umzuwälzen. Und bei drei- oder vierstelligen Rechnungsbeträgen machen die 5 Euro fürs parken dann eigentlich auch nix aus. Und ausserdem….in 15-20 Euro Anfahrtskosten sollten Parkgebühren doch drin sein, oder?
16. März 2015 um 22:03 Uhr #144629Die Gebühren sind da auch eher das kleinere Übel, zumal die Parkkarten ja auch nicht kostenlos sein sollen. Was mehr nervt-jede Stunde zur Parkuhr rennen, um sie neu zu füttern (zumal das rechtlich auch verboten ist), in Vierteln mit Anwohnerparkplätzen die einzig freie Straße suchen und feststellen, daß dort kein Parkplatz frei ist usw.
Und nicht jede Firma erhebt Anfahrtskosten.16. März 2015 um 22:16 Uhr #144632aber Parken ….auf ……Fahrspuren nicht.
Mir wurde vor vielen Jahren in der Frankestraße eine zahlungspflichtige Verwarnung erteilt, weil ich auf dem Fußweg stand. Auf Nachfrage, wo ich denn bitte zum Entladen stehen dürfe, wurde ich auf die Fahrspur verwiesen. Direkt vor einer Bushaltestelle. Fahrspur Richtung Neustadt blockiert, Busse bei der Abfahrt von der Haltestelle behindert, aber gesetzeskonform gestanden.
17. März 2015 um 07:44 Uhr #144660
AnonymWer garantiert, dass die Sondererlaubnis auch nur für Handwerker im Einsatz genutzt wird? Was muss man beim Amt zeigen? Reicht dann mein Gewerbeschein auch oder die Eintragung in dee Meisterrolle? Warum nicht häusliche Pflege auch?
17. März 2015 um 09:43 Uhr #144669Wenn man den Antrag mal zuende denkt, kommt man zu folgenden Schluß. Entweder ist man auf Seiten der Antragsteller der Meinung, daß Parkverbote, Halteverbote etc grundsätzlich wirkungslos sind. Sonst würde man sie nicht teilweise aufheben wollen. Oder die Antragssteller stellen die Bequemlichkeit der Handwerker über ein Menschenleben. Denn sind Park/Halteverbote wirksam und man will sie dennoch teilweise aufheben, so bleibt kein anderer Schluß. Beide Einschätzungen kann ich keineswegs teilen.
17. März 2015 um 09:52 Uhr #144671es ist eben eigenartig, dass etwas was anderswo seid Jahren funktioniert, in Halle eben nicht möglich sein soll. Übrigens Sonderparkgenehmigungen gibt es jetzt auch schon (sie gelten aber nur für Lieferfahrzeuge)
17. März 2015 um 12:13 Uhr #144695@braegel Du bist sicherlich in der Lage, deine Ausführungen mit Beispielen zu untermauern. In welcher Stadt ist das Parken in Halteverbotszonen erlaubt?
Über Fußgängerzonen, Anwohnerzonen etc kann man sicherlich debattieren…
17. März 2015 um 12:38 Uhr #144699ließ den Link der Stadt Mannheim, dann weist Du es.
Der Geltungsbereich des Parkausweises ist im 2. Link dargestellt.17. März 2015 um 20:47 Uhr #144757@braegel Du bist sicherlich in der Lage, deine Ausführungen mit Beispielen zu untermauern. In welcher Stadt ist das Parken in Halteverbotszonen erlaubt?
Direkt vor unserer Haustür z. B. -> http://www.handwerk-pro-leipzig.de/informationen-termine/innenstadt-park-ausnahme-genehmigungen-f%C3%BCr-handwerker/
17. März 2015 um 20:56 Uhr #144760
Anonymim eingeschränkten Halteverbot
= Parkverbot
Weder in Mannheim noch in Leipzig ist es den Handwerkern erlaubt, im Halteverbot zu parken.
17. März 2015 um 21:26 Uhr #144767Es gibt aber gar kein Parkverbot, sondern nur ein eingeschränktes und ein absolutes Halteverbot. 😉
Davon ab, ist nur hier im Spektrum die Rede vom Halteverbot. Ich weiß nicht, wer den Text verfasst hat, aber demgegenüber ist in der MZ lediglich zeitlich begrenzten, bewirtschafteten und Anwohnerparkplätzen die Rede.Kein Wort von Fußgängerzonen oder (absoluten) Halteverboten.
->http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/parken-in-halle-fdp-fordert-ausnahme-regelung-fuer-handwerker,20640778,30137366.html17. März 2015 um 21:43 Uhr #144770
AnonymEs gibt aber gar kein Parkverbot
In der Umgangssprache schon. Genau wie Mehrwertsteuer.
Ich weiß nicht, wer den Text verfasst hat
Jemand, der Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot nicht unterscheiden kann oder will. Wahrscheinlich war Stress in der Redaktion, der Chef vom Dienst hat rumgebrüllt, dass die Meldung schleunigst raus muss. Keine Zeit für Qualitätskontrolle…
17. März 2015 um 23:17 Uhr #144777Es ist widerwärtig, wie sich die FDP als Klientel-Partei zurück schleimen will. Anstatt Handwerker aufzufordern, öfter mal das Rad zu nutzen, wird der Grundsatz der Bequemlichkeit forciert.
Zum Glück spricht sich eine Mehrheit gegen diesen Schwachsinn aus (siehe Abstimmung: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/parken-in-halle-fdp-fordert-ausnahme-regelung-fuer-handwerker,20640778,30137366.html ), denn sonst könnten sich andere Berufsgruppen auf Gleichbehandlung berufen.
18. März 2015 um 11:34 Uhr #144665Sagt bitte Bescheid wenn ich Mutti mit meinen Sonderparkerlaubnisverfügungszettelabreisheftchen mit bescheidenen Firmenfahrzeug zum Kundengespräch und ein bisschen Schoppen ins Städtlein schicken darf. Kundengespräch oder dergleichen geht immer, wir haben einen Daten- und Kundenschutz.
Und bitte keinen Vergleich Halle mit Leipzig.
Bin schon wieder weg.18. März 2015 um 12:47 Uhr #144836
AnonymEs ist widerwärtig, wie sich die FDP als Klientel-Partei zurück schleimen will. Anstatt Handwerker aufzufordern, öfter mal das Rad zu nutzen, wird der Grundsatz der Bequemlichkeit forciert.
Zum Glück spricht sich eine Mehrheit gegen diesen Schwachsinn aus (siehe Abstimmung: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/parken-in-halle-fdp-fordert-ausnahme-regelung-fuer-handwerker,20640778,30137366.html ), denn sonst könnten sich andere Berufsgruppen auf Gleichbehandlung berufen.
Mit Fahrrad? Ich glaub’s ja nicht. Handwerker kommt zwar von Hand aber nicht ohne Werkzeug. hast du schon mal eine Klemptnerkiste angehoben. Stelle mir gerade vor wie der Glaser mit eine 2m x3m scheibe durch die Stadt radelt.
Diese Antwort kann man schon im Schwachsinnsranking mal nach ganz oben schieben!
Wenn man den Rahmen gut strikt, könnte man es sich aber vorstellen. In Leipzig ist es ja auch nicht gratis. -
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