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12. Dezember 2014 um 21:51 Uhr #128436
Ist es Erpressung:
„wenn der Stadtrat der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Vorlage „Haushaltssatzung und Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 sowie Beteiligungsbericht über das Jahr 2013“ aus der Sondersitzung vom 02.12.2014 zustimmt.“
http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=150662&type=do12. Dezember 2014 um 22:28 Uhr #128449Langsam wird es albern hier. Erpressung, weil etwas davon abhängt, das Geld in den Haushalt eingestellt wird?
Ansonsten ‚Erpressung‘ nach StGB:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.12. Dezember 2014 um 22:50 Uhr #128454@Bert
Erstens war es eine Frage
Zweitens „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung…“, im Stadtrat sitzen über 50 Menschen. Also mehr Strafe? Es ist eine Drohung, wenn einer sagt, ich mache, wenn DU machst.
Drittens Die Idee mit der Förderrichtlinie kam von der Stadt, die 2013 die FDP abgebügelt hat.
Viertens stand der Stadtratsbeschluss vom 24.04.2013 nicht unter Haushaltsvorbehalt.
Und Fünftens konnte 2013 niemand wissen, was in einer Sondersitzung vom 02.12.2014 beschlossen wird.
Das Geld wollte die Stadt einstellen.
Und wer hier wen veralbert, kannst du in der Protokollen des Kleingartenbeitates von Halle nachlesen.12. Dezember 2014 um 23:12 Uhr #128455Das ist verqueres Zeug, was Du da schreibst.
Außerdem solltest Du genauer lesen und die Vorgänge genau verfolgen, wenn Du schon anklagen willst. Im Finanzausschuss gab es eine Beschlussempfehlung für den Stadtrat, die in einem Kompromiss verschiedene Änderungsanträge zum Haushalt zusammenfasste. Das Geld für die Kleingärten war da offenbar drin, insofern ist mit der Zustimmung zu der Beschlussempfehlung (die bis auf die SPD von allen Fraktionen und der Verwaltung mitgetragen wurde) tatsächlich alles geritzt.
12. Dezember 2014 um 23:44 Uhr #128458Nicht ablenken, der Beschlusstext vom Stadtrat:
BESCHLUSS STADTRAT VOM 24.04.2013
1. Der Stadtrat beschließt die Kleingartenkonzeption als Handlungsgrundlage zur
Weiterentwicklung des Kleingartenwesens im Stadtgebiet.
2. Die Kleingartenkonzeption soll nach 5 Jahren fortgeschrieben werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2014, eine
Haushaltsstelle für Ausgaben zur Verbesserung des Kleingartenwesens in Umsetzung
der Kleingartenkonzeption einzurichten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine Förderrichtlinie zur „Stabilisierung und
Förderung des Kleingartenwesens“ in der Stadt Halle (Saale) zum Beschluss vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Stadtverband der Gartenfreunde eine
Vereinbarung zur Umsetzung der Kleingartenkonzeption auszuhandeln und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterzeichnet von Uwe Stäglin in der Beschlussvorlage und festgestellt in der Kleingartenkonzeption unter: „6.5.2 Finanzielle Förderung als Steuerungsinstrument.
Die Stadt Halle beabsichtigt, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2014, eine Haushaltsstelle für Ausgaben zur Verbesserung des Kleingartenwesens in Umsetzung der Kleingartenkonzeption einzurichten. Für die zielgerichtete Verwendung der aus dieser Haushaltstelle zur Verfü-gung stehenden Mittel wird eine vom Stadtrat zu beschließende Förderrichtlinie erarbeitet. Mit dieser finanziellen Förderung können viele Maßnahmenvorschläge realisiert und wichtige Ziele aus der Konzeption erreicht werden.“Keine Bedingungen, keine Abstellung auf zukünftige Vorlagen und kein Haushaltsvorbehalt.
“wenn der Stadtrat der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Vorlage „Haushaltssatzung und Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 sowie Beteiligungsbericht über das Jahr 2013“ aus der Sondersitzung vom 02.12.2014 zustimmt.“
Und wenn der Stadtrat nicht zustimmt?
Haushaltsjahr 2015? Beteiligungsbericht über das Jahr 2013? Steht das so im Beschlusstext?12. Dezember 2014 um 23:49 Uhr #128459Ja, richtig. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, hat sie nicht umgesetzt. Ist zu kritisieren.
Und kritisiere auch, wenn die, die sowas beschließen, es selber nicht schaffen den Haushalt zu ändern. Dann können die sich ihre Beschlüsse auch sparen.
Aber nun sind sich Verwaltung und politische Mehrheit einig und alles wird gut.
13. Dezember 2014 um 00:22 Uhr #128464So schnell kann ich nicht antworten. Ich überlege erst, bevor ich schreibe. Einig ist sich nur die Stadtverwaltung. Und kritisiert habe ich, nicht @Bert.
Ansonsten bin ich gern bereit, die Kleingartenkonzeption in ihrem Werdegang hier mal näher vorzustellen.
Angefangen bei der SPD – geführten Stadt. Wie kann es z.B. sein, dass die „Familienverträglichkeit“ der Kleingartenkonzeption schon 2007 geprüft wurde, wenn die SPD erst 2009 einen Antrag auf die Erarbeitung einer Kleingartenkonzeption gestellt hat?13. Dezember 2014 um 07:57 Uhr #128473Wo ist das Problem?
Die Grünen haben den Antrag gestellt, das was beschlossen wurde, umzusetzen und die Verwaltung hat zugesagt, das im 1. Quartal 2015 zu tun und empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Muss der Stadtrat noch zustimmen und gut.Mit Straftatbeständen hier herumzuwerfen ist überhaupt nicht zielführend.
13. Dezember 2014 um 11:30 Uhr #128490Und: die „Stadt“ kann ja den Stadtrat nicht erpressen. Wer ist den die Stadt? Die „Stadt“ sind wir alle hier. Man könnte eher fragen: „Erpresst die Stadtverwaltung den Stadtrat“. Und wenn man weiter überlegt, wer die Verwaltung juristisch nach außen vertritt, könnte man fragen: „Erpresst der Hauptverwaltungsbeamte den Stadtrat?“ Aber im vorliegenden Fall liegt keine Erpressung vor. Ein Beschluss des Rates ist immer ein Kompromiss zwischen dem HVB und dem Stadtrat. Ebenso der Haushaltsplan. Die Verwaltung sagt: Ich will dies im Plan sehen“ und der Rat sagt: „ich will aber jenes im Plan sehen“. Und irgendwann, nach etlichen Sitzungen, Verhandlungsrunden, Aufregungen auf beiden Seiten trifft man sich irgendwo in der Mitte. Evtl. muss in einem Jahr der Rat nachgeben und dafür im nächsten Jahr die Verwaltung. Na und? Ganz normales politisches Geschäft. Beide Seiten sind meiner Meinung nach bemüht, einen genehmigungsfähigen Haushalt dem Landesverwaltungsamt vorlegen zu können. Von daher kann man hier nicht von Erpressung sprechen, sondern von einer von beiden Seiten verantwortungsvollen Kompromissfindung.
14. Dezember 2014 um 20:03 Uhr #128461Aber nun sind sich Verwaltung und politische Mehrheit einig und alles wird gut.
Was wird gut? Und wer ist sich einig? Habe gerade etwas gesucht. Was ist eigentlich ein Kleingartenbeirat?
Und ansosten ist der Stadtrat oberster Dienstherr der Stadtverwaltung. Und der OB ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates zustandig. @ Bert: Kann die Verwaltung Beschlüsse des Stadtrates teilen? Die Kleingartenkonzeption ist da. Aber die Umsetzung steht in den Sternen.16. Dezember 2014 um 23:42 Uhr #129010Hängt da noch was anderes dran oder geht es nir um die Kleingartenförderung?
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