Startseite Foren Halle (Saale) Eissporthalle: darf Stadt gar keine Förderanträge stellen?

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  • #107475

    Thema ist doch,dass nach Monaten und zufälligerweise nachdem die vor wenigen Wochen ausgekramte Nicht-Förderfähigkeit der Blücherstrasse nicht gezogen hat, jetzt das Thema Berechtigung zur Antragstellung aus dem Hut gezaubert wird. Dies hat man bei der Freigabe der Mittel für Eiszelt und Eisdom noch nicht gewusst? Wer hat denn die Liste der Schäden zur Anmeldung beim LvWA 2013 erstellt? Die ehemalige OB?

    Das hat  mit Altlasten nichts zu tun. Das ist Sandkasten: Gibst Du mir nicht die Schippe, werfe ich mit Sand. Das lässt sich nur mit der Unerfahrenheit des neuen Führungsteams  erklären.

    #107496

    Die Schäden an de Eissporthalle sind ganz neu?

    Jetzt verstehe ich, warum als erstes die Altlasten in der Stadtverwaltung gehen durften, die leben wahrhaft in einer Traumwelt.

    #107535

    Das ist aber der Punkt, die Altschäden der Eisporthalle kann man eben nicht mit den neuen Schäden der Flut vermischen. Deshalb kommt die Stadt, die das gerne möchte auf 13 Mio. € und das unabhängige Gericht eben nur auf 1 Mio.

    Dazu noch die offensichtlich nicht geprüfte Antragsberechtigung, sondern wieder eine Schnellschussaktion – und schon sind wir wieder im gleichen Schema wie bei Köcke etc…..

     

     

    #107644

    unabhängige Gericht = <b>Oxymoron</b>

     

    Ich sage doch, die Untätigkeit der Frau S. in Bezug auf die Eissporthalle fällt uns jetzt auf die Füsse.

    Die Betreibergesellschaft konnte nicht mal die Betriebskosten erwirtschaften, geschweige denn die Kosten der Abschreibung, oder?

    Und das LVwA hat diesen Vertrag geprüft, stimmts?

    Und wenn es den politischen Willen der Landesregierung gibt, die Eissporthalle zu erhalten, ist es doch gut und sollte nicht durch die vereinten Unsportlichen (die sich hinter dem Damm verstecken ),verhindert werden.

     

    Die Fluthilfegelder werden auch durch die Landesregierung finanziert. Als Hinweis an die Blablablaher!

    #107649

    „Die Fluthilfegelder werden auch durch die Landesregierung finanziert.“

    Na dann ist’s ja gut. Dachte schon, hier würden Steuergelder verheizt.

     

    #107685

    Fluthilfegelder sind Solidaritätsleistungen aller Steuerzahler für die betroffenen Gebiete eingerichtet durch den Bund. Es war auch keine Kritik zu vernehmen. Jetzt bitte sorgsam mit dem Geschenk umgehen, man könnte in der Zukunft mal wieder darauf angewiesen sein. Solidarität kann auch in Neid umschlagen.

    #113825

    Ich habe gerade gelesen, dass der Verein Eissporthalle e.V. sich jetzt in geordneten Verhältnissen befinden soll und die Liquidation aufgehoben werden soll. Toll – Wunder gescheh’n! Jetzt legt der Verein anscheinend erst mal richtig los. Wer dort im Verein wohl die treibende Kraft ist? Sicher ein richtiger „Macher“.
    Nörgler behaupten aber, dass die Aktivitäten des Vereins das Risiko des Totalverlustes der Fördermittel für die Stadt Halle (Saale) und den Verein bergen.
    Vielleicht verstehe ich das alles auch nur noch nicht richtig. Oder ist das etwa unter Realsatire abzuhandeln?
    Die Frage ist nur, ob am Ende jemand darüber lachen kann……

    #113838

    es ist nur wieder die Politschleife Damm-Eissporthalle-Damm…

    #113844

    Wenn es stimmt, was @Parteimitglied hörte, dass der Verein Eissporthalle e.V. sich jetzt in geordneten Verhältnissen befinden soll und die Liquidation aufgehoben werden soll, dann kann der Verein den Fördermittelantrag für die Sanierung oder den Neubau der Eissporthalle an vorhandener Stelle einreichen.
    Wenn dem so ist, dann ginge es auch endlich mit den Planungen der Vorzugsvariante für den Bau des Gimritzer Dammes weiter.

    #113879

    Wodurch entstehen die geordneten Verhältnisse? Dadurch dass die Stadt auf ihre Forderungen verzichtet und für die übrigen Schulden des Vereins einsteht?
    Woher will dieser Verein das know how haben, die Förderanträge aus dem Hut zu zaubern?

    #113913

    Frag ihn einfach… 😉

    #113914

    Eissporthalle: Sparberater warnt vor Totalverlust der Fördermittel und empfiehlt Heimfall

    Wer findet die Lösung für die Eissporthalle?
    Sie steckt in diesen Begriffen:

    Stadt Halle – unklare Entscheidungslage – Oberbürgermeister – Heimfall – Fördermittelgeber – flutgeschädigt – Eisdom – Erbpacht – widersprüchliche Beschlußlage – Eisporthallenverein – Eigemtümer – Stadtrat – ungedeckelte Patronatserklärung – Sparberater – nicht nachvollziehbar – Antragsberechtigung – Liquidation – Totalverlust – Widerspruch – geordnete Verhältnisse – Bauherr – antragsberechtigt jedoch nicht förderfähig – Betreiber – Eigentumsposition – fremde Verbindlichkeiten – wirtschaftlicher Vorteil – ungedeckelte Verpflichtung

    #113915

    Da hilft nur noch ein Machtwort von Frau Merkel?

    #113920

    Rauschenbach hat vollkommen recht. Mir stellt sich das nach Akteneinsicht genau so dar.

    #113922

    Bei einem Gegeneinander mit der so beliebten Klage könnte das Geld wohl weg sein. Aber es gibt doch einen Eisdom für 3,4+ Mio. Oder muss diese Kosten dann auch die Stadt übernehmen?

    #113923

    Es gibt Vermutungen, dass es Vereinsvertreter mit „anderen Interessenlagen, die nicht deckungsgleich mit denen Stadt sein können“ gibt.

    Wer könnte das denn sein?

    #113924

    Ich habe noch etwas zum Thema „Bernd und Eishockeygefunden :

    Bis 5:10 vorspulen!

    Bernd: „Na ja, Tischtennis ist auch nicht schlecht oder Schach.“
    Briegel:“Halma, Halma ist auch schön. Da gibts keine Pucks.“
    Bernd: „Gutes Argument!“

    #113989

    Verstehe nicht ganz. Ein Verein, der sich offiziell aufgelöst hat, will nun behaupten, doch noch zu existieren ?

    #114024

    Hat er sich öffentlich aufgelöst? Ich konnte hier zumindest nur davon lesen, dass man dies vor hat.
    Kann die Stadt ohne den Geschädigten überhaupt Anträge stellen? Oder übernimmt sie die Ansprüche automatisch mit der „Heimkehr“?

    #114025

    Briefzitate:

    „Die Gremien des Vereines (Mitgliederversammlung mit 4 verbleibenden Mitgliedern darunter die
    Stadt Halle (Saale) und die SMG GmbH) haben in 2013 die Liquidation des Vereines einstimmig
    beschlossen und Herrn Dietmar Weichler zum Liquidator bestellt.“

    „Antragsberechtigter gemäß Förderrichtlinie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter.“
    (Dazu sollte man z.B. mal Teil H und E der Förderrichtlinien beachten.)

    „Die finanziellen Belastungen der Stadt Halle (Saale) durch den Heimfall liegen zwar vor, sind jedoch im Vergleich zur Antragsstellung durch den Verein gleich bzw. sogar geringer.“

    #114031

    Heimfall wird vorbereitet: Stadt will Eissporthalle zurück

    Heimfall nach Wikipdia:
    „Ausdrücklich geregelt ist der Heimfall im Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG), im Wesentlichen in den §§ 2–4, 32–33 ErbbauRG. Heimfall bedeutet dort die Rückübertragung eines Erbbaurechts auf den Grundstückseigentümer vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Erbbauvertrags. Gründe für den Heimfall können z. B. Insolvenz des Erbbauberechtigten und daraus folgende Unfähigkeit zur Zahlung des Erbbauzinses oder Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus dem Erbbauvertrag sein.“

    Gegen den Heimfall werden die derzeitigen Erbbauberechtigten natürlich klagen.

    #114036

    Der Erbbauberechtigte ist EISSPORTHALLE Halle (Saale) e.V. (Seit 2013)

    #114038

    Wow. Dann würde die Sache ja noch komplizierter werden als sie schon ist. Sozusagen eine Gleichung mit vielen Unbekannten.

    #114043

    Sudoku-Spezialisten werden das Problem lösen.

    #114059

    Gegen den Heimfall werden die derzeitigen Erbbauberechtigten natürlich klagen.

    Verstehe ich nicht. Ich gebe zu, dass ich nicht verstehe, wieso der Verein, der sich auflöst und am Ende ist, dagegen klagen soll?

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