Startseite Foren Halle (Saale) "Einfügung" in eine Gründerzeitzeile…

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  • #269673

    Am Ende wird aber der Bauherr das Sagen haben und sich für die einträglichere Variante entscheiden.

    Die Steintorpassage ist das beste Beispiel dafür.

    #269674

    Wirklich unansehnliche Häuser werden in Halle kreativ verschönert. Das ist immerhein eine gute Prävention gegen Augenkrebs.

    #269675

    Wirklich unansehnliche Häuser werden in Halle kreativ verschönert. Das ist immerhein eine gute Prävention gegen Augenkrebs.

    Das ist überhaupt nicht komisch, weil deine „Kreativen“ keinen Unterschied machen und auch restaurierte Gründerzeithäuser und Denkmäler „verschönern“.

    #269676

    Das ist ja gerade nicht kreativ.

    #269701

    Wirklich unansehnliche Häuser werden in Halle kreativ verschönert.

    Narrenhände beschmieren Tisch und Wände. So alt der Spruch und immer noch wahr.

    #269709

    Schuld ist die chemische Industrie.

    #270903

    Einspruch Euer Ehren, @Sfk, Schuld ist der freie Verkauf von Sprayzeug an jedermann, die Dunkelheit und nicht ausreichende Polizeipräsenz und das fehlende Gesetz für die Ahndung solcher Farbschmierereien.

    #270905

    Da fehlt kein Gesetz, Elfriede. Probiers einfach mal aus.

    #270949

    @hei-wu: Ich sprtaye nicht. Aber Du willst wohl meinen Ruf schädigen, hä?

    #270983

    Elfriede, 2005 nach langem Geschwätz wurde das Gesetz geändert. Es heißt jetzt: „Künftig kann auch belangt werden, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“. “
    Nur SPD, CDU und Teile der Grünen stimmten dafür.

    #271041

    @farbi : Und wo steht nun, WIE belangt wird? Und von wem?

    Und so gesehen, ist nicht nur das Sprayen eine Schandtat.
    Die ganze LUWU-Straße ist in ihrem Erscheinungsbild durch das neue Haus
    erheblich verändert sowie auch das Eckhaus Weinbergweg/ Ernst-Grube-Str.
    Tja, wassen nuh??? 🙂

    #271045

    Anonym

    @farbi : Und wo steht nun, WIE belangt wird? Und von wem?

    Zu 1:
    Im Gesetz (303 StGB). Die Vorschrift besteht nicht nur aus dem von @farbspektrum zitierten Absatz.
    Zu 2:
    Von Richter/in. Wem sonst?

    #271049

    wurde das Gesetz geändert. Es heißt jetzt: „Künftig kann auch belangt werden,

    Das steht da garantiert so nicht drin. Auch bei Wikipedia kopieren will gelernt sein.

    Nur SPD, CDU und Teile der Grünen stimmten dafür.

    Also die Systemparteien ?

    #271069

    Selig sind die, die nicht informieren, sondern nur giften.
    Ach nein, das heißt ja anders: „Geben ist seliger denn Nehmen“
    Aber das kennen nur Christen.
    Und wer in Anführungsstriche gesetzte Zitate nicht wahrnimmt, ist sowieso ein verlorener Sohn.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 6 Monaten von farbspektrum.
    #271074

    Anonym

    Also die Systemparteien ?

    Logisch! Die überwältigende Mehrheit des Bundestages noch dazu, also der „Mainstream“. Nur die FDP war dagegen. Aber das ist auch keine etablierte Partei. 🙂

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