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- Dieses Thema hat 213 Antworten und 26 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 4 Monaten von Klaus54.
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4. Dezember 2015 um 14:37 Uhr #192648
@ Heiwu
4. Dezember 2015 um 14:39 Uhr #192651Ich warte auf den Tag, an dem hier verlangt wird, dass der Stadtrat seine Beschlüsse gefälligst selbst umsetzen soll – Straßen selbst bauen, die Grünflächen selbst bepflanzen, den Müll selbst wegräumen u.s.u.s.f. – Aber alles im Ehrenamt, wie gehabt, für 230 fette Euro Entschädigung im Monat. Da dann sicher keine Zeit mehr für Stadtratsarbeit übrig sein wird, übernehmen die Experten dieses Forums das dann.
Dann wird endlich alles gut.
4. Dezember 2015 um 14:43 Uhr #192653Heinzi, frag mal zehn Ärzte, wo der Blinddarm sitzt Und frag mal zehn Advokaten, ob das Handeln von Wiegand Unrecht war.
4. Dezember 2015 um 14:48 Uhr #192654
Anonym@eissportler: Warum der Fachbereich der Stadtverwaltung nicht als Prüfer in Betracht kommt, hat Herr Häder schlüssig erläutert.
Ein Strafrechtler wäre im konkreten Fall eher unbrauchbar und dem Stadtrat keine große Hilfe.
Ich wollte nur @redhall ein bisschen dämpfen. Denn er scheint mittlerweile überzeugt zu sein, dass er auch von Jura Ahnung hat. Dabei wirft er mit Begriffen um sich, von denen er nichts versteht. „Tatbestandsmerkmal“ wird eben im Straf- und nicht im öffentlichen Recht verwendet.4. Dezember 2015 um 15:51 Uhr #192663
AnonymWarum der Fachbereich der Stadtverwaltung nicht als Prüfer in Betracht kommt, hat Herr Häder schlüssig erläutert.
Ursprünglich war es ja die Überzeugung des Stadtrats, der Fachbereich komme als Prüfer in Frage:
[Der Stadtrat] hat vielmehr den für das Personal zuständigen Beigeordneter, Herrn Bürgermeister Geier beauftragt, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen.
Schlüssig ist irgendwie anders. Aber das ist auch wieder Auslegungssache.
„Tatbestandsmerkmal“ wird eben im Straf- und nicht im öffentlichen Recht verwendet.
Das Strafrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Tatbestände und damit auch Tatbestandsmerkmale gibt es nicht nur im Strafrecht. Ein Tatbestand ist in den entsprechenden Normen die Voraussetzung für die Rechtsfolge, nach dem Muster „Wenn (Tatbestand), dann (Rechtsfolge)“. Somit liegt es auch nicht fern, Tatbestände und deren Merkmale im Öffentlichen Recht zu verorten.
4. Dezember 2015 um 16:13 Uhr #192664Wenn ich diese Erläuterungen von Sagi8 richtig verstehe, könnte OB Wiegand also auch ein Straftäter sein, jedenfalls theoretisch juristisch?
4. Dezember 2015 um 16:15 Uhr #192665@sagisdorfer8
Zwischen dem Fachbereich Recht und dem Bürgermeister Herrn Geier ist schon ein gewisser Unterschied. Bei einem durch den Stadtrat gewählten Beigeordneten besteht nicht die gleiche „Zwangslage“ wie bei einem „normalen“ Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der gegen den Hauptverwaltungsbeamten ermitteln müsste.
Einen Widerspruch kann ich daher in den Aussagen: „Herr Bürgermeister Geier ja; Fachbereich Recht nein“ nicht erkennen.4. Dezember 2015 um 16:24 Uhr #192670Ein deutscher Jurist kann alles.
Und Lou hat echt null Ahnung.
Leseempfelung, auch für Juristen und Stadträte: http://www.sikosa.de/fileadmin/user_upload/Skripte/KomR_KVG.pdf
Unsereins musste so was lerne,4. Dezember 2015 um 16:26 Uhr #192679
AnonymEinen Widerspruch kann ich daher in den Aussagen: „Herr Bürgermeister Geier ja; Fachbereich Recht nein“ nicht erkennen.
OK. Wenn Herr Geier selbst oder mit Hilfe eines externen Anwalts vorermittelt hätte. Beides hat er offenbar nicht für nötig oder möglich gehalten.
könnte OB Wiegand also auch ein Straftäter sein, jedenfalls theoretisch juristisch?
Ja. Auch praktisch philosophisch. Genau wie du und ich.
4. Dezember 2015 um 16:43 Uhr #192686Und wenn dann der Jurist Häder zur Fachliteratur greift, oder der vom Stadtrat mit viel Geld beschenkte Jurist 😉
oh Schreck:WIEGAND/GRIMBERG
Gemeindeordnung Sachsen Anhalt
Kommentar, 3. Auflage, 2003WIEGAND Kommunalverfassungsrecht SachsenAnhalt
Kommunal und Schul Verlag Stand 20134. Dezember 2015 um 16:54 Uhr #192690Wenn ich diese Erläuterungen von Sagi8 richtig verstehe, könnte OB Wiegand also auch ein Straftäter sein, jedenfalls theoretisch juristisch?
Jede natürliche strafrechtsfähige Person. 😉
4. Dezember 2015 um 17:27 Uhr #192694oh Schreck:
WIEGAND/GRIMBERG
Gemeindeordnung Sachsen Anhalt
Kommentar, 3. Auflage, 2003Das ist so, wie wenn ein Analphabet dem Teufel die Bibel als Abwehrzauber vorhält. Das beeindruckt den trotzdem.
4. Dezember 2015 um 18:13 Uhr #192703Wenn sie alle so überzeugt davon sind, könnten sie doch gleich Anzeige erstatten. Damit würde dann sicher eine Staatsanwaltschaft ermitteln?
4. Dezember 2015 um 18:31 Uhr #192709
AnonymWenn sie alle so überzeugt davon sind, könnten sie doch gleich Anzeige erstatten.
Nein. Wie Stadtrat Häder bereits ausführte, muss zum Schutz des Betroffenen im Rahmen der Vorprüfung erst der Sachverhalt aufgeklärt und bewertet werden, bevor dann im Rahmen eines Disziplinarverfahrens der Sachverhalt aufgeklärt und bewertet werden kann.
Da im Stadtrat ausschließlich juristische Laien sitzen, die vor lauter Stadtratsarbeit auch keine Zeit haben, sich mit Angelegenheiten des Stadtrats zu beschäftigen, sollen eben mit den unerschöpflichen kommunalen Ressourcen juristische Fachleute beauftragt werden, die Bewertungen von juristischen Fachleuten zu widerlegen. Oder zu bestätigen.
Das alles ist jedoch so unspektakulär und unwichtig, dass sich inzwischen schon drei Mitglieder*innen des Stadtrats (einer davon ohne juristische Ausbildung) veranlasst sehen, diesen für den durchschnittlichen Bürger und Wähler doch so einleuchtenden Sachverhalt erläutern zu müssen.
4. Dezember 2015 um 18:35 Uhr #192710Winkus, könntest Du Dich zu einer Antwort auf meine Frage #192298 an Dich durchringen??
4. Dezember 2015 um 19:26 Uhr #192713Da im Stadtrat ausschließlich juristische Laien sitzen,…….
Ich bin übrigens außerdem auch noch in so ziemlich allen anderen Angelegenheiten, mit denen der Stadtrat sich beschäftigt, Laie.
…….die vor lauter Stadtratsarbeit auch keine Zeit haben, sich mit Angelegenheiten des Stadtrats zu beschäftigen,……
In meinem Fall liegt es einfach nur an meiner notorischen Faulheit.
4. Dezember 2015 um 20:14 Uhr #192714Ja, Thomas, so ein bisschen Engagement im kommunalpolitischem Forum sei auch Dir ans Herz gelegt!
4. Dezember 2015 um 20:18 Uhr #192716Thomas, ich möchte mit keinem Stadtrat tauschen. Ich weiß, dass es euch kaum einer dankt.
Aber schau doch mal, was für einen Bürger diese jahrelangen Querelen für einen Eindruck machen. Es erscheint als ständiger Machtkampf der Parteien gegen einen parteilosen Bürgermeister.4. Dezember 2015 um 20:42 Uhr #192718Das beste für unseren OB wäre doch, dass die Vorwürfe objektiv gerichtlich geprüft werden. Dann wäre er möglicherweise fein raus, und die bösen Parteien wären blamiert. Das sollte einem doch die 20.000 Ocken wert sein.
4. Dezember 2015 um 20:47 Uhr #192719Winkus, was wäre, wenn der „bauausführende Betrieb“ tatsächlich auf eine Rechnungslegung an die Stadt oder das Land verzichtet hat? Nennt man das bei Euch Juristen nicht auch Vorteilsgewährung (auf der anderen Seite Vorteilsannahme)? Wenn das so ist, was dann?
Sorry, musste erstmal suchen, was ich nicht beantwortet hatte. Einen Verstoß gegen § 331 StGb könnte ich nicht ausschließen, wenn es so wäre, doch ist die Frage hypothetisch, da das Land meines Wissens die Rechnung bezahlt hat.
4. Dezember 2015 um 20:48 Uhr #192721
AnonymDas beste für unseren OB wäre doch, dass die Vorwürfe objektiv gerichtlich geprüft werden.
Das sehe ich auch so. Nur sind die 20k nicht für’s Gericht, sondern für einen Anwalt, den keiner kennt, der rausfinden soll, ob es Gründe gibt, die Vorwürfe objektiv gerichtlich prüfen zu lassen.
4. Dezember 2015 um 20:54 Uhr #192722Das wäre die Folge @hei-wu, wenn es so weit käme, Ich gehe jedoch bisher davon aus, dass es bei einer anwaltlichen Prüfung bleibt. Ansonsten gebe ich Dir vorbehaltlos recht.
4. Dezember 2015 um 20:58 Uhr #192723Die 20 k sind die Obergrenze. Es handelt sich um eine der deutschen Top-Kanzleien die verpflichtet werden sollen. Die kochen zwar auch nur mit Wasser, aber dann ist das wirklich was wert.
4. Dezember 2015 um 21:04 Uhr #192724@farbspektrum Es muss uns keiner danken, dass wir die Tätigkeit als Stadträte ausführen. Das ist zumindest für mich ein bürgerliches Engagement, das mir Freude macht und in dem ich schon viel gelernt habe, will sagen es ist HIrnfutter und Herausforderung zugleich. Man beschäftigt sich mit Themen, die einen bisher nie interessiert haben und muss lernen vor einer großen Menge Menschen zu sprechen und seine Auffassungen zu vertreten.
Man wird nicht dümmer dadurch und das allein ist es schon wert. Ich könnte mir vorstellen, dass es Thomas ganz ähnlich geht.4. Dezember 2015 um 21:07 Uhr #192728Es handelt sich um eine der deutschen Top-Kanzleien die verpflichtet werden sollen.
Diesen Satz genieße ich.
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