Startseite Foren Halle (Saale) Einer gegen alle

Ansicht von 25 Beiträgen - 126 bis 150 (von insgesamt 214)
  • Autor
    Beiträge
  • #192369

    An wem mag das wohl liegen?

    An den Altkadern, die weiterwurschteln wollten wie bisher.
    Aber wahrscheinlich hätten sie auch ohne Wiegand nicht mehr das Sagen, weil Halle unter Zwangsverwaltung stehen würde.
    TV-Halle brachte eine Umfrage unter Straßenpassanten. Es gab ein äußerst positives Echo. Die Umfrage wurde von TV-Halle damit kommentiert, dass es auch negative Stimmen gäbe, diese aber sich nicht in die Kamera äußern wollten? Hä? Warum will sich der Bürger auf der Straße nicht äußern?

    #192446

    Winkus, ich muss mal deinen Kommentar vollständig einfügen, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt:
    „Gewöhnt Euch daran, dass dieser OB mehr mit juristischen Mitteln arbeitet und weniger mit politischen. Dann ist nicht jedes Verfahren, das mit diesen Mitteln bearbeitet wird eine menschliche Katastrophe, ein Kampf für oder gegen jemanden persönlich, sondern eine andere Art des Umgangs. Nicht immer alles so persönlich nehmen und mehr abstrahieren wäre in diesem Zusammenhang hilfreich. Das gilt auch für einige Protagonisten im Stadtrat, die nur mit politischen Mitteln arbeiten und die juristischen außen vor lassen.“

    Du hast das m.E. richtig beschrieben, der OB betrachtet die Einschaltung der Justiz emotionslos als Arbeitsmittel, als wenn unsereins einen Handwerker bestellt. Wenn die Stadträte auch mit juristischen Mitteln arbeiten sollen, wie Du schreibst, dann dürften nur noch Juristen in den Stadtrat gewählt werden, um mit dem OB arbeiten zu können.
    Das ist aber weder gewollt noch möglich. Der OB mißachtet m.E. die Tatsache, dass die Stadträte vor allem nach politischen Kriterien gewählt werden und nicht aufgrund ihrer juristischen Kenntnisse. Und deshalb argumentieren die Stadträte auch politisch. Juristen sollen nicht das Geschehen in der Stadt bestimmen, sie sind nur Hilfsarbeiter im politischen Meinungsbildungsprozess.

    #192447

    Wolli, hat deine Partei einen neuen Krieg gegen Wiegand eingeläutet und du als Reservist wurdest eingezogen?

    #192448

    @Wolli

    Dein Beitrag ist grob vereinfachend dargestellt. Der Stadtrat soll nicht nur den OB kontrollieren, sondern der OB auch den Stadtrat. Wenn der Stadtrat rechtswidrige Beschlüsse fasst, der OB Widerspruch einlegt, entscheidet eine höhere Instanz. Die Einhaltung juristischer Spielregeln ist noch keine Politik.

    #192493

    Hat eigentlich jemand den Beitrag von Denis Häder (#191971) gelesen und verstanden ?

    #192496

    Alles schön und gut @wolli, doch wenn es um juristische Fragen geht, hilft das politische Durchsetzen alleine gar nichts. Es gibt Reibungsverluste und die Nurpolitiker ziehen den Kürzeren. Weil sie gegen die juristische Wand laufen.
    Es wäre schon hilfreich, wenn sie den Juristen unter den Stadträten zuhören würden und daraus ihre Konsequenzen zögen.
    Aber nicht zuzuhören und doch einfach das zu machen, was man sich politisch einbildet, führt im Ergebnis zum berühmten Hornberger Schießen.

    Kein Mensch will, dass alle Stadtratsmitglieder Juristen sind, aber wenn man sie hat, ist es dumm, sie zu überhören und ihre Argumente nicht in die Entscheidungen einfließen zu lassen.

    #192551

    Anonym

    @ redhall, Schulze: Natürlich ist West-Kies besser, wollten doch die meisten , deshalb die Währungsunion! 🙂

    @ SfK: Die Wähler wollten einen OB und einen Stadtrat und dass die vernünftig zusammenarbeiten. Und nicht diese ewigen Querelen, die die Arbeit für unsere Stadt behindern. Das muss man schon unterscheiden.

    #192584

    Das Recht zu beachten, ist nie unvernünftig.

    #192585

    Der Westkies war besser, weil verfügbar.

    Wie sollte der Landesbetrieb „für Hochwasserschutz!!!“ und Wasserbau auch ahnen können, das es mal zu einem Hochwasser kommt? 😉
    Nur, weil es 1994 schon mal ein gab?
    Da gab es den Landesbetrieb doch noch gar nicht!

    Und wer sich nicht in der Lage sieht, den Aufgaben eines Stadtrates gewachsen zu sein, soll es lassen,
    oder die entsprechenden Bildungsmöglichkeiten/kommunalpolitische Foren nutzen.
    Lernen, lernen nochmals lernen!

    #192586

    Eigentlich ist das ganze recht unspektakulär. Der Stadtrat ist Dienstvorgesetzter des OB und muss in dieser Funktion etwaigen Pflichtverletzungen nachgehen. Die Mehrheit des Stadtrates war der Meinung, dass möglicherweise Dienstverstöße vorliegen. Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens sind jedoch zunächst Vorermittlungen durchzuführen, um festzustellen, ob tatsächlich genügend Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Da jene Vorermittlungen schlecht durch 56 ehrenamtliche Stadträte geführt werden können, hat der Stadtrat Herrn Bürgermeister Geier beauftragt, jene Vorermittlungen zu führen. Nur für den Fall, dass sich der Bürgermeister hierzu nicht in der Lage sehen sollte, wurde beschlossen, mit den Vorermittlungen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es gab und gibt also eine Möglichkeit, den Beschluss des Stadtrates zu erfüllen, ohne dass dies mit Kosten für die Stadt verbunden ist. Dass es nunmehr der kostenpflichtigen Beauftragung eines Anwalts bedarf, ist ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass Herr Geier sich nicht in der Lage sieht, das Vorermittlungsverfahren zu führen. Das Rechtsamt der Stadt wäre daher auch keine Alternative, zumal der OB diesen gegenüber weisungsberechtigt ist. Welchem einfachen Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll man zumuten, zu prüfen, ob der Hauptverwaltungsbeamte Dienstverstöße begangen hat? Im Übrigen gibt es die klare Ansage des OB an alle Verwaltungsmitarbeiter, in dieser Sache nicht tätig zu werden; dementsprechend bekommt der Stadtrat in allen mit einem möglichen Disziplinarverfahren zusammenhängenden rechtlichen Fragen auch keine Unterstützung durch das Rechtsamt. Das Landesverwaltungsamt ist in der Sache auch keine wirkliche Unterstützung. Es stellt sich auf den Standpunkt, eine Übernahme der Sache erst prüfen zu können, wenn der Stadtrat nach Abschluss der Vorermittlungen entscheiden würde, tatsächlich ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Es gibt jedoch schon klare Anzeichen, dass man auch in diesem Fall das Verfahren nicht an sich zieht, obwohl es die Sache sofort entspannen, und insbesondere dem Eindruck entgegen wirken würde, es ginge um ein Nachtreten von „Wahlverlierern“. Um die Sache zu Ende zu bringen (auch im Sinne einer möglichen Entlastung des OB), ist es daher notwendig, dass ein im öfftlichen Dienstrecht kundiger externer Dritter die Vorermittlungen führt, was nunmal Geld kostet, nachdem sich Herr Geier zu einer solchen Prüfung nicht in der Lage sieht. Daher besteht insofern auch Einigkeit im Stadtrat, was die Bereitstellung der dafür benötigten Gelder betrifft, unabhängig davon, wie die einzelnen Stadträte inhaltlich zu dem Disziplinarverfahren stehen. Dass der OB diese Vorermittlungen und damit Sachverhaltsaufklärung mit allen Mitteln versucht zu verhindern, ist weder klug noch entspricht es demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Er ist in der Sache befangen und unterliegt einem Mittwirkungsverbot. Ob das Verfahren geführt wird, kann und darf nicht von seinem Willen abhängen. Ich hoffe, ich konnte damit etwas zur Aufklärung beitragen und deutlich machen, dass es nicht um eine weitere Eskalation im Verhältnis zwischen Stadtrat und OB geht, wie es die MZ mutmaßt. Dabei ist mir natürlich bewusst, dass Überschriften wie „Einer gegen alle“ natürlich weitaus spannender sind, als die tatsächliche Situation, wie auch die Diskussion im hiesigen Forum zeigt. Aber dennoch sollte man versuchen, die Emotionen außen vor zu lassen; alles andere schadet nicht nur dem Ansehen von Stadtrat und OB sondern insbesondere dem der Stadt Halle.


    @denis

    Ich teile den wesentlichen Kern Ihrer Auffassung nicht. Der Stadtrat hätte sehr wohl einen Ausschuss bilden können, der die Vorermittlungen durchführt. Es ist nicht notwendig, dass daran alle Stadträte beteiligt sind. Selbstverständlich könnte man in den Ausschuss auch einen Juristen wählen. Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie Jura studiert haben und als Anwalt praktitizieren. Sie scheinen daher nicht ungeeignet zu sein. Es gäbe aber auch noch genügend weitere Personen quer durch alle Parteien. Es liegt auch nicht fern, dass der Stadtrat die Vorermittlungen führt, soll er doch gerade in seiner Funktion die Verwaltung kontrollieren.

    #192588

    Jurist ist nicht gleich Jurist!
    3 Juristen, 4 Meinungen. 😉

    #192591

    Wenn die im Stadtrat sitzenden Juristen das nicht drauf haben… oder vielleicht wollen sie sich nur hier keine Feinde machen?

    #192614

    Warum sollten die im Stadtrat sitzenden Anwälte umsonst arbeiten? Das Geschrei wäre groß, wenn einer von uns den Auftrag bekäme, das zu prüfen. Das Zeter und Mordiogeschrei über Selbstbedienung etc. möchte ich nicht hören.

    #192616

    @sfk
    Die Stadtratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Die durchzuführenden Vorermittlungen würden die mit einem Ehrenamt zu vereinbarenden zeitlichen Aufwendungen sprengen, zumal es vorliegend um mehrere Sachverhalte, die es zu untersuchen und zu bewerten gilt, geht.
    Ich persönlich hätte neben meiner beruflichen Tätigkeit und der originären Stadtratsarbeit dafür keine Zeit. Im Übrigen kenne ich mich auch nicht mit den Besonderheiten des öffentlichen Dienstrechtes aus, weshalb ich es auch aus diesem Grund für notwendig erachte, dass die Vorermittlungen durch jemanden mit entsprechender Fachkunde geführt werden. In einem solchen Fall wären auch politische Motivationen außen vor, die man ansonsten den mit der Verfahrensdurchführung beauftragten Stadträten (neben der fehlenden Fachkunde) auf jeden Fall vorwerfen würde.

    Weiterhin hat der Stadtrat die kostenpflichtige Prüfung durch einen externen Anwalt gar nicht präferiert. Man hat vielmehr den für das Personal zuständigen Beigeordneter, Herrn Bürgermeister Geier beauftragt, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen. Also ist doch eigentlich Herr Geier dafür verantwortlich, dass es nunmehr Geld kostet, weil er erklärt hat, sich hierzu nicht in der Lage zu sehen. Diese Entscheidung von Herrn Geier wird jedoch völlig kritiklos von all denjenigen hingenommen, die jetzt dem Stadtrat Geldverschwendung vorwerfen.

    Auch auf das Argument, man könne sich die Vorermittlungen sparen und sogleich ein Disziplinarverfahren einleiten, möchte ich noch kurz eingehen. Dies wäre rechtswidrig, da vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens – auch zum Schutz des Betroffenen – zunächst der Sachverhalt aufzuklären und zu bewerten ist. Dies ist bisher nicht hinsichtlich aller erhobener Vorwürfe geschehen. Auch die vom OB beauftragten Untersuchungen des Rechnungsprüfungsamtes betreffen nur einen Teil der zu untersuchenden Sachverhalte, weshalb weitere Vorermittlungen einschließlich rechtlicher Würdigung erforderlich sind.

    #192618

    Sie würden also auch guten Gewissens 20.000 € für bloße Vorermittlungen veranschlagen ?

    #192624

    @sfk
    Die 20.000,- € sind ein „bis zu Betrag“. Die Vergütung eines externen Anwalts würde nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand erfolgen. Um jedoch keinen Blanko-Scheck auszustellen, sieht der Beschluss die benannte Obergrenze vor.

    #192625

    Das klingt ja schon einmal vernünftig. Wäre nicht dennoch eine Ausschreibung an den günstigsten Anbieter der beste Weg ?

    #192626

    Ja, Herr Häder, wir können hier gerne die Tatbestandsmerkmale prüfen, ich helfe gern.
    Arbeiten wir zusammen, so wie es der Stadtrat nicht packt.
    Sparen wir der Stadt die Geldverschwendung.
    Herr Häder, sie können das Gesicht 2016 werden, nur zu, Sie schaffen das!

    #192632

    Anonym

    Dann kann noch ein weiteres Buch herausgegeben werden, Redhall ist nach Herrn Häder dann das 2. Gesicht, dann noch alle Wiegand-Gegner dazu und das Buch ist voll! 🙂

    #192633

    Anonym

    Willst du die Vorgänge auch strafrechtlich überprüfen lassen @redhall?

    Die letzten Tage sprichst du ununterbrochen von Tatbestandsmerkmalen! Welche Straftatbestände schweben dir vor? Und welche Lebenssachverhalte willst du darunter subsumieren?

    #192634

    Anonym

    D. Häder hat hier den entscheidenden Sachverhalt bereits geschildert: welcher der juristisch bewanderten Stadträte ist denn Fachanwalt für öffentliches Dienstrecht?
    Und warum wäre ein Strafrechtler plötzlich qualifizierter als der zuständige Fachbereich der Stadtverwaltung?

    #192635

    D. Höher hat hier den entscheidenden Sachverhalt bereits geschildert: welcher der juristisch bewanderten Stadträte ist denn Fachanwalt für öffentliches Dienstrecht?

    Sollte Recht nicht für jeden nachvollziehbar sein?
    Wie soll ich denn rechtens handeln, wenn sich selbst Experten jahrelang darüber streiten was Recht und was Unrecht ist? Hat der dann Recht, der die teuersten Anwälte bezahlen kann?

    #192636

    Ich warte auf den Tag, an dem hier verlangt wird, dass der Stadtrat seine Beschlüsse gefälligst selbst umsetzen soll – Straßen selbst bauen, die Grünflächen selbst bepflanzen, den Müll selbst wegräumen u.s.u.s.f. – Aber alles im Ehrenamt, wie gehabt, für 230 fette Euro Entschädigung im Monat. Da dann sicher keine Zeit mehr für Stadtratsarbeit übrig sein wird, übernehmen die Experten dieses Forums das dann.

    Dann wird endlich alles gut.

    🙂

    #192637

    Ja, Farbi bringt es auf den Punkt. Auch Medizin sollte für jeden nachvollziehbar sein. Weg mit den ganzen komplizierten Dingen wie Anatomie, Physiologie, Pathologie..
    Jeder heilt sich selbst, damit nicht nur derjenige gesund wird, der sich den teuersten Arzt leisten kann.

    #192640

    Anonym

    Bisschen viel verlangt @hei-wu. Selbstbedienung und -heilung ja, entlastet den Staatshaushalt ungemein. Aber die med. Kenntnisse Physiologie, Anatomie
    usw. sollte man sich doch im Selbststudium vor einer an sich seelbst durchzuführenden OP aneignen. Sonst versucht jemand noch einen Gehirntumor sich in der Magengegend zu entfernen…

Ansicht von 25 Beiträgen - 126 bis 150 (von insgesamt 214)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.