Startseite Foren Halle (Saale) Einer gegen alle

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  • #191957

    Anonym

    je mehr ein RA bewiesen hat, dass er seinen Mandanten „‚rausgehauen hat“, umso höher wird er von einem Gremium eingestuft

    Das ist auf so viele Art und Weisen falsch! Da stimmt gar nichts. Welches Gremium? Oh Mann elfriede!

    #191958

    Den Namen von Kollegen „vergessen“? Wohin 20.000 Euro gehen sollen, ist uninteressant?!
    Das Misstrauen gegenüber einigen Ratsherren und -damen ist damit dokumentiert.
    Weiter so!

    Sagi, dass ich dir mal zustimme, wer hätte das gedacht. 🙂
    Aber das waren auch gerade meine Gedanken.

    #191969

    Anonym

    Ich habe geschrieben, dass ich es volkstümlich ausdrücken will, also so dass es verstanden werden kann.Weeß ich nich, wie das alles konkret heißt, Rechtsanwaltskammer oder so. Brauche ich auch nicht zu wissen, aber im rinzip isses doch so.
    Und überhaupt: Zahnärzte und Juristen sind zwar nötig, aber am besten ist es doch, wenn man sie von hinten sieht und man ihrer nicht bedarf! 🙂

    #191971

    Eigentlich ist das ganze recht unspektakulär.
    Der Stadtrat ist Dienstvorgesetzter des OB und muss in dieser Funktion etwaigen Pflichtverletzungen nachgehen. Die Mehrheit des Stadtrates war der Meinung, dass möglicherweise Dienstverstöße vorliegen. Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens sind jedoch zunächst Vorermittlungen durchzuführen, um festzustellen, ob tatsächlich genügend Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Da jene Vorermittlungen schlecht durch 56 ehrenamtliche Stadträte geführt werden können, hat der Stadtrat Herrn Bürgermeister Geier beauftragt, jene Vorermittlungen zu führen. Nur für den Fall, dass sich der Bürgermeister hierzu nicht in der Lage sehen sollte, wurde beschlossen, mit den Vorermittlungen einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
    Es gab und gibt also eine Möglichkeit, den Beschluss des Stadtrates zu erfüllen, ohne dass dies mit Kosten für die Stadt verbunden ist. Dass es nunmehr der kostenpflichtigen Beauftragung eines Anwalts bedarf, ist ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass Herr Geier sich nicht in der Lage sieht, das Vorermittlungsverfahren zu führen. Das Rechtsamt der Stadt wäre daher auch keine Alternative, zumal der OB diesen gegenüber weisungsberechtigt ist. Welchem einfachen Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll man zumuten, zu prüfen, ob der Hauptverwaltungsbeamte Dienstverstöße begangen hat? Im Übrigen gibt es die klare Ansage des OB an alle Verwaltungsmitarbeiter, in dieser Sache nicht tätig zu werden; dementsprechend bekommt der Stadtrat in allen mit einem möglichen Disziplinarverfahren zusammenhängenden rechtlichen Fragen auch keine Unterstützung durch das Rechtsamt.
    Das Landesverwaltungsamt ist in der Sache auch keine wirkliche Unterstützung. Es stellt sich auf den Standpunkt, eine Übernahme der Sache erst prüfen zu können, wenn der Stadtrat nach Abschluss der Vorermittlungen entscheiden würde, tatsächlich ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Es gibt jedoch schon klare Anzeichen, dass man auch in diesem Fall das Verfahren nicht an sich zieht, obwohl es die Sache sofort entspannen, und insbesondere dem Eindruck entgegen wirken würde, es ginge um ein Nachtreten von „Wahlverlierern“.
    Um die Sache zu Ende zu bringen (auch im Sinne einer möglichen Entlastung des OB), ist es daher notwendig, dass ein im öfftlichen Dienstrecht kundiger externer Dritter die Vorermittlungen führt, was nunmal Geld kostet, nachdem sich Herr Geier zu einer solchen Prüfung nicht in der Lage sieht. Daher besteht insofern auch Einigkeit im Stadtrat, was die Bereitstellung der dafür benötigten Gelder betrifft, unabhängig davon, wie die einzelnen Stadträte inhaltlich zu dem Disziplinarverfahren stehen.
    Dass der OB diese Vorermittlungen und damit Sachverhaltsaufklärung mit allen Mitteln versucht zu verhindern, ist weder klug noch entspricht es demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Er ist in der Sache befangen und unterliegt einem Mittwirkungsverbot. Ob das Verfahren geführt wird, kann und darf nicht von seinem Willen abhängen.
    Ich hoffe, ich konnte damit etwas zur Aufklärung beitragen und deutlich machen, dass es nicht um eine weitere Eskalation im Verhältnis zwischen Stadtrat und OB geht, wie es die MZ mutmaßt. Dabei ist mir natürlich bewusst, dass Überschriften wie „Einer gegen alle“ natürlich weitaus spannender sind, als die tatsächliche Situation, wie auch die Diskussion im hiesigen Forum zeigt. Aber dennoch sollte man versuchen, die Emotionen außen vor zu lassen; alles andere schadet nicht nur dem Ansehen von Stadtrat und OB sondern insbesondere dem der Stadt Halle.

    #191973

    Es kann doch völlig gleich sein, welcher meiner Kollegen das Geld verdient oder was ändert das, wenn ihr den Namen wüsstet? Und es interessiert mich wirklich nicht.

    Schön geschrieben, @Denis. Genau so ist es. Insofern war der mediale Gassenhauer auf der Frontseite der MZ heute der Auflagenstärke geschuldet und nicht der wahren Gewichtung im Rat.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 8 Monaten von admin.
    #191975

    Anonym

    OK, der Name der Kanzlei interessiert offenbar nicht. Aber ist es die gleiche Kanzlei, die nächste Woche auch im Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt ist, falls der OB die Zahlung nicht freigibt? Und wird die gleiche Kanzlei beauftragt, das Disziplinarverfahren zu betreuen?

    Wenn ich darüber nachdenke, interessiert es mich doch, wer das Geld verdient.

    #191977

    Das kann ich mit einem klaren Nein beantworten. Es sind zwei unterschiedliche Kanzleien.

    #191979

    Hallo Denis, ich danke für die sachliche Information.
    Ich glaube auch nicht an eine weitere Eskalation des Verhältnisses zwischen Stadtrat und dem OB, denn für den OB ist das Verklagtwerden und Klären von Streitfragen vor Gericht nur das Salz in der Suppe der städtischen Verwaltungsgeschäfte.
    Nur für einige unerfahrene Stadträte, unsere Lokalzeitung und uns unbedarfte Bürger, die wir -wie Elfriede schon schrieb -Juristen lieber von hinten sehen, ist das ungewöhnlich.
    Ich gehöre zu denen, die das alles in offenen, vertrauensvollem Gesprächen zwischen Stadtrat und OB geklärt sehen wollen, bei denen der Klügere auch mal nachgibt, aber das ist leider mit Ritter Bernd nicht möglich, er liebt den Kampf.

    #191980

    Anonym

    in offenen, vertrauensvollem Gesprächen zwischen Stadtrat und OB geklärt sehen wollen, bei denen der Klügere auch mal nachgibt, aber das ist leider mit Ritter Bernd nicht möglich

    Dann muss eben der Stadtrat klüger sein und nachgeben. Geld gespart, Zeit gespart, Pluspunkte gesammelt, Vertrauen wiedergewonnen. Aber sowas ist wahrschienlich zu unspektakulär.

    Es sind zwei unterschiedliche Kanzleien.

    Lass mich raten: Der Name der anderen Kanzlei ist ebenfalls so unwichtig, dass sich niemand erinnern kann?

    #191981

    Nein, die ist aber noch nicht beauftragt (siehe Frist), deshalb werde ich sie hier auch nicht publizieren.

    #191982

    Anonym

    Weeß ich nich, wie das alles konkret heißt, Rechtsanwaltskammer oder so.

    Handwerkerrechnungen kommen dann von der Handwerkskammer? Die Dritten zahlst du erst, wenn der Bescheid der Ärztekammer vorliegt? 🙂

    aber im rinzip isses doch so.

    Nö, isses nich. Es gibt Gebühren nach der Gebührenordnung und Honorare, die frei verhandelt werden können. Selten wird die Vergütung vom Ergebnis abhängig gemacht und schon gar nicht, wenn der Mandant ein öffentliches Amt bekleidet.

    Nein, die ist aber noch nicht beauftragt

    Wie hoch sind denn die voraussichtlichen Kosten? Gibt es da schon Überlegungen?

    #191983

    Die Rechtsabteilung der Stadt hat die Gesetzesparagraphen zu finden, die besagen, dass der OB Recht hat.

    Das hat doch das Landesverwaltungsamt schon gemacht! Steht im Artikel der MZ!
    Braucht nicht das Künstlerhaus noch Geld?

    Und wieder stellt sich für mich dir Frage:
    Die Landtagsabgeordneten ändern doch ständig die Gesetze?
    Wie machen sie das, wenn sie von Rechtsanwendung nichts verstehen?

    #191987

    Glaubt wirklich auch nur einer im Stadtrat, das die Wähler den Kampf der Donkeyschotten gegen Den OB versteht?

    #191988

    OK, der Name der Kanzlei interessiert offenbar nicht. Aber ist es die gleiche Kanzlei, die nächste Woche auch im Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt ist, falls der OB die Zahlung nicht freigibt? Und wird die gleiche Kanzlei beauftragt, das Disziplinarverfahren zu betreuen?
    Wenn ich darüber nachdenke, interessiert es mich doch, wer das Geld verdient.

    Und da die zwischen 50 und 150 € pro Stunde nehmen, weiß man, wie viel Zeit verplempert werden soll! Wenn nicht mal das Landesverwaltungsamt Gründe sieht, Vorermittlungen durchzuführen,
    welche Sachverhaltquetsche ist dann zu erwarten?

    Beleidigung der im Stadtrat vertretenen OB Kandidaten durch Besetzung der OB Posten?
    Widerrechtliche Rechtsanwendung?
    Umsetzung der Gemeindeordnung?

    Hört noch jemand die Peitsche von BB knallen?
    Es gab da mal in der Fotozeitung am 29.4. 2003 ein Artikel und eine Fotomontage „Stiefel und seine Marionetten“
    Könnten sie noch mal nutzen.

    #191989

    http://www.bverwg.de/medien/pdf/streitwertkatalog.pdf

    Unter Punkt 22.7 stehen ca. 10.000 €

    #191990

    @redhall Natürlich verstehen die meisten Bürger das nicht. Das kann man auch nicht erwarten, da die Kenntnis über rechtliche Zusammenhänge in der Bevölkerung relativ minimal sein dürften.

    #191993

    Es hat schon Geschmäckle, wenn ein Amtsträger versucht, ein Verfahren gegen sich aus Kostengründen zu unterbinden.

    #191994

    Immer, wenn sich Politiker über die Wähler erhaben fühlen, bekommen sie die Quittung.
    Da sind die Kentnisse der Wähler maximal!

    Und gefahrenabwehr ist Aufgabe des OB.

    #191996

    Das mag verstehen wer will @redhall. Was hat das Ganze mit der Gefahrenabwehr zu tun?

    #191997

    Es hat schon Geschmäckle, wenn ein Amtsträger versucht, ein Verfahren gegen sich aus Kostengründen zu unterbinden.

    Ach weißt Du, Hei-Wu, würde er nichts zu tun, hätte er gewiss ein paar Anzeigen wegen Veruntreuung am Hals.

    #191998

    Ich denke da liegt redhall eher falsch.
    Es gibt immer mehr Bürger, die das all zu gut verstehen.

    #192003

    Anonym

    welche Kanzlei vertrat gleich noch den OB vor Gericht? und welche hat die Stadt bezüglich der Deichsache vertreten?
    das war auch nicht die Rechtsabteilung. Aber dafür war Geld da, schließlich ging es darum, jeden Fleck auf der schimmernden Rüstung zu vermeiden.

    #192004

    Ich würde gerne meine Frage zum zweiten mal stellen, in welcher Funktion Sagisdorfer hier im Forum aktiv ist? Weiß das jemand?

    #192009

    Also, man weiß nicht, ob man gegen Wiegand etwas in der Hand hat. Deshalb will man von ihm aus der Stadtkasse 20.000€ für eine Kanzlei, die etwas finden soll. So habe ich das verstanden.

    #192011

    Man hat etwas in der Hand, und läßt die Aussichten einer Klage prüfen. Ein durchaus üblicher Vorgang. So habe ich das verstanden.

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