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5. Februar 2013 um 21:53 Uhr #30481
Das fordert zumindest der fzs in seiner jüngsten Pressemitteilung. Auch wenn ich nicht immer mit den studentischen Gremien und Zusammenschlüssen konform gehe, haben sie hier meine vollständige Zustimmung.
5. Februar 2013 um 23:07 Uhr #30493Der Doktortitel wurde ihr bereits entzogen, und zwar laut Spiegel heute von der Uni Düsseldorf:
(Sorry, andere Methode zum Einfügen eines Links find ich leider nicht.)
6. Februar 2013 um 09:31 Uhr #30509Es ist ermutigend, dass sich die Universität nicht von bezahlten „Bundeswissenschaftlern“ hat beeinflussen lassen: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/debatte-ueber-schavans-doktorarbeit-wissenschaftsrat-wehrt-sich-gegen-kritik-12042321.html
6. Februar 2013 um 10:39 Uhr #30525@joter: Entzogen wurde er laut Pressemitteilung des Dekans der phil. Fakultät.
http://www.uni-duesseldorf.de/home/infocenter-hhu/aktuell/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailansicht/article/aktuelle-sitzung-des-fakultaetsrats-der-philosophischen-fakultaet-und-presseerklaerung-vom-0502.html?cHash=f62502a63791e17b59921d072e912fdbDie Pressemitteilung des fzs war ja die umgehende Stellungnahme darauf.
6. Februar 2013 um 10:46 Uhr #30528
AnonymAlle Achtung. Nach über 30 Jahren wird eine Dissertation, welche damals als völlig in Ordnung bewertet wurde, als „Plagiat“ überführt. Schon eigenartig, daß es einfach nur lange genug Zeit braucht um eine völlig andere Bewertung zu finden. Was damals gut war ist heute schlecht. Alles klar…
6. Februar 2013 um 12:06 Uhr #30546Es war damals auch nicht gut, sondern wurde nicht bemerkt. Hätte Madame Schavan damals eine Bank ausgeraubt, dürfte sie die Geldsäcke heute auch nicht behalten.
Und jetzt heult sie auch noch rum und will klagen:
http://www.sueddeutsche.de/bildung/entscheidung-der-universitaet-schavan-verliert-doktortitel-und-kuendigt-klage-an-1.1592600Allerdings ist es schon schlimm für sie, weil die Promotion ihr einziger Hochschulabschluß ist – letztlich steht sie dann auf dem Arbeitsmarkt als „ungelernte Kraft“ da….
6. Februar 2013 um 12:17 Uhr #30548Wie kommst Du darauf ? Wenn bei dem Bankraub kein Mord geschehen ist wäre auch das verjährt.
6. Februar 2013 um 12:46 Uhr #30556@Nachrichtenticker. Es geht nicht um Verjährung im Strafrecht.
Wenn ein „falscher Arzt“ Jahrzehnte lang Patienten operiert – darf er dann weiter machen?
oder sieh mal hier:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizeihauptmeister-faelschte-zeugnis-die-sechs-in-latein-1.14978726. Februar 2013 um 13:19 Uhr #30568
AnonymWas damals nicht bemerkt wurde, ist für den Betroffenen eigentlich nicht von Relevanz. Nicht Schavan hat gepennt, sondern die beiden Doktorväter. Schließlich haben sie die Arbeit abgenommen und dementsprechend auch bewertet. Nach über drei Jahrzehnten gibts plötzlich eine Neubewertung. Und das ist m. M. nach absurd.
6. Februar 2013 um 13:33 Uhr #30569Ein Lüge wird auch nach dreißig Jahren nicht zur Wahrheit.
Und Schavan hat nicht „gepennt“, sondern betrogen.6. Februar 2013 um 14:16 Uhr #30574
AnonymHast du bestimmt in der Schule auch getan.
6. Februar 2013 um 15:55 Uhr #30591Deine Argumente werden kontinuierlich flacher.
6. Februar 2013 um 16:00 Uhr #30592Die Frau hat Dank des Doktortitel viele überholt, die ehrlich durchs Leben gegangen sind.
Gut dass damit jetzt Schluss ist.
Sie kann sich ja mit den anderen Ex-Doktoren zu einem No- Think- Tank zusammenschließen.6. Februar 2013 um 16:06 Uhr #30594Ob Schavan der Doktortitel zu Recht enzogen wurde, soll sie bitte gerichtlich mit der Uni in Düsseldorf klären. Ich will nicht ausschließen, dass auch politische Gründe eine Rolle spielten.
Bildungsministerin kann sie aber nicht mehr bleiben.@HeiWu, es gibt Leute die Lügen und die, die sich belügen lassen.
Weshalb haben das die Gutachter der Doktorarbeit nicht bemerkt?
Die Uni müsste sich auch fragen lassen, was sie zum Doktortitel von S beigetragen hat.6. Februar 2013 um 16:12 Uhr #30595Na ja ich war es nicht der Bankraub als Vergleich gebracht hat und ja ich frage mich wieso selbst schwerste Verbrechen verjähren und so etwas (offensichtlich nur bei Politikern nach unbekannter Auswahl) so gehandhabt wird.
Ich hatte auch mal versucht mir das durchzulesen aber da schlafen einem die Füße ein und zum x. Mal frage ich mich worin die Wissenschaft bei der Geisteswissenschaft so alles bestehen kann. Glaubhafte Zeitzeugen die zu dieser Zeit bereits in Westdeutschland im wissenschaftlichen Bereich tätig waren haben mir aber versichert das nach den jetzt angelegten Maßstäben ca. 50% aller Promotionen nichtig wären.
6. Februar 2013 um 16:26 Uhr #30597Die Maßstäbe wissenschaftlicher Qualität werden nicht „jetzt plötzlich“ angelegt, sondern galten galten in gleichem Umfange auch schon 1980. Wahrscheinlich auch schon um 1900.
6. Februar 2013 um 16:28 Uhr #30598
Anonymfairerweise müsste man nun auch sämtliche arbeiten (dipl., doktor, habil.) der 15 prüfer auf „unsauberes arbeiten und sytematische täuschung“ untersuchen….
es is ja durchaus gang und gäbe, dass sich professoren in die arbeiten von untergebenen als autor aufnehmen lassen und so ihrer publikationspflicht nachkommen.
6. Februar 2013 um 16:42 Uhr #30599@Psychofred: es gibt keine „Publikationspflicht“ für Professoren.
6. Februar 2013 um 16:58 Uhr #30601In DDR-Zeiten gehörte zu akademischen Abschlußarbeiten generell eine „eidesstattliche Erklärung“ über die verwendeten Lit.Stellen un Hilfsmitteln. Diese Erklärung an Eides statt verjährte nicht!
6. Februar 2013 um 17:15 Uhr #30602Das ist nun wahrlich keine Erfindung der DDR.
6. Februar 2013 um 17:33 Uhr #30606Zugegeben,
es ist schon etwas problematisch, eine sozusagen bereits einmal bestandene Prüfung (hier: einer Doktorarbeit) im Nachhinein nicht mehr als bestanden zu beurteilen (kann das Abi aberkannt werden, wenn sich heute herausstellt, dass bei der Prüfung vor 40 Jahren gespickt/betrogen wurde, somit unberechtigt studiert wurde, und kann dann der Studienabschluss im Nachhinein aberkannt werden, auch wenn das Examen an sich bestanden wurde??).Aber:
Wenn hier schon Einige die Angelegenheit mit Verbrechen vergleichen:
Würde man ältere Doktorarbeiten, die mit den heutigen Methoden (Internet) als betrügerisch entlarvt werden können, nicht im Nachhinein als nicht anzuerkennen bewerten, so wäre dies, wie wenn man einen Verbrecher, der früher freigesprochen wurde (weil ihm nichts nachzuweisen war) und nun mit neuen Methoden (genetischer Fingerabdruck etc.) doch als Täter überführt werden kann, nicht belangen, obwohl das Delikt noch nicht verjährt ist.6. Februar 2013 um 17:35 Uhr #30607So eine Art eidesstattlicher Erklärung
muss meine Tochter bei jeder besseren Arbeit am Gymnasium unterschreiben (vor allem kein „copy and paste“ verwendet zu haben).6. Februar 2013 um 18:14 Uhr #30614@braegel: Es gab in der Hochschulrektorenkonferenz bereits eine sehr kontroverse Diskussion, ob Doktorväter von „Betrügern“ ebenfalls ihre Titel verlieren sollten. Der Druck würde auf die Professoren nur unnötig erhöht werden und Lehre & Forschung hemmen. Der Doktorvater unterschreibt mWn keine eidesstattliche Erklärung, dass die Arbeit frei von Plagiaten ist. Ein Lehrer verliert auch nicht sein Abitur, wenn einer seiner Schüler betrügt und es erst später auffliegt.
Finde übrigens den Aufschrei weitaus berechtigter als bei KTzGuttenberg, da es für eine Bildungsministerin ein absolutes Unding ist. Das wäre so als ob man einen Finanzminister hätte, der vergisst große Geldsummen entgegengenommen zu haben.
Ich bin übrigens froh, dass es möglich ist auch nachträglich wissenschaftliche Arbeiten auf ihr Gehalt und die wissenschaftliche Arbeitsweise zu prüfen.
6. Februar 2013 um 19:19 Uhr #30620bei KTzG fand ich die Aberkennung noch Nachvollziehbar, weil diese relativ Zeitnah erfolgte.
Bei Schavan ist es nun schon 32 Jahre her.
Mir gefällt auch das Verfahren zur Aberkennung nicht. Die Uni Düsseldorf hat sie promoviert, sie entscheiden plötzlich über die Aberkennung.
Weshalb wurden keine externen Gutachter eingesetzt?6. Februar 2013 um 21:27 Uhr #30639Immerhin war es bei KT eine wissenschaftliche Arbeit, die hatte schließlich der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erarbeitet.
Frau Schavan musste noch selber kopieren.
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