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5. August 2013 um 07:10 Uhr #59840
Anonym@Hallunke
Du selbst koppelst jeden Fehler der handelnden Behörden und Personen an grundsätzliche Kritik der Demokratie und des Rechtsstaates. Also hoffte ich, dass Du anders bist und gleich gar keine Fehler machst, sonst müsstest Du Dich grundsätzlich in Frage stellen. Falls ich versehentlich Deine Maßstäbe auf Dich selbst angewandt habe…? Uups
Zur Wahl kannst Du Dich natürlich auch so stellen, ich habe ja nur eine Bitte geäußert!
Da das Hochwasseramt zur Situation in Halle immer noch schweigt, frage ich mal, gibt es Beispiele für Deichbegutachtungen, aus denen man Zeitabläufe ableiten kann?
Sind die gar schon am Werk?5. August 2013 um 10:45 Uhr #59868@eseppelt
Ich habe zwar nicht nach Expertenwissen gefragt, sondern
einfach nach deiner Meinung zu den Aussagen von
Herrn Aeikens.
Ich muss weiterhin kein Experte sein, um festzustellen
dass die einzelnen Fraktionen, die Gefahrenabwehr als
notwendig bekunden,
Herr Aeikens dieses leider gegensätzlich einstuft.@ilmenau1967
Fehlerfreie Menschen gibt es nicht, die Frage ist vielmehr
wie gehe ich mit gemachten Fehlern um.
Ich stehe für meine Fehler ein und versuche entsprechend
diese abzustellen.
Nur ist die Häufung der gemachten Fehler bezüglich des
Gimritzer Damm bzw. im Hochwasserschutz bedauerlicherweise
recht eigen, damit stellt sich die Frage woran liegt das.5. August 2013 um 10:54 Uhr #59871
Anonym@hallunke
Ermutigen wir Menschen (speziell Politiker) Fehler zu bekennen?
Geben wir ihnen Gelegenheit Fehler zu beheben?
Mein Eindruck ist, dass sehr schnell nach Absetzung gerufen wird, das Signal für den Nachfolger ist eindeutig.
Bezüglich unseres Deichproblems vermute ich, dass Landesbehörden froh waren nicht auch in Halle Geld ausgeben zu müssen. Keine Dringlichkeit, keine Kosten jetzt. Teurer Irrtum. Ob Halle zu leise war oder die Gegenseite einfach zu gut im Weghören war, kann ich auch nicht sagen. Aber die meisten Beteiligten sind noch da und müssen dieses Problem JETZT lösen.5. August 2013 um 11:17 Uhr #59875@ilmenau1967
Jetzt kommen wir doch auf einen Nenner.
Nur zur Ergänzung deiner Aussage ermutigen wir
die Politik Wege und Lösungen zu suchen die
unabhängig von Parteilichen Interessen und
personellen Macht Gerangel zielstrebig
und zeitnah der Lösungsfindung dienen.9. August 2013 um 23:22 Uhr #60748
Anonym@eseppelt Woher weißt du, dass der OB weiter klagt? Ich finde nix bei der Stadt oder beim Gericht.
Die Linken sind wohl noch im Urlaub oder wohnen weg vom Fluss. FDP auch. Mitbürger auch. Grüne haben etwas, dass ich noch nicht kenne. Fragen an OB und Antwort vom 2.8. Muss ich erst lesen.
9. August 2013 um 23:37 Uhr #60750
AnonymNaja. Was mir immer wieder auffällt, der OB „informiert“ erst nach der letzten Sitzung für fast 2 Monate den Stadtrat. Na wenn die nicht da sind, da kann er nix für. Es sieht eben doch sehr nach Absicht aus, den Stadtrat aus zu booten.
CDU und SPD mit ähnlichen Positionen, wenn die das merken implodiert das Universum.10. August 2013 um 01:12 Uhr #60756@Hallunke : es ist einfach anstrengend, deine Ergüsse zu lesen.Fasse dich mal kurz, die gewonnene Zeit koenntest du in einem Aufbaukurs “ Deutsch fuer Inlaender“sicher sinnvoll investieren. Der dir verhasste
demokratische Sozialstaat hält dafür diverse, zugegebenerweise auch teure
Bildungsprogramme bereit. Die Volkshochschule hat bestimmt noch Kursplaetze frei.
Wenn du in die Kurse nicht reinkommst, koenntest du noch versuchen, dich in Integrationskurse für Auslaender reinzumogeln. Das Kursprogramm dort ist etwas straffer, aber du haettest dort auch die Möglichkeit, etwas über die westliche Wertegemeinschaft zu erfahren.
.10. August 2013 um 01:16 Uhr #60757Landesverwaltungsamt lässt Frist verstreichen: Wiegand klagt weiter wegen Dammbau
Das ist nur konsequent, die Gefahrenabwehr
ist nun mal das erklärte Ziel.
Da die Fraktionen diese Gefahr, eben wie der
Richter, als abstrakt einstufen muss entsprechend
gehandelt werden.
Selbst das Land durch Herrn Aeikens diese Auffassung,
vertritt uns somit juristische Auseinandersetzungen
der Gefahrenabwehr im Wege stehen kann der OB
nur so handeln.10. August 2013 um 01:21 Uhr #60758Bitte entschuldige das ich dich mit meinen
Ergüssen überfordere.
Sicherlich hast du in verschiedenen Punkten recht,
nur werde ich auf deine derartige unangemessenen
Argumente nicht weiter eingehen.
Lies es doch einfach nicht.10. August 2013 um 10:02 Uhr #60770
AnonymMZ hat die Meldung gestern 22:01 über OBs Beschwerde, Landesverwaltungsamt wartet auf genauen Wortlaut und äußert sich dann auch öffentlich.
Bin ich nur blind, oder teilt OB uns, dem Stadtrat und der Welt nicht auf der Stadtseite mit, was er eigentlich in unserem Namen tut?
Oder wartet er bis ich auch im Urlaub bin?10. August 2013 um 11:43 Uhr #60776Gibt’s im Stadtrat noch einen, der bedingungslos zu Wiegand hält? Er hat sie doch nun alle verprellt und in ihrer Eigenschaft als gewählte Volksvertreter zu Statisten gemacht.
10. August 2013 um 14:36 Uhr #60795Knöchel hat sich hier auch schon eher negativ bezüglich der übertretenen Kompetenzen geäußer, von daher wird die Linke nicht alles gut heißen. Ich glaube zumindest den Rechtsbruch wegen der Klagehoheit des Stadtrates kritisieren alle. Eventuell stehen die Grünenn noch am engsten hinter ihm. Würde mich interessieren wie Paulsen als ehemaliger Stadtrat mit Wiegands Tour umgeht. In Kommentaren hat er sie immer dünnhäutig verteidigt.
10. August 2013 um 15:18 Uhr #60796
AnonymNun kommt mal wieder auf den Teppich.
SPD und CDU behaupten, dass Wiegand einen Rechtsbruch begangen habe.
Formal hat aber das Verwaltungsgericht Halle die Klage für zulässig erklärt!Und wenn sich Bönisch und Krause sooo einig sind, warum ziehen sie nicht selbst vor das Verwaltungsgericht?
Wollen die ernsthaft den nächsten Stadtrat abwarten, die Abwahl von Wiegand erreichen und dann eine OB-Neuwahl ansetzen? Wenn das so sein sollte, dann haben ihre Sensoren für die Stimmung in der halleschen Bevölkerung einen Totalschaden.10. August 2013 um 15:22 Uhr #60797Wenn Wiegand fällt, dann nicht durch Abwahl, sondern durch Fehler oder Rechtsbruch.
10. August 2013 um 15:31 Uhr #60799
Anonym@wolli, das sehe ich ebenso.
Nur ist der Rechtsbruch bis jetzt lediglich eine Behauptung 😉
Warten wir also die Entscheidung des OVG in Magdeburg ab. Denn wenn die dortigen Richter die Gefahr als konkret und nicht abstrakt einschätzen, dann wird es eng für Bönisch und Krause und ihre Argumente.10. August 2013 um 15:31 Uhr #60800
Anonym@omueller Bin auf dem Teppich. Bisher erwägt nur SPD rechtliche Schritte. Erwägt. CDU und SPD haben ähnliche Positionen, keiner außer dir spricht von „einig“. Also komm auch auf den Teppich.
Das Innenverhältnis von OB und Stadtrat interessierte hier das Gericht erstmal nicht. Der Beschluss spricht von der Antragstellerin (und meint nicht Frau Wiegand, sondern die Stadt). Nirgendes wird vom OB als Beschwerdeführer gesprochen, er ist Vertreter der Stadt.10. August 2013 um 15:38 Uhr #60801
Anonym@omueller Dann ist immer noch das Land zuständig und nicht die Stadt. Falls gegenwärtige Gefahr und Erst wenn das Land tatsächlich erklärt nicht zu handeln, oder tatsächlich selbst die Stadt beauftragt, darf der OB bauen. Natürlich immer noch nach Recht und Gesetz. Dann sieht es eng aus für…wen auch immer.
10. August 2013 um 15:50 Uhr #60803
Anonym@ilmenau1967
Noch einmal ganz laaangsam:
Wenn Wiegand mit seiner Argumentationskette der Notlage wegen Gefahrenabwehr Recht bekommt, dann taugen die Argumente von Bönisch und Krause nicht mehr. Weil Wiegand dann auf Grund der von ihm angenommenen Gefahrensituation den Stadtrat auch nicht um Erlaubnis bitten musste, vor Gericht ziehen zu dürfen.
Übrigens hat Wiegand dem Landesverwaltungsamt nicht ohne Grund eine Frist gesetzt. Diese ist nun sang- und klanglos verstrichen. Dies könnte Wiegand genügen um glaubhaft zu machen, dass das Land objektiv nicht in der Lage ist, Baumaßnahmen für die Gefahrenabwehr durchzuführen.Also: abwarten was am OVG entschieden wird!
10. August 2013 um 16:04 Uhr #60805
Anonym@omueller noch langsamer für dich
verfahren Stadt gegen Landesverwaltungsamt
Stadtrat und sein Verhältnis zum OB tauchen gar nicht auf
das ist ein ganz anderer Schuh
Selbst wenn Gefahr gegenwärtig gewesen wäre, hätte OB ZUERST das Landesverwaltungsamt fragen müssen, weil es zuständig und erreichbar ist. ZITAT „Die Antragstellerin kann ihre Zuständigkeit in rechtmäßiger Weise auch nicht (auf dem fehlt hier) Wege eines Selbsteintritts zur Gefahrenabwehr begründen.“
Ich weiß nicht, worauf OB hofft, aber es wäre m.E. sensationell, wenn das OVG das anders sieht.
Lies dir notfalls mehrmals die Seite 9 des Beschlusses durch.10. August 2013 um 16:12 Uhr #60808@ilmenau1967
Versuche wenigstens mal dich mit den Argumente
anderer vernünftig auseinanderzusetzen.
Der Tenor kann nur die Gefahrenabwehr sein,
und ich empfinde das als einzigen Weg diese
schnell zu realisieren.
Zeit ist genügend ins Land gegangen.
Das Kompetenzgerangel, parteiliche Interessen
oder andere Befindlichkeiten sollten nicht
über die Sicherheit der Bürger gestellt werden.
Darum geht es den OB die Sicherheit der Bürger
wie mehrfach ja bereits erwähnt.
Persönliche Vorteile für sich sehe ich dabei weniger.10. August 2013 um 16:18 Uhr #60809
Anonym@Hallunke Gefahrenabwehr als einzige Chance? Dann gute Nacht.
Der Ball liegt beim Land. OVerwG könnte das Land vielleicht zwingen sich zu entscheiden selber bauen oder Stadt beauftragen. Halte ich aber für nicht machbar, da das LVerw.amt den OB nicht über den Weg trauen wird. Keine Ahnung, welche Rechtsmittel das Land dann hat. Vermutlich baut dann wieder keiner, weil nicht rechtssicher.10. August 2013 um 16:23 Uhr #60810
AnonymVernünftig. Stadt und Land einigen sich außergerichtlich. LHS führt verkürztes Planverfahren durch und Papenburg baut das, was geplant wird. Gegenwärtige Gefahr gibt es nicht und die abstrakte Gefahr wird (hoffentlich eilig) gebannt. Stadt erstellt unter Konsultation der Landesbehörden das Hochwasserschutzkonzept und saniert die Brunnengalerie. Genug Arbeit für Jeden.
10. August 2013 um 16:24 Uhr #60811@ilmenau1967
„…das LVerw.amt den OB nicht über den Weg trauen wird. …“
So wie es aussieht gibt es gar kein Vertrauen
auf der Politischen Ebene.
Wen sollen dann Bürger dieser Stadt vertrauen?10. August 2013 um 16:26 Uhr #60812
AnonymLand könnte vorm Bundesverwaltungsgericht weiter machen, oder der OB. Wer auch immer mit dem Ergebnis unzufrieden ist.
10. August 2013 um 16:30 Uhr #60813
Anonym@hallunke HALLO Realitätscheck. Der OB baut am Land vorbei einen Damm, hört auf keine Warnung, baut weiter, verliert vor Gericht, will weiter bauen. Da würde ich es mir dreimal überlegen, ob ich ihn mit irgend etwas beauftrage. Für dich extra: Landesverwaltungsamt ist weisungsbefugt und könnte erwarten das Weisungen ausgeführt werden, außer bei OB.
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