Startseite Foren Halle (Saale) CDU stellt Fragen an Stadtverwaltung

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  • #273406

    Viele Fragen haben zur Zeit Mitglieder der CDU-Ratsfraktion an die Stadtverwaltung. Aus den Anfragen: Andreas Scholtyssek, zum Hochwasserbeirat : In s
    [Der komplette Artikel: CDU stellt Fragen an Stadtverwaltung]

    #273407

    Das verstehe ich jetzt nicht, aber es gibt bestimmt schlaue User, die es mir beantworten können, vielleicht Herr Scholtysek sogar selbst: Der Stadtrat hat etwas beschlossen, aber es wird gefragt, warum die Stadtverwaltung dagegen keine Widerstand leistet. Wie ist das jetzt zu verstehen?

    #273408

    @Riosal,
    weil vielleicht in den Ausschüssen mangels Fachleuten oder Sachverständigen zu wenig diskutiert wurde und dann in den Abstimmuen infolge der Mehrheiten keine Ablehnungen oder Änderungen zustande kamen. Deshalb wurde auch im Stadtrat auch nur durchgewinkt.

    #273409

    Der Hochwasserbeirat ist allerdings auch nicht nur mit Sachverstand besetzt, und ein gewähltes Gremium ist er auch nicht.

    #273410

    Habe ich das in der Empfehlung des Hochwasserbeirates richtig gelesen und verstanden, dass im gesamten Uferbereich von Saale und Nebenarmen im Stadtgebiet auf 5 m Breite sämtliche Bäume fallen sollten? Und wundert sich Herr Scholtyssek, dass der Stadtrat das ablehnt? Vielleicht bekommt Hallespektrum ja mal eine Stellungnahme von Herrn Scholtyssek zu diesem Vorhaben, damit wir es verstehen?

    #273411

    Im §38 des Wasserhaushaltsgesetz steht, was der Herr Scholtisek und der OB nicht wußten:
    (1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer
    Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von
    Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
    (2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des
    Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei
    Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante.
    (3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. Die zuständige Behörde kann für Gewässer
    oder Gewässerabschnitte
    1. Gewässerrandstreifen im Außenbereich aufheben,
    2. im Außenbereich die Breite des Gewässerrandstreifens abweichend von Satz 1 festsetzen,
    3. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite
    festsetzen.
    Die Länder können von den Sätzen 1 und 2 abweichende Regelungen erlassen.

    #273412

    In der MZ steht heute, dass das LVwA eine Katastrophenschutzübung abgehalten hat, Thema auch Hochwasser.
    Seltsamer Weise blieb die Stadt Halle außen vor.
    Gefahrenabwehr durch wegsehen? Wie steht die CDU Fraktion zu diesem seltsamen Gebahren, wer wird verklagt?

    #273413

    @Riosal Das verstehe ich jetzt nicht, aber es gibt bestimmt schlaue User, die es mir beantworten können, vielleicht Herr Scholtysek sogar selbst: Der Stadtrat hat etwas beschlossen, aber es wird gefragt, warum die Stadtverwaltung dagegen keine Widerstand leistet. Wie ist das jetzt zu verstehen?

    Der OB wird verklagt, weil er dem Beschluss nicht wiedersprochen hat, ist doch ganz einfach!
    Der Stadtrat bezahlt dann den Unsinn!

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