Startseite › Foren › Halle (Saale) › Bundestagswahl: Parteien plakatieren an verbotenen Stellen
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12. August 2013 um 09:18 Uhr #61017
Leider sind fast alle Stellen verboten. An den überwiegenden Stellen hängen nämlich mittlerweile diese Stroer-Fähnchen an den Masten (übrigens meistens ungenutzt: „miete mich“). An die Stroer-Masten zu hängen, ist nämlich noch verbotener, als an eine Verkehrsampel. Hier rächt sich für die Parteien, dass man Stroer leichtfertig das Werbemonopol im öffentlichen Raum zuerkannt hat.
12. August 2013 um 09:48 Uhr #61018Auf welcher Grundlage soll denn das Hängen an den Masten verboten sein, wo Stroer seine Fähnchen hat? Solange man darüber (oder meinetwegen darunter) noch Platz hat, ist nach der Sondernutzungssatzung keine Einschränkung ersichtlich.
12. August 2013 um 10:08 Uhr #61021Drunter ist verboten; drüber in der Regel technisch ohne übertriebenen Aufwand gar nicht möglich.
12. August 2013 um 10:47 Uhr #61024Die Plakatierer sollten sich keinen Zwang antun.
12. August 2013 um 11:10 Uhr #61031Das Bürgeramt von Erfurt hat den Punkt mit angeführt:
Beim Anbringen von Plakattafeln an Straßenbeleuchtungsmasten, an denen sich Ausleger der
Ströer Deutsche Städte Medien GmbH befinden, ist darauf zu achten, dass bei der Anbringung unterhalb der Ausleger ein Mindestabstand von 0,80 m und bei Anbringung über den Auslegern von mind. 0,25 m eingehalten werden muss, da sonst eine Bestückung dieser Ausleger durch die Ströer nicht mehr möglich ist.12. August 2013 um 11:17 Uhr #61033Im Wahlkampf haben Parteien Vorfahrt.
12. August 2013 um 16:17 Uhr #61065Als kleiner Bürger werde ich umgehend zur Kasse gebeten. Kaum ein Monat vergeht ohne Knöllchen – OK. Zwar könnte man hier und da mal Gnade vor Recht ergehen lassen aber na ja.
Hier aber wird ja noch wissentlich gegen eine Satzung verstoßen … von d. GRÜNEN habe ich eh nichts erwartet aber ein Mitglied im OuU Ausschuss sollte die Satzung kennen.
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Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Halle (Saale) (Sondernutzungssatzung)
§ 4 Erlaubnisfreie Sondernutzung
e) Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Sinne des § 5 Abs. 1.
§ 5
Wahlwerbung
(1) Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und
Volksentscheiden in der Stadt Halle (Saale) ist für Plakate mit einer Grundfläche unter 1
m² im Zeitraum von sechs Wochen vor sowie zwei Wochen nach dem vorgenannten
Ereignis erlaubnisfrei. Die Erlaubnisfreiheit umfasst ausschließlich das Anbringen an
Lichtmasten.
(2) Das Anbringen von Plakatwerbung hat fachgerecht und schadensfrei zu erfolgen. Die
Plakate sind mit nicht rostendem Material ohne scharfe Kanten in der im Umfang des
Mastes entsprechenden Größe sicher zu befestigen. Die Höhe der Unterkante des
Plakates hat mindestens 2,50 m über der Gehwegoberkante zu betragen.
(3) Das Anbringen von Wahlplakaten ist unzulässig
a) vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
b) an Verkehrszeichen und -einrichtungen, wie Lichtzeichenanlagen, Leitgeländern,
Hinweisschildern und Wegweisern,
c) an Bestandteilen des Straßenkörpers gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 wie Brücken, Pfeiler,
Stützmauern.
(4) Eine Behinderung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs beim Anbringen und
Abnehmen der Wahlplakate ist auszuschließen. Der ordnungsgemäße Zustand der
Plakate ist während des gesamten Zeitraumes der Anbringung durch den Sondernutzer
zu überwachen.
12. August 2013 um 20:06 Uhr #61095heiwu, da bin ich voll Deiner Meinung, der Markt gehört den Bürgern!! Basta!
15. August 2013 um 11:35 Uhr #6153015. August 2013 um 11:50 Uhr #61536
Anonym… und ich hatte mich schon über die Plakate gewundert! Na dann hoffen wir mal, daß der Austausch reibungslos über die Bühne geht … 😀
17. August 2013 um 16:06 Uhr #61807Meine Beurteilung einiger Plakate an den Laternenmasten:
– Piraten mit Anfängerfehler, zu viel Schrift und zu klein, aber es sind ja auch Anfänger, also verzeihbar
– Conny Pieper mit ähnlichem Anfängerfehler
– Karamba mit gutem Plakat, warum aber in 10m Höhe?
– Einzelkämpfer Bauersfeld mit auffälligem Plakat17. August 2013 um 17:28 Uhr #61812Das passt vor allem nicht zu einem schwarzen Gesicht.
20. August 2013 um 10:29 Uhr #62340Ich frage mich, warum C.Piepers Konterfei in der August-Bebel-Straße zumindest in Kopfhöhe hängen und damit jeden einladen, darauf herumzumalen. Drei Plakate untereinander überfordern beim Vorüberfahren, obwohl Inhalte sowieso meist nicht draufstehen.
20. August 2013 um 10:50 Uhr #62346Bis 2,50m alles abschneiden…
20. August 2013 um 12:45 Uhr #62361Einiges fliegt schon auf der Erde rum
20. August 2013 um 16:43 Uhr #62443Wahlkampf heißt auch Kampf um die besten Plakatstellen.
4. September 2013 um 22:31 Uhr #64877In der Trothaer Straße, sicher auch anderswo, stehen viele Großplakate der FDP (mit Rößler) auf dem Fußweg.
4. September 2013 um 22:53 Uhr #64881Das ist notwendig, damit die FDP 5% erreicht und mit der CDU/CSU die Regierung fortsetzen kann.
Die FDP-Kröte müssen wir schlucken.7. September 2013 um 21:50 Uhr #65369Jetzt wird sogar im Hallespektrum „plakatiert“ 🙁
7. September 2013 um 22:33 Uhr #65370Wir haben den Parteien das Recht eingeräumt auf hallespektrum bis zur Bundestagswahl zu werben, davon hat bisher leider nur die CDU Gebrauch gemacht.
8. September 2013 um 00:10 Uhr #65382Die Anderen wissen sicher nix davon…
8. September 2013 um 01:00 Uhr #65477Haetten ja mal fragen koennen. Im Forum gings ja auch.
8. September 2013 um 09:54 Uhr #65504
MirrorWie wäre es mit einer Anzeige zur Unterstützung der TOOH-Insolvenz. Die Linken als Frontkämpfer für den OB-Turbokapitalismus? Teilen ist geil: Von den Musikern zu den Beratern 🙂
8. September 2013 um 10:02 Uhr #65505Die SPD macht m.E. den aufwendigsten Wahlkampf, bei den angegebenen Kosten haben die Genossen sicher etwas gemogelt, aber wie sagte schon Bismarck:
„Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd“.
8. September 2013 um 10:45 Uhr #65513Und nach dem Angeln: Der Fisch war sooooooooooooooooooo groß …
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