Startseite Foren Halle (Saale) Bundestagswahl: Parteien plakatieren an verbotenen Stellen

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  • #61017

    Bundestagswahl: Parteien plakatieren an verbotenen Stellen

    Leider sind fast alle Stellen verboten. An den überwiegenden Stellen hängen nämlich mittlerweile diese Stroer-Fähnchen an den Masten (übrigens meistens ungenutzt: „miete mich“). An die Stroer-Masten zu hängen, ist nämlich noch verbotener, als an eine Verkehrsampel. Hier rächt sich für die Parteien, dass man Stroer leichtfertig das Werbemonopol im öffentlichen Raum zuerkannt hat.

    #61018

    Auf welcher Grundlage soll denn das Hängen an den Masten verboten sein, wo Stroer seine Fähnchen hat? Solange man darüber (oder meinetwegen darunter) noch Platz hat, ist nach der Sondernutzungssatzung keine Einschränkung ersichtlich.

    #61021

    Drunter ist verboten; drüber in der Regel technisch ohne übertriebenen Aufwand gar nicht möglich.

    #61024

    Die Plakatierer sollten sich keinen Zwang antun.

    #61031

    Das Bürgeramt von Erfurt hat den Punkt mit angeführt:

    Beim Anbringen von Plakattafeln an Straßenbeleuchtungsmasten, an denen sich Ausleger der
    Ströer Deutsche Städte Medien GmbH befinden, ist darauf zu achten, dass bei der Anbringung unterhalb der Ausleger ein Mindestabstand von 0,80 m und bei Anbringung über den Auslegern von mind. 0,25 m eingehalten werden muss, da sonst eine Bestückung dieser Ausleger durch die Ströer nicht mehr möglich ist.

    #61033

    Im Wahlkampf haben Parteien Vorfahrt.

    #61065

    Als kleiner Bürger werde ich umgehend zur Kasse gebeten. Kaum ein Monat vergeht ohne Knöllchen – OK. Zwar könnte man hier und da mal Gnade vor Recht ergehen lassen aber na ja.

    Hier aber wird ja noch wissentlich gegen eine Satzung verstoßen … von d. GRÜNEN habe ich eh nichts erwartet aber ein Mitglied im OuU Ausschuss sollte die Satzung kennen.

    Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Halle (Saale) (Sondernutzungssatzung)

    § 4 Erlaubnisfreie Sondernutzung

    e) Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Sinne des § 5 Abs. 1.

    § 5

    Wahlwerbung

    (1) Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und

    Volksentscheiden in der Stadt Halle (Saale) ist für Plakate mit einer Grundfläche unter 1

    m² im Zeitraum von sechs Wochen vor sowie zwei Wochen nach dem vorgenannten

    Ereignis erlaubnisfrei. Die Erlaubnisfreiheit umfasst ausschließlich das Anbringen an

    Lichtmasten.

    (2) Das Anbringen von Plakatwerbung hat fachgerecht und schadensfrei zu erfolgen. Die

    Plakate sind mit nicht rostendem Material ohne scharfe Kanten in der im Umfang des

    Mastes entsprechenden Größe sicher zu befestigen. Die Höhe der Unterkante des

    Plakates hat mindestens 2,50 m über der Gehwegoberkante zu betragen.

    (3) Das Anbringen von Wahlplakaten ist unzulässig

    a) vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den

    Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

    b) an Verkehrszeichen und -einrichtungen, wie Lichtzeichenanlagen, Leitgeländern,

    Hinweisschildern und Wegweisern,

    c) an Bestandteilen des Straßenkörpers gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 wie Brücken, Pfeiler,

    Stützmauern.

    (4) Eine Behinderung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs beim Anbringen und

    Abnehmen der Wahlplakate ist auszuschließen. Der ordnungsgemäße Zustand der

    Plakate ist während des gesamten Zeitraumes der Anbringung durch den Sondernutzer

    zu überwachen.

    #61095

    heiwu, da bin ich voll Deiner Meinung, der Markt gehört den Bürgern!! Basta!

    #61530
    #61536

    Anonym

    … und ich hatte mich schon über die Plakate gewundert! Na dann hoffen wir mal, daß der Austausch reibungslos über die Bühne geht … 😀

    #61807

    Meine Beurteilung einiger Plakate an den Laternenmasten:
    – Piraten mit Anfängerfehler, zu viel Schrift und zu klein, aber es sind ja auch Anfänger, also verzeihbar
    – Conny Pieper mit ähnlichem Anfängerfehler
    – Karamba mit gutem Plakat, warum aber in 10m Höhe?
    – Einzelkämpfer Bauersfeld mit auffälligem Plakat

    #61812

    Das passt vor allem nicht zu einem schwarzen Gesicht.

    #62340

    Ich frage mich, warum C.Piepers Konterfei in der August-Bebel-Straße zumindest in Kopfhöhe hängen und damit jeden einladen, darauf herumzumalen. Drei Plakate untereinander überfordern beim Vorüberfahren, obwohl Inhalte sowieso meist nicht draufstehen.

    #62346

    Bis 2,50m alles abschneiden…

    #62361

    Einiges fliegt schon auf der Erde rum

    #62443

    Wahlkampf heißt auch Kampf um die besten Plakatstellen.

    #64877

    In der Trothaer Straße, sicher auch anderswo, stehen viele Großplakate der FDP (mit Rößler) auf dem Fußweg.

    #64881

    Das ist notwendig, damit die FDP 5% erreicht und mit der CDU/CSU die Regierung fortsetzen kann.
    Die FDP-Kröte müssen wir schlucken.

    #65369

    Jetzt wird sogar im Hallespektrum „plakatiert“ 🙁

    #65370

    Wir haben den Parteien das Recht eingeräumt auf hallespektrum bis zur Bundestagswahl zu werben, davon hat bisher leider nur die CDU Gebrauch gemacht.

    #65382

    Die Anderen wissen sicher nix davon…

    #65477

    Haetten ja mal fragen koennen. Im Forum gings ja auch.

    #65504

    Mirror

    Wie wäre es mit einer Anzeige zur Unterstützung der TOOH-Insolvenz. Die Linken als Frontkämpfer für den OB-Turbokapitalismus? Teilen ist geil: Von den Musikern zu den Beratern 🙂

    #65505

    Die SPD macht m.E. den aufwendigsten Wahlkampf, bei den angegebenen Kosten haben die Genossen sicher etwas gemogelt, aber wie sagte schon Bismarck:

    „Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd“.

    #65513

    Und nach dem Angeln: Der Fisch war sooooooooooooooooooo groß …

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