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- Dieses Thema hat 11 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 2 Monaten von Elfriede.
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13. Februar 2017 um 13:44 Uhr #282385
Vorschlag auf „Sags uns einfach“:
„Bieterverfahren für Erwerb städtischer Grundstücke
Der MZ konnte ich entnehmen, dass die Stadt ein Grundstück in Kröllwitz in einem Bieterverfahren verkauft hat. Ich gehe davon aus, dass dies nicht nur einmal erfolgte. Mir ist nicht bekannt, woher die Kenntnis von derartigen angebotenen Grundstücken einer breiten Öffentlichkeit möglich ist. Um hier die oft angekündigte Transparenz zu schaffen, rege ich an, dass für solche Bieterverfahren eine Plattform geschaffen wird und die Entscheidung und Prüfung durch einen unabhängigen Ausschuss erfolgt. Ein Argument dagegen kann ich nicht erkennen.“Ich auch nicht.
13. Februar 2017 um 14:35 Uhr #282387So, wie es den Anschein erweckt, ist da was unter der Hand oder leicht daneben gehandelt worden…
Ein Schelm…13. Februar 2017 um 18:50 Uhr #282406Als Stadtrat habe ich mal den Vorschlag gemacht, dass Verkäufe städtischer Grundstücke und Immobilien an leitende Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Geschäftsführer/Vorstände städtischer Unternehmen vom Hauptausschuss genehmigt werden müssen. Diesen Vorschlag hat OB Rauen mit der Frage abgebügelt, ob ich einen konkreten Verdacht hätte. Den hatte ich nicht und kein Stadtrat ist mir beigesprungen.
13. Februar 2017 um 19:22 Uhr #282414Der Verdacht hat sich ja nun, wie man der Presse entnehmen konnte, bestädigt!
ging es da nicht auch um Kröllwitz?
Ist es wieder eine „interne“ Auschreibung?
Privatkapitalistische Aneignung öffentlichen Eigentums?14. Februar 2017 um 17:39 Uhr #282485Ein Bieterverfahren mit einem Bieter bei einem derartigen Edelgrundstück ? Dann noch die Person des Bieters.
Keiner darf mir verübeln, dass mir da Zweifel kommen.14. Februar 2017 um 18:43 Uhr #282495Das Grundstück ist im vorigen Jahr im Amtsblatt angeboten worden, da hätte sich jeder darum bewerben können, für mich ist die Angelegenheit damit korrekt verlaufen.
Die Garagenbesitzer wussten doch, dass ihnen das Grundstück nicht gehört und wie die Gesetzeslage 26 Jahre nach dem Ende der DDR ist, warum die sich nicht gelümmert haben, ist rätselhaft.
14. Februar 2017 um 21:57 Uhr #282551wolli, du glaubst doch nicht im Ernst, daß da irgendein anderer Bieter überhaupt Zugang gehabt hätte, geschweige denn die finanziellen Mittel des Erwerbers?
Ein Schelm…
14. Februar 2017 um 22:01 Uhr #282552Warum sollte da kein anderer Zugang zum Mitbieten gehabt haben?
15. Februar 2017 um 13:14 Uhr #282643Weil man vielleicht das Aufgebot etwas versteckt und verklausuliert ausgeschrieben hat?
15. Februar 2017 um 13:28 Uhr #282645
AnonymEin Aufgebot ist aber was anderes! 🙂
Die Grundstückangebote im Amtsblatt sind in der Regel recht eindeutig und unmissverständlich gekennzeichnet.
Nur mal die Überschriften:
Grundstücksangebot im Blesshuhnweg
(Amtsblatt 7/2016 vom 13.04.2016, S.12)Grundstücksangebot in der Lettiner Straße (Stadtteil Kröllwitz)
(Amtsblatt 8/2016 vom 28.04.2016, S.7)Angebot für ein Grundstück in der Lettiner Straße (Stadtteil Kröllwitz)
(Amtsblatt 9/2016 vom 11.05.2016, S.9)Jeweils mit Flurstücknummer, Grundstücksbeschreibung, Mindestgebot und Teilnahmebedingungen, als nix verklausuliert und versteckt.
15. Februar 2017 um 14:19 Uhr #282648Aber Schulze hat ja schon recht: wer das Geld nicht hat, kann auch das Grundstück nicht kaufen.
15. Februar 2017 um 20:25 Uhr #282680Früher, ganz früher hat die Stadt immer zugesehen, Grundstücke und Immobilien zu erwerben, ihren Reichtum zu vermehren.
Heute ist das Gegenteil der Fall.
Ich frage mich, wann man den Galgenberg, die Klausberge und anderes verscherbeln wird….:-(
Da klärt mich einmal auf, dass das gut ist! -
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