Gibt es für Deine Meinung ne Rechtsgrundlage, oder wenigstens ne Aktennotiz 😉
Durchsführungsbestimmungen oder ein Gentlemen’s Agreement, irgentwas belastbares, außer ne allgegenwärtige Feindschaft.
Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von redhall.
Stimmt, verglichen mit Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen und der damit verbundenen Strafe ist es eine Nichtigkeit. Weitere Nichtigkeiten sind betrunken durch die Stadt rasen, Polizisten beleidigen, Molotowcocktail in Häuser werfen, Fahrrad klauen. Darf sich jeder ein kleines Abenteuer aussuchen, was er gerne mal machen möchte.
Rechtsstaatlichkeit steht ja im Wahlprogramm der AfD, also muss das ja doof sein.
Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren, 1 Monat von HansimGlück.
3 Unabhängig davon
kann der Arbeitgeber
bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Sollte tatsächlich über zwei Instanzen keine Schuld von Wiegand nachweisbar sein, wäre es aus Sicht der Staatsanwaltschaft schon etwas fraglich und Selbstkritik durchaus angebracht.
Die Verbissenheit hat schon ein Geschmäckle.
Die Absetzbewegung der Bundesanwaltschaft ist auch bezeichnend. Dies dürfte in einer solchen Deutlichkeit nicht so oft vorkommen.
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