Startseite Foren Halle (Saale) Bernburger Straße- für Radfahrer gefährlich

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  • #264038

    Ganz bestimmt nicht. Ich bin Anwohner dort, habe dort auch meinen bezahlten Parkplatz. Selbst als Fußgänger, der ich in der Innenstadt auch sehr oft bin, habe ich mehr Probleme mit Radfahrern, als mit Autofahrern.

    Was eventuell daran liegen könnte, daß an vielen Stellen der Innenstadt der Autoverkehr nur sehr eingeschränkt wenn nicht gar verboten ist? Als Autofahrer habe ich übrigens auf Autobahnen auch weniger Probleme mit Radfahrern. Hin und wieder mal Fußgängern, in erscheckender Mehrzahl sind es aber Autofahrer, die Ärger verursachen. Ist nen krasses Ding.

    #264039

    Leider sind Leute wie Xsara zu so einer objektiven Betrachtung nicht fähig, da der Haß auf Radfahrer die Sinne vernebelt.

    Ich habe keinen speziellen Hass auf Radfahrer, ich hasse nur die Leute, die sich nicht an die Regeln halten.

    Da gehören Radfahrer genauso dazu wie Fußgänger, Autofahrer, etc. Ich habe es ebenso ungern, wenn mir irgendwo ein anderer Autofahrer fast im Kofferraum hängt, nur weil er meint, ich würde zu „langsam“ fahren.

    #264042

    Anonym

    Du hast generell sehr viel Probleme mit deinen Mitmenschen. In einer ruhigen Minute, sofern es sowas bei dir gibt, kannst du mal darüber nachdenken, ob du nicht vielleicht doch einen kleinen Anteil an den ständigen Konflikten hast.

    #264234

    Das liegt bestimmt nicht nur an mir.
    Wenn sie andere Verkehrsteilnehmer auch an die Regeln halten würden, dann gäbe es diese Konflikte nicht. Aber anscheinend scheinen es einige regelrecht darauf anzulegen, das man sich über diese aufregt.
    Das jeder mal einen Fehler macht (mich eingeschlossen) ist ja richtig, aber bei einigen scheint es normal zu sein, ständig gegen die StVO zu verstoßen, ich wage es fast zu sagen, manchen scheint es nicht zu interessieren, was die StVO regelt, sie fahren eh wie sie wollen, getreu dem Motto: „Scheiss auf die StVO. Ich fahre/laufe so wie ich es will.“
    Auch dabei sind sämtliche Verkehrsteilnehmer gemeint, nicht nur Radfahrer.

    #264235

    Was bedeutet denn StVO ?

    #264241

    @wolli

    Zwinge mich jetzt nicht zu antworten.

    #264242
    #264256

    Anonym

    Das jeder mal einen Fehler macht (mich eingeschlossen) ist ja richtig, aber bei einigen scheint es normal zu sein, ständig gegen die StVO zu verstoßen

    Geh doch einfach mit gutem Beispiel voran! Lass alle StVO-Verstöße sein. Vor allem dein Gehupe bringt ja nichts, außer vielleicht mal einem Strafzettel (für dich!). Das Anschreien an der Kreuzung ist nicht nur unhöflich, sondern, je nach eingesetztem „Kraftausdruck“, auch strafbar.

    Philipp, einer muss nunmal den Anfang machen. Zieh’s durch, viele weitere werden deinem Vorbild folgen.

    #264276

    1. Ist eine Radspur durch eine gestrichelte Linie abgetrennt, handelt es sich um einen Schutzstreifen. Dieser ist kein Radweg und Teil der Fahrspur. (§ 42 Abs. 6 Nr. 1 g)
    2. Beim Überholen von Radfahrern ist grundsätzlich ein Abstand von mind. 1,50 Meter einzuhalten. (Vgl. https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Fahrrad-und-Recht/FAQs/default.aspx)
    3. Reicht der Platz nicht aus, darf nicht überholt werden.
    4. Die Hupe ist ein Warnsignal und darf innerorts nicht zum Ankündigen eines Überholmanövers eingesetzt werden, schon gar nicht, wenn ein solches Manöver verboten ist.

    Bevor die üblichen Verdächtigen sich weiter blamieren, einfach mal den PC ausschalten. Lieber mal zu einem Auffrischungskurs in der Fahrschule mitmachen, ehe man das zwangsweise machen muss.

    #264278

    Danke, für den Hinweis auf einen Schutzstreifen. Dazu der ADFC: „Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und durch eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet. Sie sind ebenfalls mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet. Autos dürfen auf Schutzstreifen nicht parken und nur ausnahmsweise fahren, z. B. in einer engen Straße…“

    Der Schutzstreifen dient ganz sicher dem Schutz der Radfahrer, bis er halt endet…

    Bin gespannt, was der Zitronenfahrer jetzt sagt.

    #264306

    Du wartest? Ich auch, und zwar auf geraldo mit seinem fulminanten Antritt an der Kreuzung, welcher ihn weit vor die Autofahrer bringt, welche noch den 2. Gang suchen.

    #264310

    Glaub es oder glaub es nicht, ist mir sowas von scheißegal…

    #264317

    Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und durch eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet.

    Das Problem ist jetzt nur, dass diese Linie keine „dünne“ Linie ist. Was mach’mer nu’?

    Können wir alle uns vielleicht darauf einigen, dass dort einfach zwei Fahrspuren gleichberechtigt in eine zusammengeführt werden? Das ist mancherorts sogar auf Autobahnen ganz üblich und dient psychologisch dazu, dass Verkehrsteilnehmer verstärkte Aufmerksamkeit auf ihe Umfeld legen und keiner bevorteilt wird und/oder auf „seine“ Vorfahrt beharren kann.

    Arschlöcher, die sich nicht an Regeln/Konventionen halten, gibt es immer.

    #264318

    Nein, ich werde die Linien noch heute Nacht dünner radieren.

    #264320

    Geh doch einfach mit gutem Beispiel voran! Lass alle StVO-Verstöße sein. Vor allem dein Gehupe bringt ja nichts, außer vielleicht mal einem Strafzettel (für dich!). Das Anschreien an der Kreuzung ist nicht nur unhöflich, sondern, je nach eingesetztem “Kraftausdruck”, auch strafbar.

    Philipp, einer muss nunmal den Anfang machen. Zieh’s durch, viele weitere werden deinem Vorbild folgen.

    Wer sagt denn, das ich jemanden beleidige, wenn ich jemanden auf seinen Fehler aufmerksam mache, bzw. jemanden an der Kreuzung/Ampel hinterher brülle.

    Können wir alle uns vielleicht darauf einigen, dass dort einfach zwei Fahrspuren gleichberechtigt in eine zusammengeführt werden? Das ist mancherorts sogar auf Autobahnen ganz üblich und dient psychologisch dazu, dass Verkehrsteilnehmer verstärkte Aufmerksamkeit auf ihe Umfeld legen und keiner bevorteilt wird und/oder auf „seine“ Vorfahrt beharren kann.

    Arschlöcher, die sich nicht an Regeln/Konventionen halten, gibt es immer.

    Nochmal, der Radweg mündet auf die Straße, macht sogar eine Verschwenkung auf die Straße.

    Also haben die Radfahrer sich in den fließenden Verkehr einzuordnen, wenn nötig, müssen sie halt warten, bis sie eine Lücke haben.

    Hier auch die Antwort von „Sags einfach“, worauf dieses Thema ja auch basiert.

    https://include-st.zfinder.de/266129012?tsaid_p013700=339952299&tsaid_c=00&tsaid_s=01&tsaid_show01=15&tsaid_index01=90&tsaid_check01=577348376462

    Auch auf Autobahnen gilt das gleiche, wenn 1 oder 2 Fahrstreifen z.B. an Autobahnkreuzen von einer Autobahn auf die andere münden, das diejenigen in den fahrenden Verkehr einreihen müssen, die von rechts nach links wollen. Im übrigen ist ausserorts das „rechts überholen“ verboten. Einzige Ausnahme ist der sogenannte „Beschleunigungsstreifen“ an den Auffahrten. Das hat den einfachen Grund, das sich
    1. der auffahrende Verkehr besser einreihen kann und
    2. es Unfälle vermeiden soll, die durch unnötiges Abbremsen verursacht werden.
    Was aber z.B. viele nicht wissen, wenn der Beschleunigungsstreifen zu Ende ist, und es dann den sogenannten Seitenstreifen gibt, sollte man dort weiter fahren (unter besonderer Vorsicht) und nicht aprupt abbremsen. So riskiert man erst recht einen Auffahrunfall an der Auffahrt.

    #264322

    Das ist doch keine Einmündung. Alle befinden sich schon auf der selben Straße.
    Deiner Logik nach Xsara, hört auf einer Straße immer die linke Spur auf, die sich dann in die rechte einordnen muss.

    Ich finde immer sehr lustig, dass Radwege sobald es irgendwie geht, nicht Teil von Straßen sein sollen, sondern irgendwas völlig anderes komisches. 🙂

    #264323

    Die Antwort der Stadt empfinde ich als äußerst halbgar. Wenn die Stadt behauptet, es gilt hier § 10 StVO zu Lasten der Radfahrer, dann soll sie bitte erstmal erklären, ab wann der Radweg verlassen wird. Denn § 10 StVO gilt nur dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer „von anderen Straßenteilen” auf die Fahrbahn einfährt. Das scheint hier aus zwei Gründen nicht der Fall zu sein: 1. Zunächst wird schon das Ende des Radweges an der dortigen Stelle nicht durch Verkehrszeichen angezeigt. 2. Darüber hinaus wird die Radwegmarkierung eben (geschwenkt) weitergeführt und endet erst am Ende der gestrichelten Linie, wenn der Radfahrer also schon mitten auf der Fahrbahn ist.

    #264325

    Wenn der Radweg aufhört, muss der Radverkehr gleichberechtigt in den restlichen Verkehr geführt werden. Andernfalls darf keine Benutzungspflicht angeordnet werden und eine solche Anordnung ist nichtig, da ein benutzungspflichtiger Radweg in der Vorfahrt gleichrangig zur restlichen Straße zu sein hat.

    Ich empfehle hier übrigens, gleich fahrbahnmittig zu fahren, da so Autler gar nicht auf die Idee kommen, illegal zu überholen.

    #264326

    Ich empfehle hier übrigens, gleich fahrbahnmittig zu fahren, da so Autler gar nicht auf die Idee kommen, illegal zu überholen.

    Das empfiehlt sich schon wegen der Türzone der parkenden Autos. Aber illegal überholt wird trotzdem. Das stört mich an dieser Stelle aber nicht weiter, solange keine anderen akut gefährdet werden.

    #264327

    Wenn der Radweg aufhört, muss der Radverkehr gleichberechtigt in den restlichen Verkehr geführt werden. Andernfalls darf keine Benutzungspflicht angeordnet werden und eine solche Anordnung ist nichtig, da ein benutzungspflichtiger Radweg in der Vorfahrt gleichrangig zur restlichen Straße zu sein hat.

    Ich empfehle hier übrigens, gleich fahrbahnmittig zu fahren, da so Autler gar nicht auf die Idee kommen, illegal zu überholen.

    Also illegal wie ein Arschloch verhalten weil ein Autofahrer vielleicht überholen könnte. Super.

    Und dann wundern wenn die Flucht vor der Polizei schief geht.

    #264328

    Die Antwort der Stadt empfinde ich als äußerst halbgar. Wenn die Stadt behauptet, es gilt hier § 10 StVO zu Lasten der Radfahrer, dann soll sie bitte erstmal erklären, ab wann der Radweg verlassen wird. Denn § 10 StVO gilt nur dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer „von anderen Straßenteilen” auf die Fahrbahn einfährt. Das scheint hier aus zwei Gründen nicht der Fall zu sein: 1. Zunächst wird schon das Ende des Radweges an der dortigen Stelle nicht durch Verkehrszeichen angezeigt. 2. Darüber hinaus wird die Radwegmarkierung eben (geschwenkt) weitergeführt und endet erst am Ende der gestrichelten Linie, wenn der Radfahrer also schon mitten auf der Fahrbahn ist.

    Das zeigt mal wieder das du absolut keine Ahnung vom Straßenverkehr hast. Schau dir die besagte Stelle nochmal ganz genau und in Ruhe an.
    Dann siehst du auch ganz genau, das der Radweg in die Fahrspur der Autos mündet, nicht andersrum.
    Also fährst du mit deinem Fahrrad von recht nach links. Musst dich folgerichtig also in den fließenden Verkehr einornden. Falls an besagter Stelle mehrere Fahrzeuge hinter einander fahren, musst du also ggf. warten, bis du eine Lücke findest, um dich einzuordnen.
    Wenn du das nicht raffst, dann hast du im Straßenvekehr nichts zu suchen und solltest besser zu Fuß unterwegs sein.
    Und um auf deine Frage zurück zu kommen, an welcher Stelle der Radfahrer den Radweg verlässt. Das ist die Stelle, an der die gestrichelte Linie die Fahrbahn der Autos kreuzt. Wie bereits oben beschrieben, ist dieser Bereich lediglich ein Schutzstreifen, der aber trotzdem von Autos überfahren werden darf, da er Teil der Fahrbahn ist.
    zu 2. der Radweg endet an der Stelle, an der auch die „Rotfärbung“ endet. Dazu braucht es auch kein extra Verkehrsschild, das an dieser Stelle der Radweg endet. Das ergibt schon alleine an hand dieser Verschwenkung, das der Radweg endet und somit automatisch in die Fahrspur der Autos übergeht.

    #264334

    Solltest stimmen, was du sagt, sollte kein Radfahrer mehr auf den Radweg fahrern, sondern sofort auf der Fahrbahnmitte.

    #264339

    Anonym

    Wie bereits oben beschrieben, ist dieser Bereich lediglich ein Schutzstreifen

    Wo vor schützt denn der Schutzstreifen?

    Wer sagt denn, das ich jemanden beleidige, wenn ich jemanden auf seinen Fehler aufmerksam mache, bzw. jemanden an der Kreuzung/Ampel hinterher brülle.

    Ja, genau. 🙂

    #264341

    …Ich empfehle hier übrigens, gleich fahrbahnmittig zu fahren, da so Autler gar nicht auf die Idee kommen, illegal zu überholen.

    Also illegal wie ein Arschloch verhalten weil ein Autofahrer vielleicht überholen könnte. Super.

    Und dann wundern wenn die Flucht vor der Polizei schief geht.

    Hast du gelesen was 10010110 geschrieben hat?
    Es ist mitnichten so, dass man sich als Radfahrer am äußersten rechten Fahrbahnrand zu bewegen hätte. Vielmehr ist man sogar verpflichtet, selbst entsprechende Sicherheitsabstände zu beachten. D.h. dass man zur Bordsteinkante so viel Abstand zu halten hat, dass man an der Fußwegkante laufende Fußgänger nicht streift.
    Und schon im eigenen Interesse hat man zu parkenden Autos so viel Abstand zu halten, dass man nicht mit einer sich plötzlich öffnenden Autotüre kollidiert.

    Und nun schau dir die besprochene Stelle auf der Bernburger doch mal an. Wo landet man als Radfahrer, wenn man diesen Abstand tatsächlich einhält? Richtig: In der Fahrbahnmitte.

    Also nix da mit Arschloch, das ist die rechtlich absolut richtige Fahrweise.

    Ich gebe gerne zu, dass da auf der Bernburger alles recht unausgegoren ist. Eigentlich dürfte dort kein Auto einen Radfahrer überholen, weil der Gleisbereich durch farbliche Markierungen für den Straßenverkehr eigentlich gesperrt ist.
    Nur dann macht euch bitte klar, weshalb es überhaupt so eine schizophrene Lösung gibt: Damit am rechten Straßenrand Autos parken können.

    Also hört doch mal auf, euch hier gegenseitig irgendwelche Regelverstöße um die Ohren zu hauen. Tatsächlich lässt sich der Verkehrsraum in der Bernburger nur unter Missachtung geltenden Rechts, aber unter Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme unfallfrei nutzen.
    Also lasst doch die sportlichen unter den Radfahrern mit einem Lupfer des Gaspedals ungehindert einfädeln, schenkt ihnen diese Viertelsekunde eures Tages, und überholt über den gesperrten Gleisbereich, wenn es die Lage zulässt. Zumal ihr euch an der Ampel vor der Geiststraße eh alle wiederseht.
    Und freut euch über die ängstlichen und Genussradler, die euch mit ihren vielleicht 15 km/h auf der Bernburger nicht auf der Fahrbahn begegnen, sondern regelwidrig über den Fußweg turnen.

    #264342

    Es wäre mal ein Statistik interessant, die die verunfallten Radler getrennt nach Geschlecht aufzeigt. Ich würde wetten, es sind mehr Männer. Warum wohl?

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