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- Dieses Thema hat 47 Antworten und 11 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 6 Monaten von 10010110.
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20. Oktober 2016 um 20:07 Uhr #272127
@SfK
Du bist, warst und bleibst eine elende Spinnerin, die ausser dummen Sprüchen und Gedanken nichts in der Birne hat.
Zum Glück steht mein Fahrzeug nicht im Freien. Da ist es wenigstens sicher vor dir.
Bei solchen Kommentaren sollte man eventuell mal ernsthaft darüber nachdenken, auch Fahrradfahrer zu einer MPU (Idiotentest) zu schicken, ob sie überhaupt geistig in der Lage sind, am Straßenverkehr teil zu nehmen.20. Oktober 2016 um 20:13 Uhr #272128Beruhige dich, du würdest mich so oder so nicht kriegen, weil du niemals die Einbahnstraße in die verkehrte Richtung fahren würdest.
20. Oktober 2016 um 21:22 Uhr #272137Im Gegensatz zu dir und einigen anderen halte ich mich an die StVO. Ich weiss, was ich kann und was ich darf, aber auch, was ich nicht kann bzw. darf.
21. Oktober 2016 um 05:01 Uhr #272162Eine Fahrprüfung für Radler würde schon so manche aus dem Verkehr ziehen.
21. Oktober 2016 um 06:00 Uhr #272168So eine Streierei würde sich erübrigen, wenn die Verkehrsteilnehmer der Bezeichnung der Straße Rechnung trügen und sie barfuß benutzen.Bei der derzeitigen Witterung sollten aber heiße Fußbäder danach möglich gemacht werden, um den Krankenstand nicht zu erhöhen.
21. Oktober 2016 um 07:15 Uhr #272177Selbst der Polizei sind Einbahnstraßen doch wurschtegal, sie fahren regelmäßig ohne Blaulicht/Martinshorn und damit ohne Sonderrechte die Große Ulli und die Geiststraße stadtauswärts.
21. Oktober 2016 um 09:09 Uhr #272186
AnonymFür Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und auch kein Einsatzhorn. Die sind nur für’s Wegerecht.
Aber seit wann ist denn die Geiststraße Einbahnstraße?
21. Oktober 2016 um 09:24 Uhr #272190Die Geiststraße ist keine Einbahnstraße, aber die Einfahrt aus Richtung Uni-/Moritzburgring ist verboten (Zeichen 267).
P.S.: Warum wurde mein an Xsara3112 gerichteter Kommentar gelöscht?
21. Oktober 2016 um 10:40 Uhr #272215Weil hier der 10010110beta-Filter aktiv ist.
21. Oktober 2016 um 10:46 Uhr #272218Weil hier gerade wieder gesäubert wird.
21. Oktober 2016 um 15:28 Uhr #272293Für Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und auch kein Einsatzhorn. Die sind nur für’s Wegerecht.
Ohne Sondersignale darf auch die Polzei die Einbahnstraßen nur in die Richtung befahren in die sie ausgewiesen sind. Rein theorethisch könnte man die Fahrzeugführer deswegen anzeigen, weil sie sich verkehrswidrig verhalten.
Was das Thema Geiststraße angeht, ist es folgendermaßen: Für Autofahrer ist sie eine „Einbahnstraße“ (wenn auch nicht als solche ausgewiesen), Auch die Gr. Ulrichstraße ist nicht als „Einbahstraße“ ausgewiesen und darf von Autofahrern nur stadteinwärts befahren werden, gleiches gilt auch für die „untere“ Gr. Steinstraße (hier in stadtauswärtiger Richtung). Das hat den Hintergrund, das in diesen Straßen auch Straßenbahnen verkehren und deswegen gilt die „Einbahnstraßenregelung“ hier nur für Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Motorrad, etc.). Wo Straßenbahnen fahren, dürfen ja auch keine Füßgängerüberwege eingerichtet werden. Sowas wird dort dann ur über „Fußgängerampeln“ geregelt.
21. Oktober 2016 um 15:53 Uhr #272295Selbst der Polizei sind Einbahnstraßen doch wurschtegal, sie fahren regelmäßig ohne Blaulicht/Martinshorn und damit ohne Sonderrechte die Große Ulli und die Geiststraße stadtauswärts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte_(Stra%C3%9Fenverkehrsordnung)
Wenn sie also keine Privaterledigung machen durchaus okay.
21. Oktober 2016 um 16:06 Uhr #272296
AnonymOhne Sondersignale darf auch die Polzei die Einbahnstraßen nur in die Richtung befahren in die sie ausgewiesen sind.
Nö. Stimmt nicht.
Was das Thema Geiststraße angeht, ist es folgendermaßen: (…)
Da stimmt leider nicht mal die Hälfte.
Ob deiner Beratungsresistenz nutzt auch eine eingehende Erläuterung nichts. Nimm es hin – lass es sein, is mir wurscht.
Sag aber Bescheid, falls du wirklich mal einen Polizisten anzeigst. Da wär ich dann gern dabei! 🙂
21. Oktober 2016 um 16:46 Uhr #272300Was soll daran nicht stimmen? Zeig mir doch mal bitte, wo an der Geiststraße, Gr.Ulli, Gr. Steinstraße irgendwo „Einbahnstraßenschilder“ stehen. Es steht nur an der anderen Seite das Zeichen „Durchfahrtsverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge, Zeichen 260.
21. Oktober 2016 um 17:00 Uhr #272301
AnonymDas war ja der Teil, der stimmt. Und den hast du jetzt auch noch verschlimmbessert.
An der „anderen“ Seite der Geiststraße (also am Universitätsring) steht nicht Zeichen 260, sondern Zeichen 267 – Einfahrt verboten. Am „Eingang“ steht gar nichts, also ist das keine Einbahnstraße, auch nicht für Autofahrer und auch nicht „eigentlich“.
Zeichen 260 steht am Eingang der Großen Ulrichstraße, am Ende und zwischendrin stehen wieder eine Menge 267er. In der Großen Steinstraße ist 260 zur Zeit aufgehoben, weil es die Umleitungsstrecke von der Barfüßerstr. ist, wie du vielleicht bemerkt hast. Aber auch diese Straßen sind keine Einbahnstraßen und waren es auch nie.
Ebensowenig sind Fußgängerüberwege bei Straßenbahnen verboten und müssen mit Ampeln geregelt werden.
21. Oktober 2016 um 21:20 Uhr #272322Dann nenne mir mal bitte nur eine Straße, in der Straßenbahnen fahren, die über einen Fugängerüberweg verfügen. Ich kenne keine.
Die einzige, die ich kenne, ist der Böllberger Weg. Dort gibt es zwar auf Höhe der Pestalozzi-Schule 2 Fußgängerüberwege, diese bestehen aber nur über die jeweiligen Fahrbahnen der Fahrzeuge, nicht jedoch über die Gleisbetten.
Wenn dem so wäre, das man auch in Straßen mit Straßenbahngleisen Fußgängerüberwege bauen dürfte, warum hat man das dann z.B. nicht am neuem Rannischem Platz gemacht? Nämlich genau die Straßen, in denen die Straßenbahnen fahren, haben keinen Fußgängerüberweg. Komisch, nä?Dann sind diese besagten Straßen eben keine „Einbahnstraßen“. Dann sind es eben „richtungsgebundene Straßen“, weil man sie mit Kraftfahrzeugen nur in eine Richtung befahren darf, wenn man die gewisse „Erlaubnis“ hat, z.B. als Lieferverkehr, der zu bestimmten Zeiten zugelassen ist.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 6 Monaten von Xsara3112.
21. Oktober 2016 um 23:48 Uhr #272326Xsara3112/Andrahr: Nicht alles, was nicht gemacht wird, ist zwangsläufig verboten. Es ist erlaubt, Fußgängerüberwege über Straßenbahngleise zu führen. Da aber laut StVO schienengebundene Fahrzeuge an solchen Fußgängerüberwegen im Gegensatz zu KFZ nicht anhalten müssen, lässt man es in Halle aus Sicherheitsgründen lieber gleich ganz bleiben, damit keine Verwirrung bei Fußgängern entsteht oder die Fehlannahme, dass auch Bahnen halten müssten, zu Unfällen führt.
22. Oktober 2016 um 07:50 Uhr #272336
AnonymWie man sieht, geht es am Rannischen noch dazu ohne Fußgängerampel.
Und da der Herr Sänger umgezogen ist, muss er vielleicht nicht mehr so oft da lang und lässt nun auch seine Pläne für eine Ampelregelung des sonstigen Verkehrs fallen. Denn irgendwie scheint es ja zu funktioneren.
22. Oktober 2016 um 08:19 Uhr #272337Interessant wie viele Straßenbahnen in der Barfüßerstraße fahren. 🙂
22. Oktober 2016 um 16:02 Uhr #272351@SfK
Kannst du nicht einmal nen sinnvollen Beitrag schreiben? Anscheinend nicht. Das beweist einmal mehr, das du einfach nur dumm und dämlich zugleich bist.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 6 Monaten von Xsara3112.
22. Oktober 2016 um 16:38 Uhr #272353Lies noch einmal den Titel des Threads, damit du weisst, wer wirklich dumm ist.
22. Oktober 2016 um 18:09 Uhr #272357Das Thema hat sich eben etwas verlagert, aber deine Antworten sind einfach nur dumm.
Ich werde mir dir zuliebe mit Sicherheit kein Fahrrad kaufen und solange ich im Recht bin, werde ich auch jedem Radfahrer auf seinen Fehler aufmerksam machen.22. Oktober 2016 um 18:16 Uhr #272358Xsara3112, gib Stadt_für_Kinder mit deinen Antworten nicht immer noch mehr Nahrung für blöde Kommentare. Einfach ignorieren und wir haben alle ein ruhigeres Forenleben.
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