Startseite Foren Halle (Saale) Aus Protest: Initiative besetzt leerstehendes HWG-Haus in der Hafenstraße

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  • #197979

    Was wäre eigentlich geschehen, wenn „andere“ Gruppierungen einen solchen Rechtsbruch begangen hätten ???

    #197985

    Vielleicht sollten diese Familien gleich noch eine Beschwerde an den Staatsratsvorsitzenden richten? Das sind doch wahrscheinlich alles (kulturlose) Menschen, die sich durch jede kleinste Veränderung auf den Schlips getreten fühlen, obwohl sie dafür nicht einmal eine Entscheidungskompetenz haben. Meine Fresse.

    Naja nur weil Pegida ein Positionspapier besitzt was sich fast vernünftig liest weiß jeder das Pegida für ganz andere Sachen steht. Genauso sieht es leider auch bei diesen „Wohnprojekten“ aus.

    Wenn natürlich auf’s Maul hauen für dich Kultur ist dann hast du natürlich Recht. Ich kann die Anwohner verstehen, nur sehr spezielle Menschen haben gerne ein Zentrum der Antifa Bewegung in ihrer Nähe. Ich verweise gerne auf das Reil 78.

    #197987

    Wer in die Hafenstraße zieht, muss mit nichts anderem rechnen.

    #197989

    Peinlich ist, dass die HWG mbH und die Stadt zwischenzeitlich die Besetzung dulden.

    Eben, es ist arg peinlich Anarchie noch zu legitimieren. Aber das kann eben nur passieren, wenn es sich beim Eigentümer eines besetzten Hauses um ein öffentliches Unternehmen handelt. Eine private Gesellschaft hätte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf Verhandlungen eingelassen und die Räumung ihrer besetzen Immobilie verlangt.

    Offenbar wäre die HWG tatsächlich froh, das verseuchte Grundstück auf diese Weise loszuwerden. Von den aktuellen Verstößen gegen geltende Bau- und Brandschutzvorschriften und den unhygienischen Verhältnissen ganz zu schweigen.

    Wenn das Objekt „vermietet“ oder selbst nur überlassen wird, ist weiterhin der Eigentümer für den bauliche Brandschutz verantwortlich. Sollte das Areal mit gefährlichen Chemikalien belastet sein, trägt auch hierfür die HWG bzw. die Stadt Halle die Verantwortung selbst wenn dieses verkauft wird.

    Nach meiner Einschätzung wäre hier die Bezirksregierung also das Verwaltungsamt zuständig. Wäre das Gebäude erfolgreich an die Privatpersonen abgegeben, würde der Besitz auch an diese Personen übergehen und diese wären hier verantwortlich. Überlässt der Eigentümer seinen Besitz an eine andere Person, so wird der Person auch alle Rechte und Pflichten an die Person übertragen, bleibt also nicht mehr im Besitz und verliert sein Eigentum und den daraus ergebenen Rechten und Pflichten.

    Würde der Eigentümer allerdings das Objekt samt Grundstück vermieten, wäre der Eigentümer sogar verpflichtet das Grundstück von Altlasten zu befreien. Dazu müsste das Gebäude allerdings vermietet werden, was er aber derzeit gar nicht darf, da es den Verdacht gibt dass das Grundstück belastet wäre. Wenn der Vermieter sein Eigentum zur Miete überlässt und vom Verdacht einer Altlastenfläche wusste, hätte er das Grundstück gar nicht vermieten dürfen, so hätte er grob Fahrlässig gehandelt und der Mietvertrag wäre gar nicht Zustande gekommen. Der Mieter könnte wohl Schadensersatz verlangen und den Mietzins einstellen.
    Wusste die HWG nicht, dass das Grundstück den Verdacht erwägt, kontaminiert zu sein, so wäre zu prüfen, ob die HWG sich nicht richtig informiert hätte, da bei der Besetzung des Grundstücks der Verdacht bestanden hat, dass das Grundstück mit Altlasten kontaminiert sein könnte.

    Es bleibt nur die Überlassung. So wären wohl alle, nach jetziger Lage zufrieden. Das Grundstück wäre aber nicht mehr bewohnbar, die derzeitigen Eigentümer wären die Altlasten los und die privaten Besitzer würden auf einem eventuell belasteten grundstück gar nicht wohnen dürfen.

    Ich denke, man sollte aus brandschutztechnischen Gründen das Gebäude räumen und abwarten, was die Bezirksregierung dazu feststellt.

    #197990

    Anonym

    @jurist
    nach meiner Einschätzung ist die derzeit angestrebte Lösung die einzige praktikable Lösung, welche nicht auf Konfrontation und Polizeistaat setzt. Und so unnötige Gewalt vermeidet. Hinzu kommt, dass die HWG offensichtlich keine alternative Nutzungskonzeption hat und somit wirtschaftlich von der Besetzung über die angestrebten Verträge profitiert. In diesem Kontext ist das Handeln der HWG nicht nur politisch deeskalierend sondern auch wirtschaftlich begründet.

    Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Vehemenz einige hier sofort nach der Justiz und dem Polizeiknüppel schreien. Für mich zeugt das von einen im Kern antidemokratischen Politikverständnis.

    #197991

    „praktikable Lösung“ ist gut.
    Ich sehe da aber nichts.
    Die Stromversorgung erfolgt über ein Notstromaggregat, d.h. die normale Stromversorgung ist unterbrochen und müsste wieder hergestellt werden.
    In diesem Fall muß wie bereits erwähnt, ein Bauantrag gestellt werden und die Wiederherstellung der Stromversorgung erfolgt nach den aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen.
    Da m.E. das Gebäude diese nicht erfüllt (-en kann) wird es keine praktikable Lösung im Sinne der Besetzer geben, es sei denn das geltende Baurecht wird ausgehebelt.

    ES kann natürlich auch sein, dass die Besetzer das Haus sanieren, dass hätten sie aber auch einfacher haben können.

    #197992

    @jurist nach meiner Einschätzung ist die derzeit angestrebte Lösung die einzige praktikable Lösung, welche nicht auf Konfrontation und Polizeistaat setzt. Und so unnötige Gewalt vermeidet. Hinzu kommt, dass die HWG offensichtlich keine alternative Nutzungskonzeption hat und somit wirtschaftlich von der Besetzung über die angestrebten Verträge profitiert. In diesem Kontext ist das Handeln der HWG nicht nur politisch deeskalierend sondern auch wirtschaftlich begründet.
    Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Vehemenz einige hier sofort nach der Justiz und dem Polizeiknüppel schreien. Für mich zeugt das von einen im Kern antidemokratischen Politikverständnis.

    Das steht in einem Rechtsstaat überhaupt gar nicht zur Debatte.

    Es geht um das Allgemeinwohl bezüglich belasteten Fläche und um Folgen dieser. Im Übrigen wurde der Regionaldirektion bisher noch kein Nutzungskonzept vorgeschlagen, die die Übernahme und dem Kontext des fehlenden Wohnraumes der Hausbesetzer rechtfertigen, da hier lediglich neuer Wohnraum geschaffen werden soll, der sich mit den vorgeschlagenen Nutzungswünschen der eskalierenden Hausbesetzer deckt.

    Hier wird bewusst eine Lage geschaffen die von Nutzung zur Wohnfläche spricht aber im Nachhinein lediglich ein Treff gewerbertreibender „Künstler“ darstellt.

    Eine Hausbesetzung ist Hausfriedensbruch und das ändert auch nichts, wenn Nutzungspläne in eine kontaminierte Fläche enden, die nicht genutzt werden kann und nicht darf.

    #197996

    Da in einem seit Jahrzehnten leerstehenden Haus kein Hausfriede, sondern bestenfalls nur ein Hausgeist wohnen kann, sollte man den Hausfriedensbruch nicht überbewerten.

    #197997

    Apropos Notstromaggregat, was ist eigentlich mit Umweltverschmutzung und Lärmbelästigung?

    ES kann natürlich auch sein, dass die Besetzer das Haus sanieren,

    Wovon sollten denn diese (Überlebens)“künstler“ das bezahlen können? 😀

    #197998

    Da in einem seit Jahrzehnten leerstehenden Haus kein Hausfriede, sondern bestenfalls nur ein Hausgeist wohnen kann, sollte man den Hausfriedensbruch nicht überbewerten.

    Bisher ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Sobald allerdings öffentliches Interesse besteht sprechen wir von einer Straftat.

    Besitz und Eigentum. Dieses Fremdwort sollte solchen Menschen mit einer ordentlichen Strafe beigebracht werden. Es hat schon seinen Grund, weshalb das Gebäude leer steht. Bestimmt nicht, weil die Eigentümer keinen Profit durch Mietzins oder die Veräußerung erwirken wollten oder wollen.

    Im Übrigen ist von den körperlichen Schäden ganz zu Schweigen, oder behandeln sich diese Menschen im Anschluß selbst?

    #197999

    Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Vehemenz einige hier sofort nach der Justiz und dem Polizeiknüppel schreien. Für mich zeugt das von einen im Kern antidemokratischen Politikverständnis.

    Das ist mit das dümmste was ich je gelesen habe. Gerade in unserer Demokratie ist diese Gewaltenteilung ein Grundpfeiler. Und wenn eine Gruppe ganz ohne Not ein Haus besetzt, dann ist der Ruf nach den Grundpfeilern unserer Demokratie keinesfalls verwerflich.

    Ich bin hier tatsächlich bei der CDU. Man hätte auch erst mal das Gespräch suchen können anstatt es mit Gewalt zu erzwingen.

    Mit deiner Einstellung sympathisierst du bestimmt auch mit vermummten und steinewerfende Chaoten die dabei fröhlich rufen „wir sind friedlich was seid ihr“. Wie gesagt die Konfrontation wurde bis dato nur von den Besetzern gesucht.

    #198000

    Worin liegt denn das „öffentliche Interesse“, wenn ein kommunaler Vermieter ein Gebäude verfallen lässt?

    #198001

    Auf der Facebookseite sind schon Arbeitsgeräte zu sehen:

    #198002

    Worin liegt denn das „öffentliche Interesse“, wenn ein kommunaler Vermieter ein Gebäude verfallen lässt?

    Das ist hier nicht die Kernaussage.

    Auf einem kontaminierten Gebiet darf nicht gewohnt werden. Der Rechtsstaat trägt die Folgekosten für Schäden die nicht abzusehen sind und waren.

    Das öffentliche Interesse wird sich ergeben, sofern nicht Garantiert abzusehen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Folgeschäden zu tragen haben.

    Man sollte nun das Gebäude räumen, damit hier Ruhe einkehrt.

    #198003

    Herrlich ! „Arbeitsgeräte“…

    YMMD 😀

    #198004

    Anonym

    Ich bin hier tatsächlich bei der CDU. Man hätte auch erst mal das Gespräch suchen können anstatt es mit Gewalt zu erzwingen.

    Dann frag mal deine Parteivorsitzende, in welcher Reihenfolge sie das mit ihrer eigenen Hausbesetzung geregelt hatte.

    #198010

    Juri bemühte den Google-Übersetzer und ließ folgendes schreiben:

    Es geht um das Allgemeinwohl bezüglich belasteten Fläche und um Folgen dieser.

    #198011

    Anonym

    Herrlich ! „Arbeitsgeräte“…

    Dann weißt du jetzt auch, wie sie sich finanzieren. Es sind Berufsdemonstranten. Mit je 48 Euro/h kommt da ganz schön was zusammen.

    Überlässt der Eigentümer seinen Besitz an eine andere Person, so wird der Person auch alle Rechte und Pflichten an die Person übertragen, bleibt also nicht mehr im Besitz und verliert sein Eigentum

    Wow. Dieser Verhau ergibt sogar mit (korrekter) Zeichensetzung überhaupt gar keinen Sinn.

    Dazu passt das ganz gut:

    Besitz und Eigentum. Dieses Fremdwort sollte solchen Menschen mit einer ordentlichen Strafe beigebracht werden.

    Fremdwort – in der Tat!

    Bisher ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Sobald allerdings öffentliches Interesse besteht sprechen wir von einer Straftat.

    Wir? Wieviele bist du denn? Und muss nicht auch noch ein Postfach vorliegen? Mit Notrichter und Punkt oben drauf?

    #198019

    Anonym

    @sfk, verschwende hier keine Zeit und keine Gedanken über das „öffentliche Interesse“.

    Als absolutes Antragsdelikt kann der Hausfriedensbruch nur auf Antrag des in seinem Hausrecht Verletzten (hier der HWG) verfolgt werden.
    Liegt kein Strafantrag des Berechtigten vor, wovon ich hier ausgehe, kann die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, selbst wenn sie der Meinung ist, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe.

    #198021

    Der Herr Jurist malt sich in seinen kühnsten Träumen sicher dieses Delikt aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__124.html

    #198022

    Dann frag mal deine Parteivorsitzende, in welcher Reihenfolge sie das mit ihrer eigenen Hausbesetzung geregelt hatte.

    Ich habe zum einen keine Parteivorsitzende zum anderen ist mir Wurst ob und wer scheiße baut. Es macht es zu keiner Rechtfertigungsgrundlage.

    #198025

    Hätte es in Halle kurz nach der Wende mehr mutige Hausbesetzer gegeben, würden manche Kulturdenkmäler jetzt noch stehen.

    #198042

    Wo warst denn du damals? Nicht mutig genug?

    #198055

    Wo warst denn du damals? Nicht mutig genug?

    Dein Haus ist wohl noch nicht besetzt? 🙂

    #198060

    Fast genau einen Monat nach den linke Krawallen in Leipzig betätigt sich wohl im Moment das selbe stumpfe Klientel der rechten Seite. Interessanterweise ähneln sich die Kommentare auf beiden Seiten. Die Spirale dreht sich also weiter. Mal sehen ob und wie es sich auf Halle auswirkt.

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