Startseite Foren Halle (Saale) Richtfest für neue Wohnblöcke in Heide-Süd

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  • #155975

    Anonym

    Im vergangenen November war offizieller erste Spatenstich zum Baustart. Nun kann die Wohnungsgenossenschaft Frohe Zukunft bei ihrem Neubauprojekt in H
    [Der komplette Artikel: Richtfest für neue Wohnblöcke in Heide-Süd]

    #155977

    Ein riesen Dampfer voller langer Weile. Das ginge doch auch anders.

    #155978

    Anonym

    Ich sehe dort aber 4 Geschosse. Aber eigentlich sollten nur 3 möglich sein. Oder?

    #155979

    Es geht immer anders, aber diese Wohnungen als Mietwohnungen müssen auch bezahlbar sein.

    #156037

    Im Notfall kann man sie ja auch noch verkaufen…

    #156062

    Das ist bei einer Wohnungsgenossenschaft aber ein sehr schwieriges Unterfangen.

    #156079

    Die WG „Frohe Zukunft“ würde nicht so heißen, wenn sie die Wohnungen nicht schon vor Baubeginn mit den Mitgliedern vertraglich gebunden hätte.

    #156139

    Anonym

    Und trotzdem ein Verstoß gegen den B-Plan. Wie man hier wohl die Genehmigung erhalten hat.

    #156166

    @Gerd Balsam

    Beschäftige Dich bitte mit den Begriffen Vollgeschoss und Staffelgeschoss.

    #156177

    Anonym

    Die Landesbauordnung LSA kennt kein Staffelgeschoß. Der gültige B-Plan lässt nur 3 Vollgeschosse zu. Also wozu B-plan, wenn man doch bauen kann was man will. Übrigens habe ich im BauGB und der BauNVO nicht gefunden was das dort geschehene rechtfertigt. Ich sage nur Mietflächenmaximierung auf dem Rücken der Häuslebauer.

    #156179

    Ist das vierte Geschoss größer als zwei Drittel der Grundfläche?

    #156252

    @Gerd Balsam schrieb:

    „Die Landesbauordnung LSA kennt kein Staffelgeschoß.“

    Deiner Erwiderung ist richtig und ebenso unbrauchbar. (OT: Arbeitest Du beim Support von Microsoft?)

    Die Bauordnung definiert, was ein Vollgeschoss ist.


    @Adiop
    hat die richtige und (ich vermute) rethorische Frage gestellt.

    Auch mindestens ein Häuslebauer in Heide-Süd haben sich dieses (legalen) Kniffs bedient.

    #156253

    Soll das heißen, man kann ein Haus so groß wie der Fernsehturm bauen, wenn das jeweilige Geschoss kleiner als zwei Drittel der Grundfläche ist?

    #156319

    Der entsprechende Bebauungsplan sieht zwar für ein- bis zweigeschossige Gebäude eine maximale Höhe vor, aber nicht für dreigeschossige Gebäude. Deshalb kann man ein max. 2/3 großes, viertes Geschoss draufsetzen.
    Die Stadträte haben es so beschlossen.

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