Nützt CETA den Regionen?

23. Oktober 2016 | Nachrichten, Wirtschaft | 6 Kommentare

Hintergrund: Ziel des Abkommens CETA ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Da viele Einzelheiten geheim gehalten werden, kann man nur vermuten, dass für die CETA-Vertragsaushändler  soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards Hemmnisse darstellen, die im Interesse des Freihandels abgebaut werden müssen. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Welche Folgen dies für kleine Regionen und Staaten haben kann, dies ist noch nicht auszurechnen. Welche Vorteile es für bereits abgehängte und benachteiligte Landesteile wie z.B. Wallonien (oder Sachsen-Anhalt) haben könnte, hat niemand, auch kein Herr Gabriel erklärt. HalleSpektrum hat Freihandelsbefürworter z.B. aus der FDP aufgefordert, dazu detailliert Stellung zu nehmen. Das hierzu nichts kam, spricht Bände. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen durch eine Bürgerklage angeregt, Bedingungen für einen CETA-Vertragsabschluß festgelegt.

Es ist politischer Wahnsinn, in einer Situation über Verträge wie TTIP geheim zu verhandeln, in der viele Menschen das Gefühl haben, dass sie nur Claqueure für Politiker sind.

Hans Joas im Public-Forum Interview, akt. Heft 20, Okt. 2016

Das läßt sich gut auf CETA übertragen. Und Herr Gabriel hat am Dienstag verkündet, die EU und die anderen Mitgliedstaaten hätten die Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts akzeptiert. Den Anwälten der Klägerseite liegt inzwischen die Beschlussfassung von der EU-Ratssitzung schriftlich vor. Danach sind also die Bedingungen einfach ignoriert worden.  Die Kläger sind lt. der Klägersprecherin Marianne Grimmenstein übereingekommen, dass sie vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts anrufen, weil die Bedingungen zu einer Unterzeichnung noch nicht erfüllt sind. Das Haupthindernis eines Abkommens zwischen der Regierung von Kanada und der EU-Kommission scheint also nicht eine aufmüpfige Region zu sein, die man wie einst das Vereinigte Königreich mit Extra-Würsten füttern muss, sondern die Verhandler selbst, die Vorgaben nachgewiesen absichtlich nicht beachten. Eine Akzeptanz von Abkommen ist auf diese Weise natürlich ausgesprochen schwierig.

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