Siegtreffer statt Eigentor – Werbung mit der Fußball-EM

14. April 2016 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Ob und wie Unternehmen die kommende Fußball-Europameisterschaft in Frankreich für die eigene Werbung oder auch für Public-Viewing-Angebote nutzen können, dazu bietet die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) ein Merkblatt an. Darin werden juristische Fragen rund um Schutz- und Urheberrechte beantwortet. „Mit einem solchen sportlichen Großereignis lässt sich werbemäßig punkten“, sagt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der IHK. „Aber dabei sind einige Spielregeln zu beachten, anderenfalls kann eine Werbekampagne richtig teuer werden.“

Die EM, die am 10. Juni 2016 beginnt, ist eine Veranstaltung des europäischen Fußballverbands UEFA. Die Organisation ist auch ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte an UEFA-Namen, -Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Außerdem hat sie sich eine Vielzahl von Einzelbegriffen wie beispielsweise „EURO 2016“, „UEFA EURO 2016“ und „FRANCE 2016“ markenrechtlich schützen lassen. Geschützte Marken, Logos oder auch einzelne Begriffe dürfen daher nur mit Erlaubnis der UEFA beziehungsweise mit erworbenen Lizenzen für eigene Zwecke genutzt werden. Eine pfiffige Idee kann sonst schnell zu einer Abmahnung oder gar Klage mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten führen. Das gilt grundsätzlich auch für die Veranstaltung von Public-Viewing-Events, für die besondere Vorgaben zu beachten sind.

„Nach allen Erfahrungen“, ergänzt Jähner, „geht die UEFA sehr streng und konsequent gegen Rechteverletzer vor.“ Wer mit der Europameisterschaft werben möchte, sollte also vorsichtig sein und sich gründlich informieren. Denn natürlich lasse sich mit Hinweisen auf die EM werben, wenn die Regeln eingehalten würden, so Jähner. „Manchmal sind es aber scheinbare Feinheiten, die aus werblich ‚gut‘ rechtlich ‚schlecht‘ machen können.“ So dürfe beispielsweise für eine „Fan-Wurst 2016 für 2,50 Euro“ geworben werden, für ein „Euro 2016-Brötchen“ aber nicht – weil „Euro 2016“ nun einmal für die UEFA geschützt sei.

Das IHK-Merkblatt „Fußball-Europa­meisterschaft 2016 – Wie darf ich werben?“ hilft, drohende juristische Probleme zu vermeiden. Zahlreiche Fragen werden beantwortet: Können eigene Logos entworfen und eingesetzt werden? Dürfen Sammelbilder von Fußball­spielern werblich verwendet werden? Dürfen Merchandisingprodukte mit offiziellen UEFA-Marken oder Symbolen vertrieben werden? Sind Sonderaktionen anlässlich der EM zulässig? Darf man EM-Eintrittskarten verlosen?

Das Merkblatt „Fußball-Europameisterschaft 2016 – Wie darf ich werben?“, das die IHK herausgegeben hat, ist unter www.halle.ihk.de, Dokumentennummer 3159282 abrufbar

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