HEP informiert Stadträte

12. Dezember 2016 | Wirtschaft | 2 Kommentare

Im Auftrag des „Centermanagement des Halleschen Einkaufsparks HEP“ wurde gestern den Stadträten von Halle (Saale) Hintergrundinformationen zur Beschlussvorlage VI/2016/02299 übermittelt (liegt dem HalleSpekrum vor). Dabei geht es um das Vorhaben des Globus-SB-Warenhauses, auf einem Gewerbegrundstück an der Dieselstraße ein weiteres Einkaufszentrum in Halle zu eröffnen. Das HEP hat sich zur direkten Ansprache der Stadtverordneten entschlossen, nachdem ihm bei der öffentlichen Vorberatung des Themas im Planungsausschuss am 01.12. keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden war. Noch am 28.11. war das Centermanagement des HEP zu dieser Sitzung eingeladen worden mit der Erläuterung „Der Ausschuss möchte mit Ihnen zu den Tagesordnungspunkten 4.3,4.4 und 4.5 ins Gespräch kommen.” –  Am Mittwoch, 14.12. soll der Stadtrat über die Änderung des Flächennutzungsplanes entscheiden.

Dem „Centermanagement des Halleschen Einkaufsparks HEP“ geht es nicht darum, das Unternehmen Globus im HEP zu binden – es gibt mehrere potenzielle Betreiber in der Nachfolge -, sondern darum, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass die Errichtung des Globus-Einkaufszentrums in der Dieselstraße planungsrechtlich fragwürdig und stadtwirtschaftlich abträglich wäre. Der zunehmende Protest von Händlern im Stadtgebiet von Halle unterstreiche diese Einschätzung.

Hier sind die Hintergrundinformationen einsehbar: hintergrund_globus

Als Fazit wird in diesen Informationen gezogen: Das Vorhaben ist rechtlich nicht mit den Vorgaben der Raumordnung zur Einzelhandelsplanung in Deutschland und Sachsen-Anhalt sowie mit den Festlegungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Halle (Saale) vereinbar.
• Die Auswirkungsanalyse der BBE verharmlost die vorhandenen Fakten und rechnet die tatsächlich zu erwartenden Rückwirkungen gegenüber den Zentren der Stadt Halle klein.
• So besteht die Gefahr, dass sich bei einem Beschluss zu Gunsten des Vorhabens in nicht integrierter Standortlage eine „Ersatzinnenstadt“ mit rd. 10.000 qm Verkaufsfläche und einem Anteil von 50 Prozent an klassischen innenstadtrelevanten Sortimenten entsteht. Dies würde die intakten über das Stadtgebiet verteilten Nahversorgungs-Zentren nachhaltig schädigen und Arbeitsplätze im Einzelhandel gefährden. Für weitere Genehmigungsverfahren kann dieses Vorhaben eine Präzedenzwirkung darstellen.

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